Halloween wird mittlerweile vielerorts auch in Deutschland gefeiert. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene haben Spaß daran, als Hexe, Zombie oder Skelett verkleidet die Halloween-Nacht zu verbringen. Es ist jedoch nicht unproblematisch, wenn man sich derart verkleidet und vielleicht sogar mit Gesichtsmaske ausgerüstet ans Steuer setzt.
Durch die Verkleidung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet sein. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung.
Besonders auf kostümierte Kinder achten!
Autofahrer sollten noch mehr als sonst im Straßenverkehr auf Kinder achten. Viele der kleinen Halloween-Geister sind durch die Kostüme und die aufregende Jagd nach „Süßem“ in der Nachbarschaft weniger aufmerksam und vorsichtig beim Überqueren der Straße. Dazu kommt, dass es bereits am Nachmittag dunkel wird.
Ohne Alkohol ans Steuer!
Auch jetzt gilt natürlich: Ohne Alkohol ans Steuer, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Darüber hinaus drohen strenge Strafen bei Trunkenheitsfahrten: Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. rät:
Unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen, wenn man Halloween kostümiert und mit Alkohol feiern will. Und am „Tag danach“ nicht vergessen: Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Also zunächst vollständig ausnüchtern und erst dann wieder ans Steuer setzen.