Kategorie-Archiv: Gesundheit

Diskussion um 4-Wochenfrist für Facharztbehandlung

In der Diskussion über Wartezeiten auf Facharzttermine für gesetzlich Krankenversicherte fordert der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, den Patienten den Zugang zum Facharzt im Krankenhaus zu erleichtern: „Die Krankenhäuser könnten einen merklichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgungslage leisten, wenn man sie nur ließe. Dazu müssten allerdings gesetzliche Hemmnisse abgebaut und Umsetzungsverhinderungen im Selbstverwaltungsprozess gezielt entgegengewirkt werden.

Ein Zentraler Schlüssel zur Entlastung der Facharztpraxen und zur Ausweitung der fachärztlichen Behandlungskapazitäten liegt in der offensiven Umsetzung der heute schon im Gesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116 SGB V.“
Baum wies darauf hin, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für GKV-Versicherte Krebs-, Rheuma- und Herzpatienten sowie Patienten mit speziellen Krankheiten in Ambulanzen der Krankenhäuser seit 2 Jahren durch ein Zulassungsmoratorium blockiert seien. Eine Gesetzesänderung der alten Koalition habe den Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) beauftragt, das zulässige ambulante Leistungsspektrum bei den einzelnen Krankheiten auf schwere Fälle zu begrenzen. Neue Zulassungen, für die viele Kliniken in Bereitschaft stünden, seien erst möglich, wenn der G-BA das neu zulässige Leistungsspektrum freigebe.

Dieser Prozess komme nur schleppend voran. Nach zwei Jahren Beratungszeit sei lediglich die Tuberkulose als ambulante Behandlungsmöglichkeit im neuen System im Dezember des letzten Jahres freigegeben worden. „Gestützt auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben versuchen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen das zulässige ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser möglichst eng zu halten – zu Lasten der Behandlungsmöglichkeiten der gesetzlich versicherten Patienten in den Kliniken“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer. Eine merkliche Entlastung der fachärztlichen Versorgung sei möglich, wenn das gesamte Spektrum der Krebsbehandlungen, der rheumatischen Erkrankungen und der Herzerkrankungen und vieler anderer kleinerer Krankheitsarten ohne gesetzliche Begrenzung für ambulante Behandlungen in den Krankenhäusern endlich freigegeben würde.

Dies wäre weitaus wirksamer als neue bürokratische Patientensteuerungsstellen bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch die von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen „Beschleunigungsüberweisungen“ sieht Baum als wenig hilfreich an: „Sie würden das Recht auf freien Zugang zum Facharzt noch mehr einschränken.“

www.dkgev.de

Bonus-Stempel vom Arzt doch nicht kostenfrei?

Ärzte dürfen für den Nachweis von Vorsorgemaßnahmen keine Gebühr nehmen – so ist es seit Anfang Oktober 2013 geregelt. Doch das scheint nicht in allen Praxen bekannt zu sein.

Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Nachgewiesen werden diese bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Darauf hatten sich Krankenkassen und Ärzteschaft in einer Änderung des so genannten Bundesmantelvertrags der Ärzte geeinigt. Aber nicht alle Praxen wenden die neue Regelung an. Wie in der Vergangenheit berechnen sie ein Entgelt von bis zu fünf Euro.

„Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen“, sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Patientin Elke P. etwa sollte für einen Bonus-Stempel 2,33 Euro entrichten. Die 43-Jährige hatte die Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“ machen lassen, für die ihre Kasse alle zwei Jahre eine Prämie gewährt. „Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt“, erklärt Cornelius. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.

Neben diesen Vorsorgemaßnahmen unterstützen die Krankenkassen private Aktivitäten zur Gesundheitsförderung – von der Teilnahme an Sportangeboten und Ernährungskursen bis hin zu Entspannungsübungen und Rauchentwöhnung. Auch hierfür gibt es bei vielen Kassen Prämien. Cornelius: „Die Bestätigung im Bonusheft holt man sich dann beim Anbieter, mitunter also direkt bei der Krankenkasse.“

UPD-Tipp: Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals geht das nicht mehr. Weitere Fragen beantwortet die UPD kostenfrei am Telefon (Deutsch: 0800 0 11 77 – 22, Türkisch: – 23, Russisch: – 24) und in 21 Beratungsstellen bundesweit.

