Kategorie-Archiv: Neu

Die Stadt Borken trauert um Josef Ehling

Nachruf

Am 19. Januar 2014 verstarb im Alter von 78 Jahren der Altbürgermeister und Ehrenringträger der Stadt Borken Josef Ehling.

Josef Ehling war von 1975 bis 1979 und von 1984 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Borken. Darüber hinaus war er von 1984 bis 1999 ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Borken. In dieser Zeit hatte er zahlreiche weitere Ehrenämter inne und vertrat die Belange der Stadt Borken in verschiedenen kommunalpolitischen Gremien.

© Stadt Borken
© Stadt Borken

Des Weiteren war Josef Ehling von 1964 bis 1975 Mitglied des Kreistages im Kreis Borken und von 1975 bis 1979 Ortsvorsteher des Stadtteils Borken.

Josef Ehling war einer der Initiatoren und Förderer der Borkener Städtepartnerschaften. Er unterzeichnete 1987 die Partnerschaftsverträge mit Albertslund in Dänemark und mit der Whitstable Twinning Association in England. 1997 folgten die Verträge mit Bolków in Polen, Mölndal in Schweden und Grabow in Mecklenburg-Vorpommern. Als Vorsitzender und späterer Ehrenvorsitzender des Partnerschaftsvereins Borken e.V. war er auch nach seiner Amtszeit aktiv an der Ausgestaltung der partnerschaftlichen Beziehungen beteiligt. Dabei lag ihm die Vermittlung von persönlichen Kontakten immer besonders am Herzen.

Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde unter Josef Ehling die Stadt Grabow beim Aufbau kommunaler Strukturen durch die Stadt Borken unterstützt. Hierfür wurde er 2002 mit der Ehrenbürgerschaft für sein außerordentliches Wirken zum Wohle der Stadt Grabow geehrt.

In seiner politischen Tätigkeit ging es Josef Ehling immer um Borken. Er nutzte seine Prägekraft und seinen Gestaltungswillen für die positive Entwicklung seiner Heimatstadt.

In Anerkennung seines selbstlosen Einsatzes und unermüdlichen Wirkens sowie seiner besonderen Verdienste um das Wohl und Ansehen der Stadt Borken, wurde Josef Ehling am 01.10.1999 der Ehrenring der Stadt Borken verliehen.

Die Stadt Borken wird Josef Ehling ein ehrendes Gedenken bewahren.

Borken, 21. Januar 2014

Rolf Lührmann, Bürgermeister – Im Namen des Rates und der Verwaltung der Stadt Borken

Mehr Qualität und weniger Risiken: Krankenhauslandschaft modernisieren

Wie gut das Ergebnis einer Krankenhausbehandlung ist, hängt eng damit zusammen, wie häufig der Eingriff durchgeführt wird. Das zeigt der Krankenhaus-Report 2014 am Beispiel von planbaren Hüftgelenk-Operationen. Das Fünftel der Krankenhäuser mit den wenigsten Eingriffen weist im Vergleich zum Fünftel mit den meisten Behandlungen eine um 37 Prozent höhere Rate an Wiederholungsoperationen auf. “

kh_report_2014_titel_plVieles spricht dafür, dass mit steigender Erfahrung und Routine bessere Ergebnisse erzielt werden“, sagte Jürgen Klauber, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. Das belegt auch eine aktuelle Auswertung von AOK-Daten zur Versorgung von Frühchen mit weniger als 1.250 Gramm Geburtsgewicht: Danach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Babys sterben, bei Kliniken mit weniger als 15 Fällen pro Jahr um 87 Prozent höher als bei Kliniken, die mehr als 45 Frühchen pro Jahr versorgen.

„Viele Krankenhäuser versuchen, sich zu ‚kleinen Universitätskliniken‘ zu entwickeln, die alles anbieten“, so Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Für eine hochwertige medizinische Versorgung ist jedoch Spezialisierung das Gebot der Stunde.“ Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gründung eines Qualitätsinstituts sei ein Schritt in die richtige Richtung. Wer tatsächlich Versorgungsprobleme beseitigen wolle, müsse aber einen Schritt weiter gehen und die Krankenhauslandschaft modernisieren. Der Koalitionsvertrag mit seiner Qualitätsoffensive biete hierfür eine gute Orientierung.

