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Sägen, Gurgeln, Röcheln – Was gegen Schnarchen hilft

Bei manchen klingt es wie das Zersägen eines Baumes, bei anderen wie lautes Gurgeln. Nächtliches Schnarchen ist weit verbreitet und lästig – vor allem für Partnerinnen und Partner. Kleiner Trost: Gesundheitsschädlich ist das nächtliche Sägen, Röcheln und Knarzen nur selten. Vom Seitenschlaf über Alkoholverzicht bis zu speziellen Schnarchschienen gibt es viele Tricks, um das störende Konzert zu beenden oder zumindest erträglicher zu machen.

Viel mehr Menschen schnarchen, als man denkt, je älter, umso mehr sind es. Frauen sind meist weniger betroffen als Männer. Auslöser der Geräusche, die Lärmpegel in Lastwagen-Lautstärke erzeugen können, sind vor allem schlaffe Muskeln im Rachen: „Das Schnarchgeräusch entsteht durch Vibrationen von Weichteilen wie Gaumensegel und Zäpfchen beim Atmen“, sagt Dr. Julian Bleek, Arzt im AOK-Bundesverband. Wenn die Zunge im Schlaf nach hinten rutscht, ist der Weg für die Luft noch schmaler, was das Schnarchen verstärken kann.

Die nächtlichen Sägekonzerte entstehen zwar nicht in der Nase: Wer aber wegen verstopfter Nase oder Wucherungen ständig durch den Mund atmet, ist häufiger betroffen. Darüber hinaus gibt es viele andere Faktoren, die Einfluss aufs Schnarchen haben können. „Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmittel begünstigen die Erschlaffung der Muskeln im Rachen und damit das Schnarchen.“ Auch Probleme mit dem Unterkiefer können dahinter stecken.

Bei Übergewichtigen kann es Fett in Hals und Rachen sein, das das Schnarchen verstärkt. Eine nachlassende Muskelspannung ist der Grund dafür, warum Ältere insgesamt mehr schnarchen als Jüngere. Warum allerdings Frauen deutlich seltener schnarchen als Männer, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Schnarchen kann für die Betroffenen und ihre Partner zu einer erheblichen Belastung werden. „Bevor Sie als Betroffener auf fragwürdige Therapieverfahren zurückgreifen, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Arzt aufsuchen“, sagt  Bleek. Mediziner können am ehesten feststellen, was individuell hinter dem Schnarchen stecken könnte.


Mit diesen Methoden haben Schnarcher oft Erfolge:

  • Verlieren Sie ein paar Kilos: Je mehr Übergewicht Sie haben, desto mehr kann Ihnen der Gewichtsverlust im Kampf gegen das Schnarchen Erfolg verschaffen.
  • Vermeiden Sie die Rückenlage: Bei manchen Schnarchern schaltet das die unschönen Geräusche bereits ab. Um nicht immer wieder in Rückenlage zu geraten, können Sie sich in der Seitenlage eine gerollte Decke an den Rücken legen. Die teurere Methode sind spezielle Westen mit eingenähtem Kissen.
  • Verzichten Sie auf Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmittel: Sie lassen die Muskeln noch stärker erschlaffen, so dass Zäpfchen und Segel eher an-fangen zu schwingen.
  • Gehen Sie nach Möglichkeit immer zur selben Zeit ins Bett und achten Sie auch auf ein gut durchlüftetes Schlafzimmer. Das alles trägt zum erholsamen und guten Schlaf bei, was oft schon vorm Schnarchen bewahren kann.
  • Mit einer eigens angepassten Schnarchschiene kann der Unterkiefer und die Zunge nach vorne gerückt werden, so dass die Luft besser in den Rachen gelangt.
  • Bei verengter Nase kann kurzfristig ein Schnupfenspray sinnvoll sein. „Das sollten Betroffene aber nur kurzfristig und in Absprache mit dem Arzt einsetzen, da der längerfristige Gebrauch zu einer Schädigung der Nasenschleimhaut führen kann“, betont der AOK-Mediziner.
  • Ist die Nasenatmung behindert, hilft manchmal auch eine spezielle Nasenklammer: Anders als die Schwimm-Nasenklammer macht sie die Nase nicht dicht, sondern weitet die Luftwege.
  • Steckt eine Allergie gegen Milben oder Bettfedern hinter der verstopften Nase, können spezielle Allergiker-Decken Abhilfe schaffen.
  • Allerletztes Mittel der Wahl ist eine Operation: So können der Gaumen versteift oder überschüssige Schleimhaut entfernt werden. Heutzutage geschieht das in der Regel per Laser oder mit der sogenannten Radiofrequenz-Chirurgie. „Auch wenn das heute keine so großen OPs mehr wie früher sind, sollte man operative Verfahren erst dann gemeinsam mit dem Arzt in Betracht ziehen, wenn gar nichts anderes mehr hilft“, sagt Bleek. Bei einem Teil der Betroffenen lässt der erzielte Effekt allerdings  nach einiger Zeit wieder nach.

