Kategorie-Archiv: Hamburg

Probleme mit Smartphone, Internet oder Telefonanschluss

Ob sich die Schaltung eines Telefonanschlusses länger hinzieht als erwartet, dauerhafte Störungen auftreten oder Geräte einen Defekt aufweisen – Verbraucher können häufig nicht beurteilen, wo genau der Fehler liegt oder bis wann man ihn beseitigen kann. Der Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie man seine Rechte durchsetzt, um wieder störungsfrei sprechen, simsen und surfen zu können.

Das kompakte Taschenbuch erläutert nicht nur, was bei Verzögerungen und Störungen zu tun ist, sondern zeigt auch auf, wie man Kostenfallen am Telekommunikationsmarkt erkennt und welche Kriterien in die Entscheidung für einen zuverlässigen Telefonanbieter oder lukrativen Tarif einfließen sollten. Kommt es dennoch zu Ärger wegen falscher Telefonrechnungen oder einem Wechsel des Anbieters wird erläutert, auf welche Rechte Nutzer in solchen Fällen pochen können. Antworten gibt es zudem auf Fragen rund um den Kauf im Online-Shop und den damit verbundenen Risiken. Musterbriefe, beispielsweise zur Reklamation einer Telefonrechnung oder zur Fristsetzung bei verspäteter Freischaltung, runden das kompakte Informationspaket ab.

Der Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“ ist erhältlich für 8,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.

Wie ernähre ich mich bei Krebs?

Viele Tumorkranke leiden unter einem erheblichen Gewichtsverlust, denn eine Krebserkrankung bewirkt schwerwiegende Veränderungen im Stoffwechsel. Wie eine angepasste Ernährung helfen kann, den Heilungsprozess zu fördern und mögliche Nebenwirkungen der lebensbedrohlichen Krankheit zu lindern, erläutert die neue Auflage des Ratgebers „Wie ernähre ich mich bei Krebs?“ der Verbraucherzentrale.

Das in sieben Kapitel gegliederte Handbuch liefert beispielsweise Informationen über die Bedeutung von Essen und Trinken im Allgemeinen, benennt Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe, die bei Krebserkrankungen besondere Bedeutung haben, und hilft, wirkungslose oder sogar gefährliche Krebsdiäten richtig einzuordnen. Dazu kommen ausführliche Hintergrundinformationen, um Körperfunktionen und verschiedene Therapieverfahren besser zu verstehen. Zahlreiche Ratschläge und Tipps machen den Ratgeber zu einem nützlichen Begleiter bei Therapie und Genesung.

Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Krebs“ ist erhältlich für 12,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch im Internet unter www.vzhh.de oder unter der Telefonnummer (040) 24832-104 bestellen.

Warnung vor VSR Verlag

Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der neuen Vertriebsmethode des Verlags und empfiehlt Betroffenen, den unterzeichneten Vertrag zu widerrufen oder anzufechten.

„Zurzeit erreichen uns täglich mehrere Beschwerden von Verbrauchern, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe. Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird.

Die VSR Verlag Service GmbH ist bekannt dafür, Verbrauchern mit falschen Versprechen Zeitschriftenabos unterzuschieben. Rehberg rät Verbrauchern, die hereingefallen sind, die Zahlung zu verweigern. Die ungewollt unterzeichneten Verträge können binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen oder später wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Hinweis: Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg helfen, aus den ungewollten Verträgen wieder herauszukommen. (Stand: 25/02/2014)
Weitere Infos unter www.vzhh.de.

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