Kategorie-Archiv: Politik

Europawahl 2014: Der Bundeswahlausschuss lässt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zu

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, hat der Bundeswahlausschuss am 14. März 2014 in öffentlicher Sitzung 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für ein Land oder mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer zur Europawahl am 25. Mai 2014 zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Parteien und sonstigen politische Vereinigungen (Kurzbezeichnung in Klammern). Die Reihenfolge richtet sich nach der bei der letzten Europawahl 2009 bundesweit erzielten Stimmenzahl, die übrigen Wahlvorschläge (Nummern 20 bis 25) schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

4. Freie Demokratische Partei (FDP)

5. DIE LINKE (DIE LINKE)

6. Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)

7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

8. DIE REPUBLIKANER (REP)

9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

10. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

11. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

12. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

13. Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

13. Ab jetzt.Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung)

15. Bayernpartei (BP)

16. CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)

17. AUF – Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (AUF)

18. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

19. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

20. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)

21. Alternative für Deutschland (AfD)

22. Bürgerbewegung PRO NRW (PRO NRW)

23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

24. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

25. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist in allen Bundesländern – mit Ausnahme Bayerns – mit jeweils einer Liste für ein Land zugelassen, die zusammen als Listenverbindung gelten. Für Bayern hat der Bundeswahlausschuss die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) mit einer Liste für das Land Bayern zugelassen.

Die Stimmzettel zur Europawahl werden deshalb in allen Bundesländern jeweils 24 Wahlvorschläge enthalten.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt/index.html

Masterplan altengerechte Quartiere.NRW nimmt Fahrt auf

Der „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ stößt auf so großes Interesse bei den Kommunen, dass das Ministerium für Pflege und Alter sein Informationsangebot ausweitet. Fünf regionale Workshops unter dem Titel „Neue Wege in der Quartiersentwicklung“ sind komplett ausgebucht. Deshalb findet am 31. Januar 2014 in Düsseldorf zusätzlich noch ein sechster Workshop zum Masterplan statt.

„Die große Resonanz auf unsere Hilfe zur Selbsthilfe für die Kommunen zeigt, dass sich überall in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden auf den Weg machen wollen, Wohnquartiere altengerecht weiterzuentwickeln“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben – auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf. Der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW hilft den Kommunen bei der Entwicklung von jeweils für die individuelle Situation vor Ort passenden Konzepten“, so Steffens weiter.

Seit Juni 2013 unterstützt das Landesbüro altengerechte Quartiere NRW mit Sitz in Bochum Kommunen bei der Quartiersentwicklung. Zusätzlich wurden zunächst fünf regionale Workshops organisiert, um den Kommunen die Gelegenheit zu geben, im Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und des Landesbüros mehr über den Masterplan, Möglichkeiten der Finanzierung altengerechter Quartiers-entwicklung, Beratungsangebote und Beispiele guter Praxis aus der Region zu erfahren. „Für uns ist dabei auch wichtig, die Bewertung der Kommunen zu hören und den Austausch untereinander zu vertiefen“, betont Ministerin Steffens.

Zwei Workshops mit jeweils rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden bereits im Dezember 2013 in Bochum und Münster statt. Die nächsten Termine sind Paderborn (heute, 9. Januar), Köln (10. Januar) und Düsseldorf (17. Januar). Anmeldungen für den Zusatztermin am 31. Januar 2014 (9.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Ministerium für Pflege und Alter am Horionplatz 1 in Düsseldorf) sind noch unter www.aq-nrw.de (Homepage des Landesbüros altengerechte Quartiere in NRW) möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

„Heimat im Quartier! Wie wollen wir leben?“ – unter diesem Titel sind auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich mit Ideen und Impulsen an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung von Stadtteilen, Quartieren oder Veedeln zu beteiligen. Unter der Adresse www.heimat-im-quartier.de wurde im Internet eine Dialogplattform mit unterschiedlichen Denkräumen zu verschiedenen Aspekten der Quartiersentwicklung eingerichtet (Twitter: #HeimatNRW). Die Ergebnisse des Online-Dialogs sollen in eine große Bürgerveranstaltung im Frühjahr einfließen.

