Kategorie-Archiv: Neu

Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben

Zahlreiche Immobilienerben müssen vorerst auf Antrag keine Erbschaftsteuer mehr zahlen. Dies betrifft diejenigen Erben, die eine geerbte Immobilie verkaufen oder eigenes Vermögen einsetzen müssten, um die Steuerschuld zu begleichen. Gleiches gilt im Falle einer Immobilienschenkung. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II B 46/13).

Das oberste deutsche Steuergericht hatte entschieden, dass der Vollzug eines Erbschaftsteuerbescheides wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auf Antrag auszusetzen oder aufzuheben ist, sofern der Steuerpflichtige neben dem erworbenen immobilen Vermögen nicht auch noch flüssige Mittel wie Bargeld erbt, um die Steuer zu begleichen. Haus & Grund rät allerdings, genau zu kalkulieren, ob sich der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides lohnt. Sollte nämlich das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz für verfassungskonform halten oder lediglich für die Zukunft verwerfen, müssten auf die fällige Erbschaftsteuer zusätzlich sechs Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden.

Der Fall: Eine geschiedene Ehefrau hatte von ihrem verstorbenen Mann eine lebenslange monatliche Rente von etwa 2.700 Euro geerbt. Das Finanzamt forderte hierfür Erbschaftsteuer in Höhe von 71.000 Euro, die zunächst entrichtet wurden. Im anschließenden Einspruchsverfahren machte die Erbin unter Hinweis auf einen Vorlagebeschluss des BFH zur Erbschaftsteuer (Az. II R 9/11) die mögliche Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer geltend und beantragte die Aussetzung der Vollziehung der Erbschaftsteuerfestsetzung. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Der BFH entschied hingegen, dass die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheides auszusetzen ist, da an dessen Rechtmäßigkeit ernstliche Zweifel bestünden und der Steuerpflichtige eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Gegenstände veräußern oder belasten müsse, um die Steuer zahlen zu können.

www.hausundgrund.de

Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 13287/10) macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gelte, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf öffentlichem Gelände erbracht werde, gelte auch dort die Steuerförderung, so das Gericht.

Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt bei seiner Auffassung blieb und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Auch wenn zwischenzeitlich das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung reagiert hat und festlegt, dass Dienstleistungen, die sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Gelände erbracht werden, aufgeteilt werden müssen, sollten Hauseigentümer die Gesamtkosten für den Winterdienst in der Steuererklärung geltend machen. Sofern die Finanzämter die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung dann aufteilen und nur teilweise anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat.

www.hausundgrund.de

Einigung auf Urheberabgaben für Computer

Der Hightech-Verband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Computer geeinigt. Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablet Computer. Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.

„Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. In dem Vertrag wird erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt (sog. Padawan-Urteil).

Der EuGH hatte höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer. „Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden“, sagte Rohleder. „Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist.“

www.bitkom.org

50 Jahre Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches

Seinen 50. Geburtstag feiert in diesem Jahr der BDVT e.V., Köln – Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches. Heute ist er mit 15 Regional-Clubs und 8 Fachgruppen, dem BDVT-Camp und dem Internationalen Deutschen-Trainings-Preis aktiver denn je.

Internationaler Deutscher Trainings-Preis 2014: Seit 22 Jahren wird dieser Wettbewerb jetzt veranstaltet. Er gilt als der härteste in der Weiterbildungsbranche. Wer hier Gold, Silber oder Bronze gewinnt, hat für sich und seinen Auftraggeber ein Alleinstellungsmerkmal der besonderen Klasse erworben. Die Finalisten des Internationalen Deutschen Trainings-Preis bekommen am 14. Oktober 2014 besonders hohe Aufmerksamkeit: Der Elevator Pitch, Auftakt fürs Finale, läuft diesmal auf einer der großen Bühnen auf der „Zukunft Personal“ in Köln. Doch bis dahin müssen die Bewerber erst einmal die erste Bewertungs-Runde vor der Jury bestehen. Und hier freut sich der BDVT besonders über sein neues Jury-Mitglied: Katharina Heuer, Geschäftsführerin der DGFP (Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V., Düsseldorf). – Noch ist ein wenig Zeit, sich für den Wettbewerb zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für den Internationalen Deutschen Trainings-Preis endet am 15. April 2014.

50 Jahre BDVT – Die Gala: Höhepunkt des BDVT-Jubiläumsjahres wird eine Gala am 27. Mai 2014 in Köln. Dort werden die 50 BDVT-Jahre im Zeitraffer, unterstützt von einer Foto-Show, präsentiert – manche alte Bekannte werden sich wieder treffen und mit den 50 Jahren des Vereins gleichzeitig historische Erinnerungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufleben lassen. Weitere Veranstaltungen im Rahmen seines Jubiläumsjahres plant der BDVT für den Herbst 2014.

