Kategorie-Archiv: Neu

SEPA: Neue Zahlungsregeln

Zum 1. Februar des nächsten Jahres enden europaweit viele nationale Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Zahlungen in Euro – im Inland wie auch in andere Länder – sollen nach dem Willen der EU schneller und für den Verbraucher günstiger werden.

Neben den Mitgliedern der EU nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco am System teil. Um das einheitliche europäische SEPA-Verfahren zu etablieren, hat der europäische Gesetzgeber in einem genauen Zeitplan vorgegeben, wann die nationalen Zahlungssysteme nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen. Künftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer) und – zeitlich befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein. In Deutschland bedeutet der Zeitplan, dass

  • bis zum 31. Januar 2014
    bei inländischen Überweisungen die IBAN und BIC oder wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl,
    bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
  • zwischen dem 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016
    bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl,

    bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,

  • ab dem 1. Februar 2016
    bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU allein die IBAN zählt.

Antworten auf häufige Fragen zu den SEPA-Regeln finden Sie unter: www.vz-nrw.de/sepa

Buch-Jahrescharts: „Der Hundertjährige“ ist erneut strahlender Sieger

Mach’s noch einmal, Allan! „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“ ist Deutschlands beliebtester Romanheld und führte bereits 2012 die offiziellen Buch-Jahrescharts, ermittelt von media control® GfK, an. Jetzt ist die Sensation perfekt: Auch 2013 steckte Jonas Jonassons Schelmengeschichte die Konkurrenz locker in die Tasche. Kein Titel im Bereich Hardcover-Belletristik ging zwischen Januar und Dezember häufiger über den Ladentisch.

Das neueste Werk des schwedischen Bestsellerautors taucht ebenfalls in der Hitliste auf: Obwohl erst Mitte November veröffentlicht, erobert „Die Analphabetin, die rechnen konnte“ einen beachtlichen vierten Platz.

Zwischen den beiden Gute-Laune-Bücher rangieren „Er ist wieder da“ und „Inferno„. Timur Vermes lässt in seiner bitterbösen Satire ausgerechnet Adolf Hitler auf die Medienwelt des 21. Jahrhunderts los; Dan Brown enthüllt die Geheimnisse hinter Dante Alighieris „Göttlicher Komödie“.

Vegan-Koch und Fitnessprofi Attila Hildmann darf sich das Prädikat „Ratgeberautor des Jahres“ verleihen. Seine Kochbücher, die gänzlich auf die Verwendung tierischer Produkte verzichten, belegen die Positionen eins („Vegan For Fit„), sieben („Vegan For Fun„) und 22 („Vegan For Youth„) im Segment Hardcover-Ratgeber. Zusätzlich kocht mit Nicole Just („La Veganista„, Rang 16) noch eine weitere Autorin erfolgreich vegan.

Fleisch, Fleisch und noch mehr Fleisch benötigt dagegen Jamie Purviance, dessen „Weber’s Grillbibel“ den Bronzeplatz einnimmt. Mark Lauren und Joshua Clark geben Tipps für das Training mit dem eigenen Körpergewicht. Sie sind an zweiter Stelle „Fit ohne Geräte„.

Bei den Hardcover-Sachbüchern macht „Schantall, tu ma die Omma winken!“ das Rennen. Kai Twilfer schildert den alltäglichen Wahnsinn eines Sozialarbeiters – witzig, ehrlich, schonungslos. Der Zweitplatzierte Florian Illies betreibt Geschichtsforschung und blickt auf das Jahr „1913“ zurück, die letzte schöne Zeit vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Rolf Dobelli erklärt an dritter Stelle „Die Kunst des klaren Denkens„.

Tierschutz: Töten männlicher Küken nach Übergangszeit ab 2015 verboten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stärkt den Tierschutz: Als erstes Bundesland untersagt NRW das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben am 19. und 20. Dezember 2013 auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. „Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hatte Ende September 2013 einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit hat sich das Ministerium der neuen Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster angeschlossen. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar.

In einem Anhörungsverfahren hatten die Brütereien in den letzten Wochen die Möglichkeit, sich zu der geplanten Untersagung der Behörden zu äußern. Nachdem das Ministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) die Stellungnahmen der Betriebe ausgewertet hatten, wurde gemeinsam die Ordnungsverfügung erarbeitet. Die Untersagungsverfügung sieht für das Verbot eine 1-jährige Übergangsfrist vor, in der die Betriebe ihre Prozesse umstellen müssen. NRW ist damit das erste Bundesland, das das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Die Brütereien haben nun vier Wochen Zeit, gegen die Ordnungsverfügung Klage einzureichen, andernfalls wird die Verfügung nach Ablauf dieser Frist bestandskräftig.

„Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir bundesweit eine breite Debatte mit weitreichenden Konsequenzen über das Töten von Küken angestoßen haben. Unser Ziel ist eine tierschutzgerechte Legehennenproduktion, in der Tiere nicht wie Objekte und Abfallprodukte behandelt werden. Die Brütereien müssen jetzt umdenken und ihre Produktion entsprechend umstellen. Mit der vorgegebenen Übergangsfrist haben sie nun die Möglichkeit, neue Lösungswege im Sinne des Tierschutzes zu erarbeiten“, erklärte Minister Remmel.

Die Zucht von Legehennen konzentriert sich sehr stark auf eine hohe Legeleistung. Weil die männlichen Küken keine Eier legen, sind sie in einer weitgehend industrialisierten Landwirtschaft überflüssig. Da die Zucht von Legehennen ausschließlich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet ist, setzen die männlichen Küken kein Fleisch an, so dass sie auch für die Mast nicht geeignet sind. Für die Mast von Geflügel werden ganz eigene Züchtungen genutzt. Es ist seit langem gängige Praxis in der EU, die sogenannten männlichen Eintagsküken für die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlüpfen zu töten, die Methoden reichen dabei über das Schreddern bis hin zu Vergasung.

In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 12 Brütereien in vier Kreisen von der neuen Regelung betroffen. Bundesweit werden pro Jahr etwa 50 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW haben daran einen Anteil von 5,4 Prozent.

Bundesweites Logo für regionale Lebensmittel

Ob Marmeladengläser, Joghurtbecher oder Verpackungen von Fleisch- und Wurst: Ab Anfang 2014 können Lebensmittelanbieter bundesweit mit einem sogenannten „Regionalfenster“ auf den Verpackungen freiwillig den Blick auf die Herkunft des Lebensmittels lenken. Das blauweiße Logo, in Sichtnähe zum Zutatenverzeichnis platziert, soll darüber informieren, woher die Zutaten stammen und wo das Produkt verarbeitet und verpackt wurde. Wer das Regionalfenster verwenden will, muss dazu ein Zulassungs- und Kontrollverfahren durchlaufen.

Ab Frühjahr 2014 sollen mehrere hundert zertifizierte Lebensmittel im Handel zu finden sein. Anders als bei vielen ungenauen Werbebezeichnungen erkennen Verbraucher beim Regionalfenster, aus welcher Region die Rohstoffe kommen und wo sie verarbeitet wurden. Die Hauptzutat muss nachweislich aus der angegebenen Region stammen.

Mehr Informationen rund um regionale Lebensmittel finden Sie unter:
www.vz-nrw.de/regionale-lebensmittel

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...