Anti-Schnarch-Spray ist nicht sinnvoll

Was erwiesenermaßen in diesem Zusammenhang gar nichts hilft, sind Anti-Schnarch-Sprays, Öle oder Befeuchtungslösungen für Mund- und Rachenschleimhaut. Bleek: „Wer hiermit auf einen Schnarchstopp hofft, gibt nur unnötig Geld aus.“ Achtsam sollten Schnarcher und ihre Partner dann sein, wenn es zu nächtlichen Atemaussetzern kommt – das trifft allerdings nur auf wenige zu.

Um eine sogenannte Schlafapnoe kann es sich handeln, wenn der Atem mehrmals pro Stunde mehr als zehn Sekunden aussetzt. Die Schnarcher bemerken das nachts zwar nicht und werden davon auch selten wach, aber der Körper schreckt immer wieder auf, so dass die Betroffenen nicht so tief schlafen wie normale Schläfer. Deshalb fühlen sie sich am nächsten Morgen wie gerädert, sind unausgeschlafen. Bei der Schlafapnoe sind die Atemwege regelrecht blockiert.

Anders als das normale Schnarchen kann das gefährlich werden, vor allem durch Folgen wie Bluthochdruck oder den sogeannnten Sekundenschlaf am Steuer, der zu Verkehrsunfällen führen kann. „Wenn Sie oder Ihr Partner den Eindruck haben, dass das auch auf Sie zutrifft, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Arzt ansprechen“, rät Bleek. Im Schlaflabor lässt sich feststellen, ob es sich um harmloses Schnarchen oder um eine Schlafapnoe handelt.

Keuchhusten: Für Erwachsene lästig, für Säuglinge lebensgefährlich

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – in Herbst und Winter nichts Ungewöhnliches, meist ist es wohl eine harmlose Erkältung. Doch wenn der Husten bei Erwachsenen sehr hartnäckig und quälend ist, kann es sich auch um Keuchhusten (Pertussis) handeln. „An Keuchhusten erkrankte Erwachsene sind hochansteckend. Besonders für Säuglinge und ungeimpfte Kleinkinder kann das lebensgefährlich sein“, warnt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Sie rät Erwachsenen, ihren Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Versicherten.

© AOK-Medienservice
© AOK-Medienservice

Das Keuchhusten-Bakterium (Bordetella pertussis)  überträgt sich durch Husten, Niesen und Sprechen – also durch Tröpfcheninfektion. Kinder können – wegen des noch unreifen Immunsystems –  erst im dritten Lebensmonat gegen Pertussis geimpft werden. „Für Erwachsene ist Keuchhusten lästig und anstrengend, für Säuglinge aber ein großes Risiko“, so Eymers weiter.

Doch gegen die vermeintliche Kinderkrankheit Keuchhusten sind Erwachsene kaum noch geimpft. Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) haben in Deutschland weniger als 40 Prozent aller Erwachsenen einen ausreichenden Impfschutz gegen Keuchhusten. Ärztin Eymers rät daher Eltern, Geschwistern und allen, die mit Säuglingen Kontakt haben, zu einer Impfung.

Komplikationen bei Kindern möglich

Da bei Erwachsenen mit Pertussis die typischen keuchenden krampfartigen Hustenanfälle fehlen, gehen die Betroffenen meist nicht sofort zum Arzt und werden so zu Überträgern. Bei kleineren Kindern äußert sich Pertussis durch die typischen Hustenstöße (Stakkatohusten) mit häufig anschließendem Erbrechen. Gefährlich sind Komplikationen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Hirnschädigungen mit Krampfanfällen, verursacht durch Sauerstoffmangel bei Erstickungsanfällen. Die Zeit bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ein bis zwei Wochen.

