Kategorie-Archiv: Fit & Gesund

Schlankheitsmittel: Pillen und Pulver wenig geeignet

Die Stiftung Warentest hat 20 rezeptfreien Schlankheitsmittel daraufhin überprüft, ob sie beim Abnehmen helfen können. Für die Tabletten, Kapseln und Pulver ist durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend belegt, dass Nutzer damit dauerhaft ihr Gewicht verringern können. Die Stiftung Warentest bewertet die Mittel daher in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test als wenig geeignet.

Ob Sättigungskapseln, Fatburner oder Fett- und Kohlehydratblocker: Kein Anbieter legte unabhängige Studien vor, die Langzeiteffekte nachwiesen. Für 15 der 20 Mittel im Test ist noch nicht einmal ausreichend belegt, dass sie spürbar beim Abnehmen helfen. Wer glaubt, mit Hilfe von Schlankheitsmitteln abnehmen zu können, liegt falsch. Abnehmen funktioniert generell nur in Kombination mit Bewegung und kalorienreduzierter Ernährung. Das schreiben auch viele Anbieter im Test – aber fast immer nur im Kleingedruckten.

test_Februar_2014Immerhin: Riskante Stoffe wie illegale Appetitzügler enthält keines der Produkte im Test. Schlankheitsmittel können aber Nebenwirkungen haben, wie allergische Reaktionen auf Bestandteile von Bohnen oder Krebstieren. Fettblocker können die Wirkung fettlöslicher Medikamente beeinträchtigen, etwa der Antibabypille. Und Mittel, die im Magen aufquellen, können zu Verstopfung führen.

Die Alternativen zu Schlankheitsmitteln kennt jeder: viel Obst, Gemüse, Vollkorn, wenig Süßes und Fettiges, viel Bewegung. Das Geld für Schlankheitsmittel – eine Tagesdosis kostet zwischen 99 Cent und 4 Euro – lässt sich effektiver in frischen Salat oder ein gutes Fitnessstudio investieren.

Der ausführliche Test Schlankheitsmittel erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen unter www.test.de/schlankheitsmittel abrufbar.

Kritik an Anwendung des Beitragserlasses der Krankenkassen

Gesetzliche und private Krankenkassen setzen den seit einem halben Jahr geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur schleppend um. „Viele Versicherte, die mit einem hohen Beitragsrückstand bei ihrer Kasse in der Kreide stehen und auf einen finanziellen Neuanfang hoffen, hängen in der Luft, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohnehin haben bislang auch nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember letzten Jahres – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantierte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden. „Damit wurde das Ziel des Gesetzes, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern, gehörig verfehlt“, bilanziert die Verbraucherzentrale NRW.

Zum Hintergrund: Seit Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren sammelten viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hohe Schulden an, weil sie die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen konnten. Mit Hilfe des Beitragserlasses können nun säumige Zahler seit 1. August 2013 ihren Schuldenberg bei den jeweiligen Krankenkassen erheblich abtragen. Auch Nichtversicherte konnten ihre Rückstände bis Ende letzten Jahres sogar auf einen Rutsch loswerden. Denn sie hindert die Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen für die nichtversicherte Zeit oftmals daran, erneut unter den Schirm des Krankenversicherungsschutzes zu schlüpfen. „An dieser Grundmisere hat der Beitragserlass für Betroffene ohne Krankenversicherung leider nichts geändert: Die Fünf-Monats-Frist war viel zu kurz. Viele Menschen ohne Krankenversicherung haben dieses befristete Angebot überhaupt nicht mitbekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Aber auch die meisten Krankenversicherten, die einen Berg an Beitragsschulden vor sich herschieben, stehen derzeit noch im Regen, weil die Kassen bislang nicht reagieren. Viele Krankenversicherte wissen immer noch nicht, ob ihnen Beitragsschulden erlassen werden. Diese Hängepartie ist fatal: Solange die Betroffenen in Warteposition verharren und den Beitragsforderungen nicht nachkommen, übernimmt die jeweilige Kasse nur noch dringend notwendige Behandlungskosten. Der Verbraucherzentrale NRW sind auch Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen noch nach Inkrafttreten des Beitragserlasses ungebremst auf ihren Forderungen bestanden, ohne ihren Anspruch mit der neuen Rechtslage abzugleichen. Verwirrung unter den Versicherten stiftet zudem, dass in den Rechnungen der Krankenkassen die genaue Höhe von Säumniszuschlägen und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht klar genug dargestellt werden.

Langfristig wird sich die Situation von säumigen Zahlen oder Nichtversicherten durch den Beitragserlass nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ändern: Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln hierzu gelockert: Beitrags-Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können hingegen ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Nur: „Wer Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen“, rügt die Verbraucherzentrale NRW den halbherzigen Erlass.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Krankenkassen auf, die unklare Situation für säumige Zahler schnellstmöglich zu regeln und bis dahin auf weitere Mahnungen und dem Einziehen von ausstehenden Beiträgen zu verzichten. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass Krankenversicherungen für alle Versichertengruppen bezahlbar sind.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW zu prüfen, ob sich die finanziellen Forderungen ihrer Kasse an der neuen Rechtslage orientieren und somit noch berechtigt sind. Im Zweifelsfall sollten sie von ihrer Krankenkasse eine aktuelle, nachvollziehbare Neuberechnung ihres finanziellen Rückstandes erbeten.

Bei Unsicherheit oder Problemen hilft eine Rechtsberatung fürs Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort.
Kontakthinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

Stressstudie: Es ist nicht der Job allein

Fast jeder sechste Krankschreibungstag in Deutschland ist inzwischen psychisch bedingt. Wie der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, sind Erwerbspersonen zwischen 15 und 65 Jahren durchschnittlich knapp zweieinhalb Tage im Jahr zum Beispiel aufgrund einer Depression, einer Belastungs- oder Angststörung krankgeschrieben.

