Kategorie-Archiv: Natur & Umwelt

Vögel in der Agrarlandschaft: Artenvielfalt geht zurück

In Deutschland geht die Artenvielfalt der Vögel in Agrarlandschaften zurück. Das ist vor allem auf die Intensivierung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und den zunehmenden Anbau von Energiepflanzen zurückzuführen. So lautet das Resultat eines vom Julius-Kühn-Institut durchgeführten interdisziplinären Fachgesprächs. Die bisherigen Naturschutzmaßnahmen seien nicht ausreichend, um die Artenvielfalt zu erhalten. Die Experten raten, Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit zu etablieren. Dazu gehören beispielsweise natürlich begrünte oder mit Wildpflanzen-Saatmischungen eingesäte Flächen.

Wissenschaftler hatten die Bestandsentwicklung von über 100 Brutvogelarten Deutschlands von 1991 bis 2010 untersucht. Dafür wurden Daten zur Flächennutzung in der deutschen Agrarlandschaft mit den Ergebnissen des Brutvogelmonitorings in Bezug gesetzt. Anfang der 1990er Jahre konnten sich die Bestände von gefährdeten Arten wie Feldlerche, Wachtel, Braunkehlchen und Goldammer auf den weiträumigen Ackerbrachen vor allem in Ostdeutschland gut erholen.

Dieser positive Trend kehrte sich jedoch mit der Energie-Agrarwende im Jahr 2007 um. Die Ackerbrachen verschwanden, und der Maisanbau nahm zu. Auf diesen Flächen können die meisten Feldvögel nicht existieren, da Hauptbearbeitungsgänge in die Brutzeit fallen und sie später nichts zu fressen finden. Während das Verhältnis von Brache zu Maisfläche in den 1990er Jahren noch 1:1 war, liegt es aktuell bei 1:20. Die Folge ist, dass die Bestände der 30 typischen Feldvogelarten in den vergangenen 20 Jahren dramatisch abgenommen haben. Besonders ausgeprägt war dieser Rückgang in Westdeutschland. Vermutlich sind ungefähr zehn Prozent Brache notwendig, um Bestandsrückgänge bei den meisten Vogelarten der Agrarlandschaft zu vermeiden. Derzeit liegt der Anteil bei weniger als ein Prozent. Auch auf ökologisch bewirtschafteten Flächen ist die Bestandsentwicklung der Feldvögel günstiger.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.jki.bund.de

Risikobewertung Pflanzenschutzmittel: Gewässer oft stärker belastet als angenommen

Häufig sind Flüsse und Seen deutlich stärker durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln belastet als im Rahmen der Risikobewertung angenommen wurde. Das hat eine Untersuchung des Instituts für Umweltwissenschaften Landau ergeben. Die Wissenschaftler sind überzeugt, dass das europäische Zulassungsverfahren überarbeitet und der Praxis angepasst werden muss.

Fungizide sind Pflanzenschutzmittel gegen Pilzbefall. Sie werden in der Landwirtschaft meist vorbeugend und daher oft in großen Mengen eingesetzt. Bei Regen gelangen die Substanzen in Gewässer und können vor allem Amphibien wie Frösche und Lurche gefährden.

Vor der Anwendung müssen Pflanzenschutzmittel ein EU-weit einheitliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird mit Hilfe von mathematischen Simulationsmodellen berechnet, in welchen Mengen die Pflanzenschutzmittel bei korrekter Anwendung durch die Landwirte in die Gewässer gelangen. Nur wenn diese Konzentration unterhalb der ökologisch bedenklichen Wirkschwelle liegt, darf das Präparat in der EU zugelassen werden.

Offenbar wird bislang nicht ausreichend überprüft, ob die Prognosen mit den gemessenen Werten übereinstimmen, kritisieren die Landauer Wissenschaftler. Sie hatten über 400 Konzentrationen von Fungiziden in Gewässern und Sedimenten bestimmt und mit berechneten Werten verglichen. In 25 bis 43 Prozent der Fälle waren die tatsächlich vorliegenden Konzentrationen in den Gewässern höher. Bei Sedimenten wurde sogar eine Abweichung von bis zu 76 Prozent festgestellt.