„Wir brauchen in erster Linie eine intelligentere Krankenhausplanung, die sich am Bedarf der Patienten orientiert. Die Investitionsentscheidungen der Länder und damit die Kapazitäten der Kliniken müssen stärker an die Qualität des einzelnen Hauses und an den tatsächlichen Bedarf in einer Region gekoppelt werden“, so Deh. Die Länder und Kommunen dürften jedoch mit der anspruchsvollen Aufgabe einer Strukturreform nicht alleine gelassen werden. Schließlich seien jetzt schon Investitionen für die vorhandenen Krankenhäuser vielerorts kaum möglich. Während die GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen von 2002 bis 2012 um 35 Prozent auf knapp 62 Milliarden Euro gestiegen sind, sind die Investitionen der Länder für die Krankenhäuser um 19 Prozent auf 2,62 Milliarden Euro gesunken. „Ein Strukturfonds, wie in den Koalitionsverhandlungen angedacht, mit dem die Krankenhauslandschaft vor Ort umsichtig und schrittweise umgebaut werden kann, ist auf jeden Fall hilfreich“, so das Fazit von Uwe Deh.

Auch auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses gibt es zahlreiche Ansätze, um die Patientensicherheit zu erhöhen, wie der Krankenhaus-Report 2014 zeigt. Beispiele hierfür sind elektronische Verschreibungssysteme oder gute Hygienemaßnahmen. Register tragen bei der Einführung neuer Medizinprodukte oder neuer Behandlungsverfahren zur Patientensicherheit bei.

„Wichtig, aber häufig vernachlässigt wird vor allem der Einfluss einer entsprechenden Fehlerkultur im Krankenhaus auf die Patientensicherheit. Die Mitarbeiter müssen noch stärker für das Thema sensibilisiert und die bereits eingeführten Fehlerberichtssysteme besser genutzt werden, um aus eigenen Fehlern und den Fehlern anderer Krankenhäuser zu lernen“, so Prof. Dr. Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke und ebenfalls Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports.

Die Fakten weisen darauf hin, dass es Verbesserungspotenziale gibt: Bei etwa fünf bis zehn Prozent aller Krankenhausbehandlungen findet ein unerwünschtes Ereignis wie eine allergische Reaktion auf ein Medikament statt. Knapp die Hälfte dieser unerwünschten Ereignisse gilt als vermeidbar. Tatsächliche Fehler kommen mit einer Häufigkeit von rund einem Prozent aller Krankenhausfälle und tödliche Fehler mit einer Häufigkeit von rund einem Promille vor. Das sind derzeit pro Jahr rund 19.000 Todesfälle.

Verbraucherzentrale NRW warnt: Fragwürdiger Ankauf von Bausparverträgen per Internet

Diskret mit wenigen Klicks den Bausparvertrag per Internet verkaufen, ohne Kontakt zur Bausparkasse und das Geld innerhalb von zwei bis drei Wochen kassieren. Mit diesem Angebot sind Firmen im Internet auf Kundenfang. Wer bauspart, braucht einen langen Atem. Viele zahlen Jahre lang monatlich auf ihr Konto ein, um so später ein günstiges Darlehen für die Erfüllung des Immobilien-Traums zu erlangen. Doch alljährlich geht tausenden Kunden auf diesem Weg vorzeitig die Puste aus. Die Folge: Sie wollen ihren angesparten Vertrag kündigen.

Dabei gilt: Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Bausparkassen drei bis sechs Monate. Mit dem Ausstieg entfällt der Anspruch auf das Darlehen sowie auf staatliche Prämien.