Zu Beginn lässt sich Keuchhusten durch Antibiotika lindernDie Grundimmunisierung der Pertussis-Impfung beginnt im dritten Lebensmonat und beinhaltet vier Impfungen. Auffrischungen sind ab dem sechsten Lebensjahr und dann zwischen dem neunten und 18. Geburtstag vorgesehen. Die Impfungen werden mit anderen Impfungen kombiniert, zum Beispiel im Alter von fünf bis sechs Jahren mit Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie. Bei der Vorsorgeuntersuchung U 3 (etwa in der vierten bis fünften Lebenswoche) können Eltern mit dem Kinderarzt die Impftermine besprechen und planen. Nach der vollständigen Pertussis-Impfung ist eine Auffrischung erst wieder nach zehn Jahren nötig.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer fit und gesund ist, schiebt den Gedanken an Unfall, Krankheit und Sterben gerne weit weg. Doch jeder kann schnell in die Situation geraten, nicht mehr eigenverantwortlich über alltägliche oder medizinische Dinge entscheiden zu können. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sinnvoll und wichtig, um für diese Situationen selbstbestimmte Entscheidungen festzulegen.

Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. © AOK-Medienservice
Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.
© AOK-Medienservice

Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.

„Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig damit auseinandersetzen“, sagt Anja Mertens, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband. Das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sind dazu die entscheidenden Schritte, gesetzlich geregelt sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Broschüren, Formulare und Entscheidungshilfen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums. „Diese Informationen unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen möglichst genau zu überdenken und zu formulieren“, sagt Mertens. Die wichtigsten Vorsorgeschritte im Überblick – und was Sie beachten sollten.

Was legt man mit einer Patientenverfügung fest?

Mit dieser Verfügung legen Sie für bestimmte medizinische Situationen fest, was Ärzte tun – und was sie lassen sollen. Sie richtet sich in erster Linie an das Behandlungsteam selbst, die darin formulierten Wünsche sind für die Ärzte bindend. Manche Menschen haben Angst, dass bei Krankheit und Leid nicht genug für sie getan wird, andere fürchten würdelose Apparatemedizin. Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss sich zwangsläufig sehr intensiv mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: lebenserhaltende Maßnahmen, Behandlung von Schmerzen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung.

Darauf sollten Sie achten

„Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen in der Verfügung möglichst konkret formulieren“, so Mertens. Vermeiden Sie beispielsweise pauschale und schwammige Formulierungen wie „unwürdiges Dahinvegetieren lehne ich ab“ oder „ich will nicht an Schläuchen hängen“.

Besser ist es, konkrete Situationen zu benennen. Sie können beispielsweise festlegen, wann Sie sich eine künstliche Ernährung vorstellen können und wie lange sie aufrecht erhalten bleiben soll. „Was man will und was nicht, wird oft in Gesprächen mit der Familie oder mit Vertrauten deutlich“, sagt Mertens. Patientenorganisationen wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD, Telefon 0800 0117722) unterstützen Sie in diesen schwierigen Fragen persönlich. Zudem sind auch Textbausteine aus der Ministeriumsbroschüre des BMJ hilfreich, um Entscheidungen in klare Formulierungen zu fassen.

Das sind die wichtigsten Formalitäten

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich und vergessen Sie die Unterschrift nicht. Wichtig auch: Sie können sie jederzeit wieder ändern. „Auf jeden Fall sollten Sie sich regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie noch Ihrem Willen entspricht.“ Hinterlegen Sie Vollmachten so, dass sie auch gefunden werden, etwa in einem Ordner, über den Angehörige Bescheid wissen. Tragen Sie einen Hinweis in Ihrer Brieftasche, wo die Unterlagen zu finden sind.

Vorsorgevollmacht: Was Sie damit erreichen

Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, vermeiden Sie mit dieser Vollmacht, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie festlegt. Sie können darin bestimmen, für welche Bereiche und Angelegenheiten wer in Ihrem Sinne zuständig sein soll. Dabei geht es beispielsweise nicht nur darum, Ihren Willen in der Patientenverfügung geltend zu machen. Sie können unter anderem auch bestimmen, ob die Person Ihres Vertrauens Ihren Aufenthaltsort bestimmen darf und Zugriff auf Ihr Konto hat. Umgekehrt gilt: Sie können ausschließen, was nicht mit Ihnen geschehen soll oder was Ihr Betreuer nicht regeln darf.

Darauf sollten Sie achten

Überlegen Sie genau, wen Sie bevollmächtigen – und sprechen Sie ausführlich und offen mit der Person Ihres Vertrauens über Ihren geplanten Schritt. „Die Vorsorgevollmacht verschafft große Eigenverantwortung“, betont Mertens. Wie bei der Patientenverfügung sollten Sie auch hier wieder pauschale Formulierungen vermeiden wie etwa „alle meine Angelegenheiten betreffend“.