Ministerin Steffens: „Die altengerechte Quartiersentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Landesregierung macht hier keine Vorgaben, sondern die Kommunen, die Menschen vor Ort und ihre Interessenvertretungen bestimmen selbst, was sie brauchen. Sie sind es, die die Konzepte mit Leben füllen.“

Die Informationsbroschüre zum Masterplan altengerechte Quartiere.NRW kann auf der Internetseite des Ministeriums www.mgepa.nrw.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Streit um Pkw-Maut erreicht die Autobahn-Versorgung

Der Streit um die Einführung einer Pkw-Maut rückt auch die immensen Kosten, die für den Erhalt unserer Straßen notwendig sind, in den Fokus. Es ist zwar erforderlich, die ausländischen Autobahnnutzer an den Kosten der Autobahninfrastruktur zu beteiligen, doch die Einnahmen aus einer solchen Pkw-Maut würden sich aber voraussichtlich in einem ersten Schritt in einem überschaubaren Rahmen halten. Finanziell deutlich mehr bringen würde dagegen die dringend notwendige Reform der Autobahnversorgung, insbesondere bei der Schaffung von neuen Autobahn-Raststätten und Lkw-Parkplätzen. Sie würde alleine über eine Milliarde Euro einsparen. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind über 50 Jahre alt, nicht mehr zeitgerecht und zum Nachteil aller Autobahnbenutzer.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) versucht die Versorgung der Verkehrsteilnehmer seit jeher auf der Autobahn bereitzustellen und nicht neben der Autobahn. Dies ist gleich aus mehreren Gründen mittlerweile auf Grenzen gestoßen, so bei der Verfügbarkeit von genehmigungsfähigen Flächen, bei den Investitionskosten für neue Autobahn-Raststätten und bei der Preisexplosion der Nutzer der Autobahn-Raststätten beim Tanken und in den Restaurants. Der ADAC berichtete, dass die Spritpreise an Autobahn-Raststätten in 2013 um bis zu 13 Cent pro Liter teurer seien als neben der Autobahn. Dafür ursächlich ist, dass Bund und Länder bei der Privatisierung der Autobahn-Raststätten ein Monopol geschaffen haben. Der private Lizenznehmer dieses Monopols nutzt dies für teure Preise aus, so dass mittlerweile Geringverdiener und damit de facto eine ganze Bevölkerungsgruppe von der Versorgung auf der Autobahn ausgegrenzt wird.

An den deutschen Autobahnen fehlen heute schon über 20.000 Lkw-Parkplätze und der Lkw-Verkehr steigt weiterhin rasant bis 2025 an. Und es würden noch mehr Lkw-Parkplätze fehlen, wenn nicht private Autohöfe, die direkt neben der Autobahn liegen, dem Bund helfen würden. Die privaten Autohöfe bieten nicht nur die gleichen Versorgungsangebote wie die Autobahn-Raststätten (Tanken, Essen und Trinken). Sie halten auch Parkraum für 30.000 Lkws vor. Nur durch diese Unterstützung durch die Autohöfe ist das Lkw-Parkplatzsystem des Bundes noch nicht vollständig kollabiert.

Das Fehlen der Lkw-Parkplätze führt regelmäßig zu chaotischen Parkverhältnissen entlang der Autobahnen. Es kommt deshalb immer öfter zu Unfällen, auch mit Todesfällen. Diese menschlichen Tragödien sind die Folge der in die Sackgasse geratenen Lkw-Parkplatz Politik.

Autobahn-Raststätten und Lkw-Parkplätze für den halben Preis Die möglichen Einsparpotenziale sind offensichtlich, man benötigt in den nächsten zehn Jahren noch mindestens 30.000 zusätzliche Lkw-Parkplätze, um das vorhandenes Defizit und den zukünftigen Bedarf abzudecken. Bund und Länder bauen auf der Autobahn derzeit mit Kosten von ca. 50.000 Euro pro neuen Lkw-Parkplatz mit steigender Tendenz. In Gewerbegebieten entlang der Autobahnen kann man dagegen die gleichen Lkw-Parkplätze im Schnitt für ca. 25.000 Euro errichten. Das Einsparpotenzial hier beträgt bereits mindestens 750 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für die laufende Instandhaltung.

Außerdem sind gigantische neue Autobahn-Raststätten mit Arealen von bis zu 100 ha auf vielen Autobahnen in Deutschland in der konkreten Planung. Zahlreiche Bürgerinitiativen machen gegen diesen gewaltigen Naturverbrauch mobil. Auch hier ist eine Verlagerung neben die Autobahnen ohne weiteres machbar. Das Motiv der Raststätten-Neubauten sind im Übrigen regelmäßig nur die dringend benötigen Lkw-Parkplätze und nicht ein Defizit an Tankstellen und Restaurants. Wenn die Lkw-Parkplätze in Gewerbegebieten entlang des Autobahnstreckenzugs untergebracht würden, was entsprechend einer von der Vereinigung Deutscher Autohöfe e.V. (VEDA) in Auftrag gegebenen Studie möglich ist, entfällt das Motiv für den gigantischen Neubau. Des Weiteren macht es keinen Sinn, dort Autobahn-Raststätten zu errichten, wo die Versorgung der Autobahnnutzer über Autohöfe bereits sichergestellt ist. Aktuelles Beispiel ist der Streckenabschnitt an der Autobahn A93 zwischen Regensburg und Hof, wo zwei Autobahn-Raststätten zwischen vier Autohöfen ohne jede Aussicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb platziert werden.