Doch auf solche Verträge haben es auch diverse Firmen im Internet abgesehen – etwa die Pacta-Invest. Die betreibt gleich mehrere Ankaufseiten mit Namen wie Cash-LV oder Policencash. Die letztere buhlt beispielsweise: „Nutzen Sie die policencash-Bausparer-Ankauf-Garantie“, um Altverträge in „ca. 20 Tagen“ in bare Münze umzuwandeln. Das Guthaben sollte „mindestens 1.000 Euro betragen“.

Das hört sich schnell und einfach an. Bei einem Guthaben, bzw. Rückkaufswert von 10.000 Euro lockt – abzüglich einer Pauschale von 5,5 Prozent – eine Auszahlung von 9.450 Euro. Bei kleineren Bauspar-Guthaben bis fast 4.000 Euro erhöht sich die Pauschale auf 7,5 Prozent, darunter sind pauschal 295 Euro fällig.

Wesentlich forscher tritt dagegen Konkurrent Hypoxx auf. Die Firma verspricht vollmundig eine „attraktive Extraprämie von bis zu 12 Prozent“. Ein Traumwert.

Realistischere Angaben stehen wohl auf der weiteren von Hypoxx verantworteten Seite baupar-ankauf.de. Nach der sind statt Aufschläge eher Abschläge zu berappen – je nach Guthaben von fast fünf bis zehn Prozent.

Damit nicht genug. „In den Fällen, bei denen aufgrund der Vertragskonditionen, bzw. dem Vertragsstatus keine Weitervermittlung in Betracht kommt, berechnen wir fünf Prozent, mindestens 275 Euro pro Vertrag“, sagt Hypoxx-Vorstand Markus König

Top oder Flop. Ein Risiko, das bei der eigenen Bausparkasse entfällt. Die nämlich wandelt ebenfalls Spar-Guthaben vor Ende der Kündigungsfrist in frei verfügbare Euros – und das in der Regel weitaus billiger.

Einlagen bis zu 1.500 Euro beispielsweise zahlt die BHW ohne Abzüge auf Wunsch unverzüglich aus. Wer mehr hat, muss 0,5 Prozent pro Monat berappen, um vor der sechsmonatigen Kündigungsfrist ans Geld zu kommen.

Bei der LBS ist eine kostenfreie Auszahlung drei Monate nach der Kündigung möglich. Jeder Tag früher schlägt mit einem Abzug von 0,025 Prozent zu Buche. Bei 10.000 Euro macht das 2,50 Euro pro Tag. Die Debeka (drei Monate Kündigungsfrist) wiederum kassiert 0,5 Prozent des Guthabens – und damit weniger als ein Zehntel gegenüber Policencash.

Obendrein droht Ungemach, wenn ein Aufkäufer in der Phase zwischen Abtretung des Vertrages und der Auszahlung insolvent wird. In diesem Fall kann das ganze Geld verloren sein.

Nach Angaben der Firmen ist das Geschäft gängige Praxis. „Bis zu 1.000 Bausparverträge im Jahr“, sagt ein Anbieter gegenüber der Verbraucherzentrale, wechselten allein über ihn den Besitzer. Nicht mal Vertreterbesuche müssten Abtrünnige fürchten.

Dagegen verweisen die Kassen auf ihre strengen Regeln. Nach denen können Bausparverträge (Guthaben samt Darlehenszusage) zwar grundsätzlich übertragen werden, allerdings nur an enge Angehörige wie etwa Eltern und Kinder. Möglich sei, laut BHW-Pressestelle, allein die Abtretung des Guthabens an Dritte. Ein Geschäft, das Bausparkassen allerdings nur widerwillig abwickeln.

Deshalb auch weist die Branche jegliche Kooperation mit den Aufkäufern von sich. Mehr noch: „Wir können Bausparern nur raten, bei solchen Offerten sehr vorsichtig zu sein“, warnt Alexander Nothaft, Sprecher des Verbands der privaten Bausparkassen.

Stand: 15.01.201

Krank und allein zu Haus: Hilfeleistungen der Krankenkassen

Ein akuter Bandscheibenvorfall, beide Arme in Gips oder eine schwere Infektion, die dazu zwingt, das Bett zu hüten: Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in die missliche Lage geraten, bei seinen alltäglichen Verrichtungen vorübergehend auf fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden angewiesen zu sein.

