Gesetzliche und private Krankenkassen setzen den seit einem halben Jahr geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur schleppend um. „Viele Versicherte, die mit einem hohen Beitragsrückstand bei ihrer Kasse in der Kreide stehen und auf einen finanziellen Neuanfang hoffen, hängen in der Luft, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohnehin haben bislang auch nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember letzten Jahres – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantierte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden. „Damit wurde das Ziel des Gesetzes, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern, gehörig verfehlt“, bilanziert die Verbraucherzentrale NRW.
Zum Hintergrund: Seit Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren sammelten viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hohe Schulden an, weil sie die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen konnten. Mit Hilfe des Beitragserlasses können nun säumige Zahler seit 1. August 2013 ihren Schuldenberg bei den jeweiligen Krankenkassen erheblich abtragen. Auch Nichtversicherte konnten ihre Rückstände bis Ende letzten Jahres sogar auf einen Rutsch loswerden. Denn sie hindert die Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen für die nichtversicherte Zeit oftmals daran, erneut unter den Schirm des Krankenversicherungsschutzes zu schlüpfen. „An dieser Grundmisere hat der Beitragserlass für Betroffene ohne Krankenversicherung leider nichts geändert: Die Fünf-Monats-Frist war viel zu kurz. Viele Menschen ohne Krankenversicherung haben dieses befristete Angebot überhaupt nicht mitbekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Aber auch die meisten Krankenversicherten, die einen Berg an Beitragsschulden vor sich herschieben, stehen derzeit noch im Regen, weil die Kassen bislang nicht reagieren. Viele Krankenversicherte wissen immer noch nicht, ob ihnen Beitragsschulden erlassen werden. Diese Hängepartie ist fatal: Solange die Betroffenen in Warteposition verharren und den Beitragsforderungen nicht nachkommen, übernimmt die jeweilige Kasse nur noch dringend notwendige Behandlungskosten. Der Verbraucherzentrale NRW sind auch Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen noch nach Inkrafttreten des Beitragserlasses ungebremst auf ihren Forderungen bestanden, ohne ihren Anspruch mit der neuen Rechtslage abzugleichen. Verwirrung unter den Versicherten stiftet zudem, dass in den Rechnungen der Krankenkassen die genaue Höhe von Säumniszuschlägen und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht klar genug dargestellt werden.
Langfristig wird sich die Situation von säumigen Zahlen oder Nichtversicherten durch den Beitragserlass nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ändern: Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln hierzu gelockert: Beitrags-Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können hingegen ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Nur: „Wer Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen“, rügt die Verbraucherzentrale NRW den halbherzigen Erlass.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Krankenkassen auf, die unklare Situation für säumige Zahler schnellstmöglich zu regeln und bis dahin auf weitere Mahnungen und dem Einziehen von ausstehenden Beiträgen zu verzichten. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass Krankenversicherungen für alle Versichertengruppen bezahlbar sind.
Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW zu prüfen, ob sich die finanziellen Forderungen ihrer Kasse an der neuen Rechtslage orientieren und somit noch berechtigt sind. Im Zweifelsfall sollten sie von ihrer Krankenkasse eine aktuelle, nachvollziehbare Neuberechnung ihres finanziellen Rückstandes erbeten.
Bei Unsicherheit oder Problemen hilft eine Rechtsberatung fürs Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort.
Kontakthinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.