Kategorie-Archiv: Computer & Internet

Clevere Navi-App: Mit Pinguinen zum Ziel

Clevere Navi-App: Mit Pinguinen zum Ziel – Ein Zoo in Tokio hat jetzt eine ganz besondere Navi-App vorgestellt. Bei ihr werden Pinguine per Fingerwisch zum Touri-Führer.

Mängel in den AGB kostet Amazon den Testsieg

Im Test von E-Book-Portalen bietet der Marktführer Amazon zwar ein breites Buchsortiment und den meisten Komfort bei Einkauf und Nutzung. Sehr deutliche Mängel in den Geschäftsbedingungen kosten ihn aber den Testsieg. Auch den Datenschutz der Android-App bewertet die Stiftung Warentest kritisch. Stattdessen teilen sich die deutschen Anbieter Buecher.de und eBook.de den ersten Platz, berichtet die Zeitschrift test in der Oktober-Ausgabe.

Im Test waren zehn E-Book-Portale. Das Kaufen von E-Books klappt bei allen Portalen. Rundum überzeugen kann aber keines. Insgesamt vergaben die Tester sechs Mal „befriedigend“, drei Mal „ausreichend“ und einmal „mangelhaft“.

Preisunterschiede zwischen den Portalen gibt es nicht, die E-Books kosten meist 10 bis 20 Prozent weniger als gedruckte Ausgaben. Die Unterschiede liegen vor allem in der Breite des Sortiments, dem Komfort bei Kauf und Nutzung und im Bereich Datenschutz.

Das breiteste Sortiment führen Apple und Amazon. Beide Anbieter setzen jedoch auf ein geschlossenes System. Die E-Books können nur mit den eigenen Geräten und Apps gelesen werden. Bei allen anderen Portalen können ihre Nutzer flexibler zwischen Anbietern wechseln oder Bücher von unterschiedlichen Portalen auf einem Lesegerät kombinieren.

Am schmalsten ist das Sortiment bei Google und beim kanadisch-japanischen Buchhändler Kobo. Auch beim Telekom-Portal PagePlace ist das Angebot aktueller Belletristik relativ dünn.

Beim Umgang mit Nutzerdaten ist eBook.de vorbildlich: Die Lese-Apps senden keine unnötigen Daten und in den AGB gibt es keine Mängel. Amazon, Apple, Kobo und Sony leisten sich dagegen deutliche oder sehr deutliche Mängel in ihren AGB. Etliche Tablet-Apps im Test schicken zudem eindeutige Gerätekennungen an ihre Anbieter.

Der ausführliche Test E-Book-Portale unter www.test.de/e-book-portale

Lebensmittel per Mausklick

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – an diese Redewendung denken viele, wenn sie im alltäglichen Handeln ein gewisses Gefühl der Unsicherheit verspüren. Dass ein solches beim Lebensmitteleinkauf per Mausklick durchaus berechtigt sein kann, zeigen erste Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und auch Recherchen der Verbraucherzentralen. Vor allem in Bezug mit Nahrungsergänzungsmitteln.

Das Problem: Viele online-Lebensmittelhändler kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Registrierung nicht nach und sind somit für die Kontrollbehörden gar nicht existent. So entziehen sie sich – ob nun bewusst oder unbewusst – auch der amtlichen Prüfung.

Eine neue gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) namens „G@ZIELT“ soll dieses Wissensdefizit nun lösen. G@ZIELT steht für die etwas sperrige Aufgabenbeschreibung „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabak“. Zu diesen Produkten zählen neben Lebensmitteln auch Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, also etwa Teller oder Besteck. Die länderfinanzierte Stelle hat im Juli 2013 ihre Arbeit aufgenommen und möchte ein dem konventionellen Handel vergleichbares Verbraucherschutzniveau im online-Lebensmittelhandel gewährleisten.

Ein zentrales Element ist dabei eine Kooperation mit vier Anbietern von Internet-Gütesiegeln. Online-Händler, die auch Lebensmittel im Angebot haben, können die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel „Trusted Shops“, „internet privacy standards“, „EHI Geprüfter Online-Shop“ und „TÜV Süd s@fer shopping“ ab sofort nur noch erwerben, wenn sie sich bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert haben. Auf diese Weise erhalten die Behörden die entscheidenden Daten, wer überhaupt im Internet Lebensmittel vertreibt. Das spart ihnen eine aufwändige Recherchearbeit und sie können die online-Händler in das bewährte System einer risikobasierten amtlichen Lebensüberwachung integrieren.

Eine absolute Produktsicherheit beim online-Kauf wird zwar dadurch ebenso wenig wie beim Einkauf im Supermarkt gewährleistet, zumindest aber können sich Kunden entsprechend ausgezeichneter online-Händler sicher sein, dass diese genauso behördlich kontrolliert werden. Der Shop-Betreiber zeigt durch das Siegel, dass er sich über seine lebensmittelrechtlichen Pflichten bewusst ist. Und das schafft Vertrauen.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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