Was Beschäftigten und Arbeitslosen auf die Seele schlägt, zeigt die aktuelle TK-Stressstudie „Bleib locker, Deutschland“. Bei fast jedem zweiten Erwachsenen in Deutschland ist zwar der Job Stressfaktor Nummer eins (Frauen 43 Prozent, Männer 52 Prozent), direkt danach folgen aber bei vier von zehn Befragten die hohen Ansprüche an sich selbst (Frauen 48 Prozent, Männer 35 Prozent) und jeden Dritten belasten private Konflikte (Frauen 36 Prozent, Männer 33 Prozent). Auf den weiteren  Plätzen folgen Krankheit einer nahestehenden Person, finanzielle Sorgen, Haushalt, Kindererziehung, Autofahren, öffentliche Verkehrsmittel sowie die Pflege von Angehörigen.

Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK: „Es zeigt sich immer deutlicher, dass Arbeit nicht nur körperlich sondern auch psychisch belasten kann. Belastung ist aber immer ein Zusammenspiel mehrerer Einflussfaktoren wie zum Beispiel der schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem fehlt vielen Beschäftigten der Ausgleich im Privaten. Statt Stress gesetzlich vermeiden zu wollen, ist es deshalb wichtiger, Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitsorganisation schaffen, die den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden. Als Krankenkasse unterstützen wir zudem Unternehmen und Mitarbeiter mit Angeboten in der betrieblichen und individuellen Gesundheitsförderung“.

Schulung für übergewichtige Kinder geht in die vierte Runde

Schlittschuhlaufen der jungen Teilnehmer © Johanna Wachendorff
Schlittschuhlaufen der jungen Teilnehmer
© Johanna Wachendorff

Aufgrund der großen Resonanz geht jetzt ein Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche mit starkem Übergewicht weiter. In Kooperation mit dem Kinderneurologischen Zentrum Bonn, dem Förderverein Psychomotorik Bonn e.V. und der Familienbildungsstätte Bonn bietet das Universitätsklinikum Bonn das ambulante einjährige Therapieprogramm „DURCH DICK UND DÜNN“ zum vierten Mal an. Die medizinische und psychologische Betreuung ist dabei kombiniert mit Ernährungslehre, Kochkursen sowie einer Bewegungstherapie. Ziel ist es, dass die Betroffenen mit Unterstützung ihrer Eltern langfristig abnehmen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden an krankhaftem Übergewicht. Ursache ist unter anderem, dass sie ihre Freizeit oft eher vor dem Fernseher oder dem Computer verbringen, anstatt sich körperlich aktiv zu bewegen. Hinzu kommt ein übergroßes Angebot an zum Teil sehr ungesunden Nahrungsmitteln. „Unser Ziel für alle Teilnehmer ist ein langfristiger Gewichtsverlust“, sagt Prof. Dr. Joachim Wölfle, stellvertretender Direktor der Allgemeinen Pädiatrie am Bonner Universitätsklinikum. Denn je länger eine Adipositas besteht, desto mehr steigt das Risiko für Folgerkrankungen wie Altersdiabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen.

Erfolg ist nicht sofort auf der Waage messbar

Eine Adipositas entsteht langsam – also gibt es keine Therapie, die sofort greift. Nur durch eine Änderung der Lebensgewohnheiten, die ursächlich für das Übergewicht sind, kann der Betroffene dauerhaft sein Gewicht reduzieren und stabilisieren. An diesem Punkt setzt das Therapieangebot „DURCH DICK UND DÜNN“ an. „Neben kleinen Erfolgen bei der Gewichtsabnahme ist es für uns wichtig, das positive Selbstwertgefühl und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern sowie Frustration und Leidensdruck zu senken“, sagt Prof. Wölfle. Dabei sei es auch wichtig, den Fokus weg von der Waage auf mehr Fitness und Bewegung im Alltag zu lenken. „Ohne die Eltern geht es nicht. Die Kinder und Jugendlichen brauchen für eine erfolgreiche Therapie die Unterstützung der ganzen Familie“, betont Kinderarzt Prof. Wölfle.

Erste Zwischenbilanz ist positiv

Mitmachen können alle Jungen und Mädchen zwischen acht und sechzehn Jahren. Neben Theorie-Stunden über das Krankheitsbild und richtige Ernährung, gehen die Teilnehmer zusammen einkaufen und kochen gemeinsam. In der Gruppe können sie ihre Erfahrungen austauschen und lernen viel über sich selbst. Und es macht ihnen auch Spaß. So hat sich die dritte Gruppe vor kurzem an einem gelungenen Nachmittag auf der Schlittschuhbahn „Bonn on Ice“, die das gemeinsame Schlittschuhlaufen mit zusätzlichen Trainerstunden sponserte, voneinander verabschiedet.

Das vierte Therapieangebot startet diesmal im September mit zwei gleichzeitig stattfindenden Kursen. „Ziel ist es, die Gruppen hinsichtlich des Alters und der Entwicklung harmonisch aufeinander abzustimmen“, sagt Projektkoordinatorin Katalin Wachendorff. Die Schulung dauert zwölf Monate und findet zweimal pro Woche statt – außer in den Schulferien. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Schulung. Bei individuellen Anfragen zu Kostenübernahme gibt es im Rahmen des Programms Hilfestellung. Für die Teilnahme an der Adipositas-Schulung ist eine Überweisung des Kinderarztes erforderlich.

Eine Anmeldung ist ab sofort unter der E-Mail info@adipositas-uni-bonn.de möglich.

Mehr Information zum ambulanten Adipositas-Schulungsprogramm gibt es unter http://www.adipositas-uni-bonn.de/

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