Kategorie-Archiv: Finanzen

Nur noch zwei Zeitintervalle bei Verpflegungspauschalen

Bei Geschäfts- oder Dienstreisen werden die Pauschalen für die Verpflegung seit 1. Januar 2014 nur noch in zwei statt drei Zeitintervallen berechnet. Bisher bekamen Arbeitnehmer 6 Euro vom Arbeitgeber erstattet, wenn sie mindestens 8 Stunden auf Geschäftsreise waren. Bei einer Reise von mindestens 14 Stunden waren es 12 Euro; dauerte die Reise 24 Stunden gab es 24 Euro. Ab nächstem Jahr fällt nun die erste Stufe weg: Die steuerfreie 12-Euro-Pauschale gibt es nunmehr bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden.

Für Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer beruflich 24 Stunden von seiner Wohnung entfernt ist, erhält er wie zuvor 24 Euro. Neu ist auch, dass nun für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise mit Übernachtung außerhalb der Wohnung vom Arbeitgeber pauschal 12 Euro pro Tag steuerfrei ersetzt werden können – unabhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer unterwegs war.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Link:
Steuererklärung – Bücher und andere Produkte

Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauträgerverträgen

Das weit verbreitete Bauen mit einem Bauträger hat seine Besonderheiten. Der Bauträger fungiert als Bauherr, ist Eigentümer des Grundstücks und verkauft es mit einer Bauverpflichtung. Mit der notariellen Beurkundung des Bauträgervertrags wird der Interessent zum Erwerber. Diese Verträge, so zeigt eine aktuelle, erstmals veröffentlichte BSB-Dokumentation, sind sehr komplexe Vertragswerke und bergen für Verbraucher erhebliche Risiken. Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V. haben im Rahmen eines Projektes einhundert Bauträgerverträge aus den Jahren 2010 bis 2013 analysiert, zahlreiche verbraucherfeindliche Klauseln aufgedeckt , rechtlich bewertet und die Auswirkungen für die Verbraucher detailliert dargestellt.

Die Ergebnisse der Vertragsprüfungen und häufige Probleme bei der Realisierung von Bauvorhaben mit Bauträgern zeugen von unzureichender Rechtssicherheit. „Die wirtschaftlichen Risiken für Verbraucher sind gravierend“, kommentiert Rechtsanwalt Mario van Suntum aus Leipzig, der Projektleiter der Untersuchung.

Ein generelles Problem besteht darin, dass der Erwerber erst sehr spät Eigentümer der Immobilie wird, obwohl er frühzeitig Zahlungen leistet. Zwar ist der Bauträger verpflichtet, ihm dieses Eigentum zu verschaffen, doch dieser Anspruch wächst erst Zug um Zug während der Bauphase. Zahlreiche Bauträgerverträge sind dabei so abgefasst, dass sie die Rechte der Verbraucher erheblich beschneiden.

Als Beispiele fanden die BSB-Vertrauensanwälte wiederkehrende vorformulierte Klauseln, „die trickreich sind und die man rechtlich nur als verbraucherfeindlich klassifizieren kann“, wie van Suntum sagt. So werden Bauinteressenten unverhältnismäßig lange an ein Angebot gebunden. Das Planungsrisiko soll auf Erwerber abgewälzt werden. Ein vereinbarter Pauschalpreis soll mit nicht klar definierten Mehrkosten ausgehebelt werden. Vollmachten sollen zugunsten des Bauträgers aus der Hand gegeben werden. Das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers – sprich das Zurückhalten von Zahlungsraten bei Mängeln – soll ausgeschlossen werden. Fälligkeiten von Kaufpreisraten werden so gesetzt, dass eine Kontrolle des tatsächlichen Bautenstandes nicht möglich ist.

„Das Transparenzgebot wird durch Klauseln der Bauträgerverträge vielfach verletzt, Sicherheiten für Erwerber sind eingeschränkt“, hat das Projektteam des BSB festgestellt. Bereits seit Jahren trägt die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die seit 2005 zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) berechtigt ist, verbraucherfeindliche Klauseln aus Bauverträgen zusammen und stellt sie im Internet als wichtige Verbraucherinformation zur Verfügung. Jetzt wird zu verbraucherfeindlichen Klauseln aus Bauträgerverträgen erstmals eine umfassende Analyse samt rechtlicher Bewertung vorgelegt. „Damit leistet der Bauherren-Schutzbund erneut Pionierarbeit, denn bislang liegt nichts Vergleichbares vor“, schätzt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB ein. „Die Dokumentation zeigt, dass es dringend notwendig ist, das Bauträgervertragsrecht zur reformieren, um Verbraucherinteressen beim Bauen mit dem Bauträger wirksam zu stärken.“

www.bsb-ev.de

500 Euro pfändungsfrei – aber nur auf Antrag

Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei im Geldbeutel. „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

„Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor vorweihnachtlicher Sorglosigkeit.

P-Konto-Inhabern rät sie dringend, beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen Zahlung zu stellen. „Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:

  • Automatischer Schutz: Beim P-Konto läuft in Sachen Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch. Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Sockelbetrag von 1.045,04 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.
  • Schutz nur auf Antrag: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle separat beantragt werden. Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Adressen unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen.

Hilfestellungen rund ums Thema Schulden und Pfändungsschutz gibt auch der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentrale NRW. Für Selbstabholer ist er für 9,90 Euro in allen Beratungsstellen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er auch per Post ins Haus. Bestellungen unter 0211/38 09 363 oder per E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de.

Stand: 11/2013

Sofortrente: Nur wenige Angebote sind „gut“

Ruheständler können ihre Rentenlücke schließen, wenn sie eine größere Summe in eine Sofortrente stecken. Doch gute Angebote sind rar. Für die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 36 Angebote untersucht. Im Test schnitt der Tarif der Europa am besten ab. Außerdem gibt es fünf weitere „gute“ Angebote. Die Tarife der Hannoverschen, Huk24 und Huk-Coburg schwächeln jedoch beim Anlageerfolg. Im Prüfpunkt Transparenz schnitt die Interrisk nur „mangelhaft“ ab.

Eine Sofortrente ist sinnvoll für denjenigen, der im Alter seine Fixkosten für Miete, Heizung und Kleidung nicht aus anderen lebenslangen Einkommen bezahlen kann. Denn nur eine Rentenversicherung zahlt immer, egal wie alt man wird. Wer seine Lebenserwartung pessimistisch einschätzt, sollte auf eine Sofortrente verzichten. Sie ist eine Wette auf ein langes Leben. Erst nach rund 23 Jahren haben Ruheständler ihre Einlage sicher über die garantierte Rente wieder raus. Außerdem ist eine Sofortrente keine flexible Geldanlage. Hat der Kunde sich für einen Anbieter entschieden, ist er daran gebunden.

Der Garantiezins ist sehr niedrig. Für Neuverträge beträgt er nur 1,75 Prozent auf den Sparanteil des Beitrags. Die Finanztest-Experten empfehlen eine volldynamische Überschussvariante. Mit ihr kann die Rente nur steigen, aber nie sinken.

Der ausführliche Test Sofortrente ist unter www.test.de/sofortrente abrufbar.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...