In fast allen Fällen lagen die Abweichungen bei mehr als 30 Prozent. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Unterschiede auf einen nicht sachgemäßen Gebrauch der Präparate oder unzureichende Anwendungshinweise zurückzuführen sind. Die Wissenschaftler empfehlen, zahlreiche in der EU zugelassene Wirkstoffe neu zu bewerten und auch die Anwendungshinweise zu prüfen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Landbewirtschaftung und Gewässerschutz“, Bestell-Nr. 1494, 4,00 Euro, www.aid-medienshop.de

Forstliches Umweltmonitoring jetzt Pflicht: Grundlage für politische Entscheidungen

Seit dem 1. Januar 2014 ist das forstliche Umweltmonitoring eine gesetzliche Pflicht für Bund und Länder. Bislang wurde es freiwillig durchgeführt. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Erhebung von Daten in deutschen Wäldern sichergestellt, begründet der Bundesrat die neue Verordnung. Informationen über den Zustand und die Entwicklung des Waldes sind eine wichtige Grundlage für forst- und umweltpolitische Entscheidungen.

Auch für die internationale Berichterstattung, vor allem im Hinblick auf den Klimawandel, werden diese Daten benötigt. Die laufende Aktualisierung ist Basis für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die frühe Erkennung von Risiken für Waldökosysteme. Bis Mitte 2007 wurde das forstliche Umweltmonitoring durch die EU-weit gültige „Forest Focus“-Verordnung geregelt. In den folgenden Jahren führten die Länder das Monitoring freiwillig und koordiniert durch den Bund durch.

Nach der neuen Verordnung sollen die Datenaufbereitung und -auswertung durch den Bund intensiviert werden. Politikberatung, Information der Öffentlichkeit und Datenbereitstellung nach dem Geodatenzugangsgesetz gehören unter anderem zu den Aufgaben. Die Länder sind verpflichtet, die vorgegebenen Grunddaten einmal jährlich im Sommer stichprobenartig in einzelnen Waldrastern zu erheben. Zusätzlich wird auf ausgewählten Waldflächen ein Intensivmonitoring durchgeführt. Kronenzustand, Baumwachstum, Streufall, Bodenzustand und -vegetation werden beispielsweise protokolliert. Auch der Stickstoffeintrag, die Ammoniakkonzentration und die Speicherkapazität für Kohlendioxid sollen nach Empfehlung des Bundesrats im Rahmen des Monitorings ermittelt werden. Die Mitteilungen der Länder werden in einer Datenbank erfasst.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

aid-Heft „Wald mit Zukunft – Nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland“, Bestell-Nr. 1478, Preis: 3,50 Euro, www.aid-medienshop.de

Goldener Oktober beschert Landwirten überdurchschnittliche Zuckerrübenerträge

Die Landwirte in Nordrhein-Westfalen erzielten bei der Zuckerrübenernte im Jahr 2013 mit knapp 74,0 Tonnen je Hektar den dritthöchsten Flächenertrag aller Zeiten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt auf Basis der Ergebnisse der „Ernte- und Betriebsberichterstattung” mitteilt, wurde das ausgezeichnete Ergebnis des Jahres 2012 allerdings nicht ganz erreicht (−2,0 Prozent).

Die in Nordrhein-Westfalen insgesamt geerntete Menge an Zuckerrüben fiel im Jahr 2013 mit 3,82 Millionen Tonnen um 11,4 Prozent niedriger aus als ein Jahr zuvor; dies ist u. a. auch auf eine Reduzierung der Zuckerrübenanbaufläche um 9,6 Prozent zurückzuführen.

Ergebnisse*) der Zuckerrübenernte in NRW im Jahr 2013
Landesteil Anbaufläche
in Hektar
Erntemenge
in Tonnen
je Hektar
in Tonnen
*) Ergebnisse der Ernte- und Betriebsberichterstattung
1) Regierungsbezirke Düsseldorf u. Köln
2) Regierungsbezirke Münster, Detmold u. Arnsberg
  Nordrhein1) 43 142 73,8 3 184 721
  Westfalen2) 8 542 74,7 637 708
insgesamt 51 683 74,0 3 822 429

Die Witterungsverhältnisse zu Beginn der Vegetation ließen den letztlich erzielten Ertrag zunächst nicht erwarten: Trockene Bodenverhältnisse ermöglichten zwar eine termingerechte Aussaat, aber für eine ideale Jungpflanzenentwicklung war es im April und Mai 2013 zu kalt. Im Juli und August zogen die Temperaturen zwar an, doch ausbleibende Niederschläge in den Sommermonaten bremsten zunächst das Wachstum. Erst ab Mitte September wirkten sich ausreichende Niederschläge bei gleichzeitig milden Temperaturen und die goldene Oktobersonne sowohl auf die Erntemenge als auch den Zuckergehalt positiv aus. (IT.NRW)

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