Stand: 28.11.2013

Änderung: Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar wird die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto eingeführt. Die Einrichtungen der stationären Pflege müssen besser informieren. Das Benotungssystem für Pflegeheime wird sich ändern – weil bislang fast alle „sehr gut“ bewertet werden. Auch Rumänen und Bulgaren, hierzulande gern als Pflegekräfte beschäftigt, werden alle Rechte von EU-Bürgern genießen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht Veränderungen beim Beitrag zur Kranken- und zur Pflegversicherung vor. Außerdem sollen Patienten weniger lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. NRW wartet mit zahlreichen Neuerungen rund um die Pflege auf.

Elektronische Gesundheitskarte

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.

Ausgenommen von der Pflicht zur Gesundheitskarte mit Foto sind Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, die sich nicht fotografieren lassen können (zum Beispiel Bettlägerige). Die bisherigen Karten verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Wer noch ein altes Exemplar ohne sein Konterfei hat, sollte baldmöglichst ein Lichtbild bei seiner Krankenkasse einreichen, damit die neue Karte noch bis zum Jahresende ausgestellt werden kann.

Keinem Versicherten, der Anfang 2014 ohne die neue Karte zum Arzt kommt, wird laut GKV-Verband die Behandlung verweigert. Der gültige Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden. Andernfalls ist der Arzt berechtigt, dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten einer bereits privat bezahlten Arztrechnung, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals die elektronische Versicherungskarte vorliegt.

Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es zum Beispiel ermöglicht, die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online zu aktualisieren. Versicherte sollen künftig freiwillig auch Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder zur Blutgruppe speichern lassen können.

Mehr Transparenz in der stationären Pflege

Ab Januar 2014 müssen Pflegeheime die Pflegekassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich aufbereitet und im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegeeinrichtungen müssen die Daten zur medizinischen Versorgung gut sichtbar aushängen, damit sie für Interessierte nachzulesen sind.

Neue Noten für Pflegeheime

Mit einem neuen Benotungssystem für Pflegeheime wird ab 1. Januar 2014 der Kritik am sogenannten „Pflege-TÜV“ Rechnung getragen: Bislang fassen die Pflegekassen die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Pflegenoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zusammen. Diese Gesamtnote wird anhand von Bewertungskriterien für unterschiedliche Qualitätsbereiche (zum Beispiel zur Pflege und medizinischen Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zur sozialen Betreuung oder zur Verpflegung und Hygiene) ermittelt. Derzeit werden fast alle Heime mit „sehr gut“ bewertet. Zudem erlaubt das Verfahren, zum Beispiel einen schlechten Ernährungszustand der Bewohner durch bürokratische Korrektheit – etwa durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in Aktenordnern – schönzurechnen. Deshalb soll nun beim Benotungssystem nachjustiert werden. Zwar ändert sich am Prüfsystem nur wenig, doch wird die Messlatte für das Prädikat „sehr gut“ ab Januar 2014 höher gelegt. So wird es künftig wohl nicht mehr nur Pflegeheime mit einer „Eins“ vor dem Komma geben, sondern auch gute oder befriedigende Einrichtungen. Außerdem sollen die besonders wichtigen Qualitätsaspekte im veröffentlichten Bewertungsschema hervorgehoben werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Pflegeheime. Bei den ambulanten Pflegediensten bleibt es erst einmal bei der alten Systematik.

Alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet geprüft.

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien

Ab 1. Januar 2014 haben auch Menschen aus Bulgarien und Rumänien alle Rechte als EU-Bürger. Sie können dann ohne Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden. Gesucht sind sie unter anderem als Haushalts- und Betreuungshilfen von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Ab Januar wird Kroatien als jüngstes EU-Mitglied das einzige EU-Land sein, für das noch Beschränkungen beim Austausch von Arbeitskräften und Dienstleistungen gelten.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Krankenversicherungsbeitrag

Vorgesehen ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse in Zukunft von ihren Versicherten wieder den prozentualen Beitrag erhebt, den sie braucht, um ihre Kosten zu decken. Das kann bedeuten, dass jemandem 16,2 Prozent seines Bruttolohns abgezogen werden, während der Kollege nur 15,3 Prozent zahlen muss. Aktuell beträgt der Beitrag für alle gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent. An der derzeitigen paritätischen Verteilung hält der Koalitionsvertrag fest: Von 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Die aktuell zusätzlichen 0,9 Prozentpunkte bringt allein der Arbeitnehmer auf. Erhöht sich künftig der monatliche Beitrag, geht dies auch voll zu Lasten der Arbeiter und Angestellten.

