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Krank im Urlaub – was nun?

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Behandlungen im Ausland

Ob Badeurlaub, Aktivreise oder Kulturtrip – die Reiselust ist groß: Rund 70 Millionen Urlaubsreisen haben die Bundesbürger allein 2012 unternommen, davon etwa zwei Drittel ins Ausland. Doch was tun, wenn ein Sonnenstich, Zahnschmerzen oder ein verstauchter Knöchel die Urlaubsfreuden trüben? Wer innerhalb Europas reist, hat am besten immer seine Europäische Krankenversicherungskarte dabei, rät die Techniker Krankenkasse (TK).

Denn im Krankheitsfall dient die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card) als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland versichert ist. Je nach Recht des Reiselandes erhält der Versicherte alle medizinisch erforderlichen Leistungen –  so als wäre er in dem jeweiligen Land versichert. Viele Länder sehen allerdings Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die man vor Ort bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, aber auch in der Apotheke. In der Regel dürfen die Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Daher ist es empfehlenswert, sich zusätzlich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abzusichern. So ist auch ein eventuell notwendiger und kostspieliger Krankenrücktransport nach Deutschland abgedeckt. Kosten dafür dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

Die EHIC gilt in allen 28 Staaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz. Versicherte finden die EHIC auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte. Die EHIC gilt auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten – zum Beispiel auf Martinique und in Französisch-Guyana. In der Türkei, in Tunesien und Bosnien-Herzegowina brauchen Urlauber einen Auslandskrankenschein. Informationen zu den Geltungsbereichen geben die Krankenkassen.

Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich dort behandeln zu lassen, kann die EHIC nicht benutzen. Wer entsprechende Reiseplanungen hat, sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen werden können.

Kritik an Anwendung des Beitragserlasses der Krankenkassen

Gesetzliche und private Krankenkassen setzen den seit einem halben Jahr geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur schleppend um. „Viele Versicherte, die mit einem hohen Beitragsrückstand bei ihrer Kasse in der Kreide stehen und auf einen finanziellen Neuanfang hoffen, hängen in der Luft, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohnehin haben bislang auch nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember letzten Jahres – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantierte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden. „Damit wurde das Ziel des Gesetzes, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern, gehörig verfehlt“, bilanziert die Verbraucherzentrale NRW.

Zum Hintergrund: Seit Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren sammelten viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hohe Schulden an, weil sie die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen konnten. Mit Hilfe des Beitragserlasses können nun säumige Zahler seit 1. August 2013 ihren Schuldenberg bei den jeweiligen Krankenkassen erheblich abtragen. Auch Nichtversicherte konnten ihre Rückstände bis Ende letzten Jahres sogar auf einen Rutsch loswerden. Denn sie hindert die Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen für die nichtversicherte Zeit oftmals daran, erneut unter den Schirm des Krankenversicherungsschutzes zu schlüpfen. „An dieser Grundmisere hat der Beitragserlass für Betroffene ohne Krankenversicherung leider nichts geändert: Die Fünf-Monats-Frist war viel zu kurz. Viele Menschen ohne Krankenversicherung haben dieses befristete Angebot überhaupt nicht mitbekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Aber auch die meisten Krankenversicherten, die einen Berg an Beitragsschulden vor sich herschieben, stehen derzeit noch im Regen, weil die Kassen bislang nicht reagieren. Viele Krankenversicherte wissen immer noch nicht, ob ihnen Beitragsschulden erlassen werden. Diese Hängepartie ist fatal: Solange die Betroffenen in Warteposition verharren und den Beitragsforderungen nicht nachkommen, übernimmt die jeweilige Kasse nur noch dringend notwendige Behandlungskosten. Der Verbraucherzentrale NRW sind auch Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen noch nach Inkrafttreten des Beitragserlasses ungebremst auf ihren Forderungen bestanden, ohne ihren Anspruch mit der neuen Rechtslage abzugleichen. Verwirrung unter den Versicherten stiftet zudem, dass in den Rechnungen der Krankenkassen die genaue Höhe von Säumniszuschlägen und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht klar genug dargestellt werden.

Langfristig wird sich die Situation von säumigen Zahlen oder Nichtversicherten durch den Beitragserlass nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ändern: Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln hierzu gelockert: Beitrags-Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können hingegen ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Nur: „Wer Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen“, rügt die Verbraucherzentrale NRW den halbherzigen Erlass.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Krankenkassen auf, die unklare Situation für säumige Zahler schnellstmöglich zu regeln und bis dahin auf weitere Mahnungen und dem Einziehen von ausstehenden Beiträgen zu verzichten. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass Krankenversicherungen für alle Versichertengruppen bezahlbar sind.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW zu prüfen, ob sich die finanziellen Forderungen ihrer Kasse an der neuen Rechtslage orientieren und somit noch berechtigt sind. Im Zweifelsfall sollten sie von ihrer Krankenkasse eine aktuelle, nachvollziehbare Neuberechnung ihres finanziellen Rückstandes erbeten.

Bei Unsicherheit oder Problemen hilft eine Rechtsberatung fürs Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort.
Kontakthinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

Lange Auslandsreise: Krankenversicherungen im Test

Ob zum Studieren nach Neuseeland oder zum Überwintern in den Süden, wer für eine längere Zeit ins Ausland geht, braucht einen speziellen Schutz für den Krankheitsfall. Die Stiftung Warentest hat für die September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest 48 Angebote geprüft – die Ergebnisse reichen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“.

Nicht nur die Urteile variieren stark, auch die Preise für einen „guten“ bis „sehr guten“ Versicherungsschutz gehen bis zu 700 Prozent auseinander. Wollen Senioren ab 75 Jahren beispielsweise ein Jahr in Florida leben, kostet sie der Schutz im Krankheitsfall zwischen 846 und 6023 Euro. Aber auch bei einem 55-Jährigen, der ein Jahr in die USA will, sind die Preisunterschiede noch sehr groß: Unter den Top-Angeboten kann er 1205 Euro, aber mit 423 Euro auch nur rund ein Drittel davon bezahlen.

Wer unter den besten Angeboten, die mit ihren Bedingungen, Gesundheitsleistungen und Krankenrücktransport punkten, auch preislich attraktive Angebote haben will, muss genau hinsehen. Denn der Preis einer Reisekrankenversicherung hängt stark von Dauer und Ziel der Reise sowie vom Alter des Reisenden ab.

Finanztest-Tipp: Da es keine allgemein gültigen Altersklassen gibt, sondern jede Versicherung ihre eigenen Altersgrenzen festlegt, bei denen sie den Schutz teurer macht, lohnt sich der Tarif-Vergleich besonders. „Sehr guten“ weltweiten Schutz gibt es beispielsweise bei der Würzburger (Travel-Secure AR-365) für Menschen bis 64 Jahren für 1205 Euro. Viel günstigeren und gerade noch „sehr guten“ Schutz finden Menschen bis 59 Jahre bei der LVM (ARJ + ART) – hier zahlen sie nur 496 Euro.

Der ausführliche Test „Auslandsreise-Krankenversicherung für lange Reisen“ ist unter www.test.de/reisekrankenversicherung-lang abrufbar.

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