Legen Sie genau fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll, für welche nicht. Auch hier sollten Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen wieder mit aufnehmen. Möchten Sie beispielsweise sicher sein, möglichst lange zu Hause versorgt zu werden? Soll jemand keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen dürfen?

Es ist auch möglich, mehrere Vertrauenspersonen zu beauftragen: „Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Aufgaben genau zu benennen. Beispielsweise kann sich die Tochter um Vermögensfragen kümmern, der Sohn um medizinische Angelegenheiten“, sagt Mertens. Wie die Patientenverfügung muss auch die Vorsorgevollmacht unterschrieben und gut auffindbar hinterlegt sein. Hilfreich ist auch hierfür ein Hinweis in der Brieftasche, wo sich die entscheidenden Dokumente befinden.

Mehr Informationen zum Thema:

Huflattich – Inhaltsstoffe und Wirkung

Huflattich

Allgemeines

Huflattich ist eine Heilpflanze mit langer Tradition, vielleicht sogar das älteste bekannte Hustenmittel. Schon Hippokrates hat das Kraut empfohlen und auch Hildegard von Bingen hielt große Stücke auf das robuste und genügsame Gewächs. Huflattich braucht lehmigen, nährstoffarmen und feuchten Boden. Deshalb er oft an Wegesrändern, auf Eisenbahndämmen und auch auf Schrottplätzen zu finden. Die auffällig gelben Blütenköpfe blühen ausgesprochen früh und werden von Februar bis März geerntet. Erst nach der Blüte bilden sich die Blätter aus, die handtellergroß werden. Die beste Erntezeit für die Blätter reicht von Mai bis Juni, solange diese noch jung sind.

Inhaltsstoffe und Wirkung

Beliebt ist der aus frischen Huflattichblättern gewonnene Presssaft. Er wirkt reizlindernd bei Bronchialkatarrhen.  Foto: Wirths PR / Schoenenberger
Beliebt ist der aus frischen Huflattichblättern gewonnene Presssaft. Er wirkt reizlindernd bei Bronchialkatarrhen.
Foto: Wirths PR / Schoenenberger

Um die in den jungen Blättern enthaltenen wirksamen Schleimstoffe, Flavonoide, Gerb- und Bitterstoffe möglichst zu erhalten, sollten diese nicht mit Wasser gewaschen und möglichst rasch getrocknet werden. Für seine Husten lindernde Wirkung sind vorwiegend die Schleimstoffe verantwortlich, die sich wie ein Schutzfilm über die Atemwege ziehen. So lindern sie den unangenehmen Hustenreiz und erleichtern gleichzeitig das Abhusten. Besonders bei Raucherhusten, bei Staublungen oder bei chronischer Bronchitis kann Huflattich Hilfe bieten.

Verwendungsformen und Darreichung

Beliebt ist der aus frischen Huflattichblättern gewonnene Presssaft. Er wirkt reizlindernd bei Bronchialkatarrhen. Bei Heiserkeit, Rachenkatarrh und Bronchitis hat sich der naturreine Huflattichsaft bewährt, den es von Schoenenberger in Apotheken und Reformhäusern gibt. Dieser Saft wird ausschließlich aus einer Spezialzüchtung gewonnen, die alle Anforderungen hinsichtlich des Pyrrolizidinalkaloid-Gehalts erfüllt. Die getrockneten Blätter des Huflattichs werden auch als Tee verwendet. Dieser sollte bei Reiz- oder Kitzelhusten und Verschleimung der Atemwege langsam und Schlückchen für Schlückchen genippt werden. Um diesen Effekt möglichst tief in den Atemwegen und Lunge zu erreichen, wurden die getrockneten Blätter früher sogar geraucht.

Sonstiges

Die Heilpflanze des Jahres 1994 ist vor einigen Jahren ein wenig in Verruf geraten, da es neben den Wirksubstanzen auch die so genannten Pyrrolizidinalkaloide enthält, welche in größeren Mengen giftig auf die Leber wirken können. Über die tatsächliche Schädlichkeit des Stoffes herrschen auch in der Fachwelt noch Unstimmigkeiten. Sicherheitshalber sollte man die Huflattichblätter nicht länger als vier Wochen im Jahr einnehmen. Blüten und Wurzeln sollten auf keinen Fall verwendet werden. Schwangere und Stillende sollten ganz auf Huflattich verzichten.

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