Kategorie-Archiv: Neu

Steigende Stromkosten durch höhere EEG-Umlage

Im Jahr 2014 ändern sich einige staatliche Umlagen, die Einfluss auf den Strompreis für Verbraucher haben. Stromanbieter müssen dann ihre Preise neu kalkulieren und überlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird wohl die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen, die 2014 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde ansteigt. Für eine geringe Entlastung sorgt die Umlage für die privilegierte Netznutzung durch stromintensive Unternehmen, die von 0,329 Cent/kWh auf 0,092 Cent/kWh sinken wird.

Diese und andere gesunkenen Kosten (vor allem gesunkene Bezugskosten durch niedrigere Börsenpreise) muss der Anbieter von sich aus berücksichtigen. Insgesamt müssen Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr aufgrund der Änderungen der staatlichen Umlagen etwa 2,73 Euro pro Monat mehr als bislang bezahlen.

Bei einer Strompreiserhöhung wegen gestiegener Umlagen, etwa der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), haben Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung aus anderen Gründen: Sie können (gemäß Paragraph 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz) ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versorger Geld sparen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Einspeisemanagement für Photovoltaik-Anlagen

Zum 1. Januar 2014 lief die Frist ab, Photovoltaikanlagen nachzurüsten, die sich gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) am Einspeisemanagement beteiligen müssen. Betroffen sind nur Anlagen, die zwischen 2009 und 2012 errichtet wurden und eine Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt (kW) haben. Größere Anlagen mussten meist schon zu einem früheren Zeitpunkt nachgerüstet werden; kleinere Anlagen brauchen nicht am Einspeisemanagement teilzunehmen. Bei den betroffenen Anlagen darf der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeise-Leistung per Fernsteuerung verringern. Dies bedingt bestimmte technische Voraussetzungen, die im Rahmen der Nachrüstung erfüllt werden müssen.

Ab dem 1. Januar 2014 werden bei Photovoltaik-Dachanlagen über 10 kW bis einschließlich 1000 kW nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des EEG vergütet. Das gilt für alle Photovoltaik-Dachanlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind und für alle Neuanlagen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Mütterrente

Ab Juli 2014 sollen etwa neun Millionen Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, mehr auf dem Konto haben. Für jeden Sprössling soll ihnen ein Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. In Euro und Cent heißt das: im Westen 28,12 Euro mehr Rente pro Monat, im Osten 25,74 Euro.

Rente mit 63

Ebenfalls ab 1. Juli 2014 sollen langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren (bislang 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen können. Zudem sollen bei den 45 Jahren nun auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Allerdings soll der frühere Bezug von Rente nur vorübergehend möglich sein. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Zugangsalter für die Rente ohne Abschlag „parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters“ nach und nach wieder auf das 65. Lebensjahr anzuheben.

Erwerbsminderungsrente

Wer wegen einer Krankheit eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nach dem Willen der Vertragspartner ab 1. Juli 2014 so gestellt werden, als hätte er 62 Jahre lang gearbeitet (bislang 60). Das würde die Rente deutlich aufbessern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Link:
Rente – Bücher und andere Produkte

Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Für die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche steigt ab 1. Januar 2014 der Mindestlohn, und zwar um 3,8 Prozent im Westen und um 4,8 Prozent im Osten. Die neuen Entgelte entsprechen Stundenlöhnen von mindestens 8,50 Euro im Westen, im Osten sind es 7,86 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt, sodass alle Beschäftigten der Branche ab dem Jahreswechsel von dem Aufschlag profitieren können.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Zeitarbeit – Bücher und andere Produkte

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