Gesetzlich Krankenversicherte, die nicht stationär ins Krankenhaus müssen, jedoch zuhause niemanden haben, der ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt, können bei ihrer Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege beziehungsweise für eine Haushaltshilfe beantragen. „Ob und in welcher Höhe es Zuwendungen gibt, ist bei den Krankenkassen jedoch nicht einheitlich geregelt. Nachfragen zahlt sich in den meisten Fällen aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie steuert zur Klärung mit der Kasse oder zur Wahl einer neuen Krankenversicherung grundlegende Informationen bei:

  • Häusliche Krankenpflege: Eine bezahlte Extra-Unterstützung etwa bei der täglichen Körperpflege oder dem Gang zur Toilette können gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten, wenn es die ärztliche Behandlung erfordert. Häusliche Krankenpflege wird jedoch nur bewilligt, wenn niemand daheim die Pflege eines Betroffenen übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit der zusätzlichen Hilfe bescheinigt. Hierbei muss allerdings immer etwas zugezahlt werden. Auf alle Fälle lohnt sich ein Leistungsvergleich bei den verschiedenen gesetzlichen Kassen. Denn jede bestimmt selbst, ob und wie lange sie Leistungen für Körperpflege, Ernährung und Mobilität übernimmt. Viele Krankenkassen zahlen maximal zwischen zwei Wochen oder bis zu einem halben Jahr für die tägliche Grundpflege. Einige richten ihre Leistungsbereitschaft exakt an der Dauer der medizinisch notwendigen Behandlungspflege aus. Die meisten Kassen zahlen höchstens für eine Stunde ambulante Grundpflege am Tag. Ein geringer Teil übernimmt auch zwei. Versicherte mit einer chronischen Erkrankung sollten bei einem Kassenwechsel darauf achten, dass dieses Versorgungs-Plus nicht von vornherein bei einer Verschlimmerung ihres Zustands ausgeschlossen ist.
  • Haushaltshilfe: Sind Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen und geht’s in erster Linie um Einkaufen, Kochen sowie Putzen, können Familien eine Haushaltshilfe beantragen. Eine gute Fee bekommen sie regulär bewilligt, wenn ein Elternteil zu Hause wegen eines Klinikaufenthalts ausfällt und das andere die Kinder aus beruflichen Gründen nicht versorgen kann. Die meisten Krankenkassen wenden die Kosten jedoch auch auf, wenn Mutter oder Vater zu Hause krank im Bett liegen. Einige Kassen leisten die Hilfe bis zu einem Kindesalter von 14, wenige bis zu 16 Jahren. Ein Teil zahlt maximal fünf Tage fürs Wischen und Naseputzen, ein anderer hingegen so lange, wie Bedarf besteht. Leben keine Kinder im Haushalt, kommt nur jede zweite gesetzliche Kasse für eine Haushaltshilfe auf. Bei der Wahl einer Kasse ist auch darauf zu achten, dass die Kasse nicht zu enge Vorgaben an die Bewilligung einer Haushaltshilfe knüpft. Einige beschränken ihren Zuschuss auf Knochenbrüche, Krebs oder ambulante Operationen und legen für ihre Hilfe von vornherein einen Zeitraum fest. Die meisten Krankenkassen kümmern sich selbst um eine geeignete Person. Auf diese Weise ersparen sie den Versicherten eine aufwändige Suche und unnötige Zusatzkosten. Einzelne erstatten jedoch nur die Beträge für eine selbst organisierte Kraft. Meistens bleiben Versicherte dann jedoch auf einem Teil der Kosten sitzen.

Bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse stehen örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Ratsuchenden mit passenden Infos zur Seite. Ansprechpartner mit dem Schwerpunkt „Rechtsberatung im Gesundheitswesen“ sind im Internet unter
www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung zu finden. Infos zum Selbststudium gibt’s unter www.vz-nrw.de/wahltarife.

Stand: 15.01.2014

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