Mehr als drei Viertel der 85 von Finanztest getesteten gesetzlichen Kassen bieten einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung an. Das sind sehr viel mehr als noch vor einem Jahr, so die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Die Angebote reichen je nach Kasse von einem Zuschuss in Höhe von 10 Euro bis zur kompletten Kostenübernahme der Behandlung.
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt ist beliebt. Trotz Preisen zwischen 35 und 120 Euro gehört sie zu den Privatleistungen, die gesetzlich Krankenversicherte am häufigsten nutzen. Die größten gesetzlichen Krankenkassen Barmer GEK, Techniker KK und DAK Gesundheit geben Zuschüsse, zahlen die Reinigung aber nicht komplett. Zudem verlangen alle drei, dass die Versicherten zu vorgegeben Zahnärzten gehen. Bei der Techniker KK kommen dafür nur 52 Praxen deutschlandweit in Frage, bei Barmer und DAK sind es hunderte.
Unkomplizierter sind die Leistungen von 41 anderen Kassen wie der AOK plus oder der BKK Freudenberg. Versicherte können ihre Zähne in der gewohnten Praxis reinigen lassen und reichen die Rechnung bei der Kasse ein. Die BKK Braun Gillette erstattet zum Beispiel einmal jährlich bis zu 65 Euro.
Der ausführliche Test „Zuschüsse zur Zahnreinigung der gesetzlichen Krankenkassen“ ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und ist unter www.test.de/krankenkassen abrufbar.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird reformiert und voraussichtlich im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Dann werden auch alternative Pflegeangebote wie beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften von den Behörden überprüft.
Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:
Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen
In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.
Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unter www.sucht.de heruntergeladen werden
Nach langen Verhandlungen sieht es so aus, dass Anfang 2014 in NRW die ambulante Pflege nicht mehr nur wie bisher nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet wird. Pflegebedürftige und deren Angehörige können nun wählen, ob sie stattdessen die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit wünschen. Damit werden die Vorgaben aus der Pflegereform 2012/2013 in die Praxis umgesetzt. Die Sache hat aber einen Haken: Durch das neue System der Zeitabrechnung werden auch die Leistungskomplexe teurer. Daher sollte jeder genau ausrechnen, welche Abrechnungsart für ihn günstiger ist.