50 Jahre BDVT – Das Buch: Rechtzeitig zu den Jubiläumsfeierlichkeiten gibt der BDVT auch ein Buch heraus. Darin beschreiben BDVT-Mitglieder ganz persönliche Begegnungen, Ereignisse und Erfahrungen, die sie in „ihrem“ Jahr im BDVT erlebt haben: Überaus subjektive und auch hoch emotionale Geschichten sind es, die sich da munter aneinander reihen, in der Summe ein einzigartiges Mosaik des Verbandslebens abbilden und damit gleichzeitig immer auch Rückschlüsse zur Entwicklung von Training und Coaching in den letzten fünfzig Jahren zulassen. Das Buch wird im Mai 2014 erscheinen, kostet 19,80 Euro und wird über Anzeigen mitfinanziert.

20 Jahre BDVT-Camp: Auch das BDVT-Camp feiert am 29.-30. Mai 2014 in Köln ein Jubiläum. Seit zwanzig Jahren erfüllt es eine wichtige Funktion im BDVT: Hier treffen sich Kolleginnen und Kollegen aus Training, Beratung und Coaching, um neue Methoden kennen zu lernen, wissenschaftlichen Erkenntnissen zu folgen, praktische Tipps für die selbständige Arbeit wieder mit nach Hause zu nehmen. „Entdecken. Erleben. Experimentieren“ – dieses Motto wird im BDVT-Camp fröhlich umgesetzt. Denn neben dem Angebot an Wissen und Werkzeugen sind die Teilnehmenden jedes Mal wieder begeistert über den offenen Umgang miteinander, die Freude am gemeinsamen Tun und die ausgelassene Feier bei der Camp-Party.

Vielleicht nicht so ausgelassen und locker wie heute, aber mindestens so aufnahmebereit für Neues waren auch frühere BDVT-Generationen. Die Vorläufer des Camps, die „BDVT-Werktage“, wurden bereits 1989 veranstaltet und diese wiederum sind Nachfolger von Weiterbildungs-Seminaren, die der BDVT im Jahr seiner offiziellen Gründung erstmals 1965 angeboten hatte.

BDVT-Speaker’s Corner: Im Januar 2014 bestätigte das BDVT-Präsidium die Gründung seiner inzwischen achten Fachgruppe. Als „BDVT-Speaker’s Corner“ wollen Rainer Baber (Fachgruppenleiter) und sein Team Tools, Ausbildungen und Workshops für Trainer anbieten, sich auch als Redner bewähren wollen oder müssen.

BDVT-Fachgruppen mit eigenem Führungskreis: Mit mittlerweile acht Fachgruppen hat sich im BDVT eine Gruppierung mit hohem Bedarf nach gegenseitigem Austausch und spezifischen Fach-Interessen gebildet. Das Präsidium folgte dieser Entwicklung und dem Wunsch nach einer eigenen Plattform. Seit Januar gibt es im BDVT deshalb den Fachgruppen-Führungskreis mit den Leiterinnen und Leitern der einzelnen Fachgruppen. Die Mitglieder des neuen Kreises wählten Bruno Schmalen (Leiter der Fachgruppe Erfolgskontrolle) zu ihrem Sprecher – er wurde vom Präsidium bestätigt. BDVT-Präsident Claus von Kutzschenbach ermutigte die Fachgruppenleiter, im BDVT erarbeitete Kompetenzen bestmöglich zur eigenen beruflichen Entwicklung zu nutzen. Gleichzeitig forderte er, dieses Know-how für alle Mitglieder zu öffnen und dafür parallel Vermarktungswege für den BDVT zu finden.

Der BDVT e.V. ist der älteste Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches (gegründet 1964). Er zeichnet sich aus durch die professionelle Wirtschafts-Orientierung seiner Mitglieder, eine sehr hohe Aktivität in Fachgruppen und Regional-Clubs, Qualitätsansprüche und -Nachweise mit BDVT-zertifizierten Aus- und Weiterbildungen oder Prüfsiegeln einerseits, dem renommierten Internationalen Deutschen Trainingspreis (seit 20 Jahren) andererseits und last but not least mit der Selbstverpflichtung seiner Mitglieder auf die BDVT-Compliance.

Der BDVT entwickelt und aktualisiert Berufsbilder, gibt Honorar-Empfehlungen und fördert Weiterbildung. So gibt der BDVT professionell arbeitenden Trainern, Beratern und Coaches eine berufliche Heimat. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen entwickeln. Zukunft gestalten.

www.bdvt.de

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