Termin bei Fachärzten

Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, für gesetzlich Versicherte die Wartezeit auf einen Termin bei Fachärzten zu verkürzen. Dazu sollen sich Patienten mit einer Überweisung zu einem Spezialisten an eine „zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung“ wenden können. Die ist gehalten, einen Termin innerhalb von vier Wochen zu besorgen. Andernfalls muss sie einen in einem Krankenhaus anbieten.

Qualitätsberichte von Krankenhäusern

Über die Qualität von Krankenhäusern können sich Patienten bereits jetzt anhand jährlicher Berichte informieren. Allerdings erweisen die sich bislang als reichlich sperrige Lektüre. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen sie deshalb „verständlicher“ und „als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden“.

Pflege

Auch im Pflegebereich sollen, „die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher“ gemacht werden. Spätestens zum 1. Januar 2015 soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachte paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Später soll er noch einmal um 0,2 Prozentpunkte steigen, wenn das große Vorhaben „neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff“ abgeschlossen ist. Dahinter verbirgt sich die angestrebte Gleichstellung geistiger Erkrankungen mit körperlichen Gebrechen.

Ambulante Pflege in NRW wird teurer

Nach langen Verhandlungen sieht es so aus, dass Anfang 2014 in NRW die ambulante Pflege nicht mehr nur wie bisher nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet wird. Pflegebedürftige und deren Angehörige können nun wählen, ob sie stattdessen die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit wünschen. Damit werden die Vorgaben aus der Pflegereform 2012/2013 in die Praxis umgesetzt. Die Sache hat aber einen Haken: Durch das neue System der Zeitabrechnung werden auch die Leistungskomplexe teurer. Daher sollte jeder genau ausrechnen, welche Abrechnungsart für ihn günstiger ist.

Altenpflegeumlage in NRW ändert sich

Jedes Jahr wird neu festgelegt, wie viel Geld die Pflegeeinrichtungen in NRW als Abgabe für die Ausbildung von Nachwuchs-Pflegekräften zahlen müssen. Die Pflegeeinrichtungen können diesen Aufschlag an ihre Kunden weitergeben. Heimbewohner müssen wenigstens vier Wochen vorher über die Preisänderung informiert werden. Bei ambulanten Pflegediensten sollten wenigstens zwei Wochen zwischen Ankündigung und Preisänderung liegen.

Neues „Heimgesetz“ in NRW

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird reformiert und voraussichtlich im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Dann werden auch alternative Pflegeangebote wie beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften von den Behörden überprüft.

Neues „Landespflegegesetz“ NRW

Gemeinsam mit dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) soll auch das Alten- und Pflege-Gesetz NRW Anfang 2014 in Kraft treten und das alte Landespflegegesetz ersetzen. Die Landesregierung kündigt mit dem Gesetz verbesserte Leistungen für pflegende Angehörige und mehr Hilfen im Quartier an. Wann verbesserte Strukturen auch spürbare Auswirkungen für die Bürger zeigen, bleibt abzuwarten.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Tröpfchen für Tröpfchen …

Manche Mensche stecken sich an, andere bekommen sie durch Zugluft: Die Ursachen einer Bindehautentzündung (Konjunktivitis) können unterschiedlich sein. Die häufigsten Beschwerden sind gerötete Augen, oft brennen, tränen und jucken sie zusätzlich. „Wer glaubt, eine Bindehautentzündung zu haben, sollte auf jeden Fall zum Arzt gehen“, sagt Dr. Steffen Hilfer, Augenarzt im AOK-Bundesverband.

© AOK-Medienservice
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Bei einer Infektion mit Bakterien oder Pilzen wird der Arzt in der Regel antibiotische Tropfen verschreiben, die jedoch gegen eine Virusinfektion gar nichts nützen würden. Auf keinen Fall sollte man die Bindehautentzündung eigenmächtig mit Salben, Tropfen oder Kamillentee-Waschungen behandeln. Statt Kamillentee eignet sich zum Waschen der Augen am besten eine sterile Kochsalzlösung aus der Apotheke.

 

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