Diese Neuplanungen von Autobahn-Raststätten sind eine sinnlose Verschwendung von öffentlichen Mitteln. Die privaten Autohöfe bieten an vielen Streckenabschnitten eine bereits optimale Versorgung der Verkehrsteilnehmer. Auch hier weigert sich der Bund allerdings seit Jahren, die Autohöfe in die Versorgungsplanung einzubeziehen. In den nächsten 10 Jahren könnte der Bund mindestens 10 Autobahn-Raststätten weniger bauen. Dies bedeutet etwa 300 Millionen Euro weniger Ausgaben. Hinzu addiert sich die Einsparung der laufenden Instandhaltungskosten.

Fazit: Mehr als eine Milliarde Euro können durch die Verlagerung von Lkw-Parkplätzen von der Autobahn auf Flächen unmittelbar neben der Autobahn eingespart werden und so in die Reparatur des maroden Straßensystems geleitet werden.

Im Koalitionsvertrag 2009 der CDU, CSU und FDP war vereinbart, dass man das Parkplatzdefizit beseitigen wird. Die von Verkehrsminister Ramsauer für 2012 angekündigten 12.000 neuen Lkw-Parkplätze sind nicht erreicht worden. Das Stellplatzdefizit von über 20.000 Lkws besteht nach wie vor.

Im gerade ausgehandelten Koalitionsvertrag 2013 CDU, CSU und SPD werden nur noch 6.000 neue Lkw-Parkplätze für die nächste Wahlperiode versprochen. Dies ist eine „Bankrotterklärung“ in Anbetracht der dramatischen Situation. Die Reform ist dringend einzuleiten.

www.veda-ev.de

Neues Studentenwerksgesetz NRW: Unnötig, kontrollversessen, falsch

Als unnötig, kontrollversessen, die Arbeit und unternehmerische Leistung der Studentenwerke verkennend und letztlich falsch kritisieren die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke die Änderungen, die das Land Nordrhein-Westfalen parallel zum „Hochschulzukunftsgesetz“ am Studentenwerksgesetz vornehmen will.

„Der Gesetzentwurf ist ein einziger Affront. Uns Studentenwerken wird kollektiv das Misstrauen ausgesprochen“, sagt Günther Remmel, Geschäftsführer des Studentenwerks Bielefeld und Sprecher der NRW-Studentenwerke. „Anstatt mit uns, wie von Ministerin Svenja Schulze angekündigt, einen offenen Dialog zu führen, will das Land massive Eingriffs- und Kontrollrechte verankern.“

Unterstützt werden die NRW-Studentenwerke in ihrer Kritik vom Deutschen Studentenwerk (DSW), dem Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland. Dessen Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann, ehemaliger Rektor der Universität Bielefeld und Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerks Bielefeld, erklärt: „Das Land NRW will offenbar das Rad zurückdrehen. Der Gesetzentwurf verkennt die Arbeit und die unternehmerische Leistung der NRW-Studentenwerke zum Wohl der Studierenden und der Hochschulen.“

„Die Zuschüsse des Landes NRW an die Studentenwerke sind in den vergangenen Jahren auf gerade noch 12 Prozent ihrer Einnahmen gesunken. Die NRW-Studentenwerke erhalten also immer weniger staatliche Unterstützung, sollen sich aber nun gravierende staatliche Eingriffe in ihre wirtschaftliche und finanzielle Autonomie gefallen lassen?“, fragt Timmermann.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem zusätzliche Gremien zu den bereits bestehenden Verwaltungsräten vor sowie weitgehende Eingriffs- und Kontrollrechte in die Wirtschaftsführung der Studentenwerke „außerhalb von Maßnahmen der Rechtsaufsicht“, wie es heißt.

„Keine einzige der geplanten Änderungen macht aus unserer Sicht Sinn“, erklärt Günther Remmel. „Die Verwaltungsräte als Aufsichtsgremien haben sich bewährt. Der Landesrechnungshof prüft die Studentenwerke; öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer kontrollieren die Wirtschaftspläne, die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte – was will das Land NRW denn noch kontrollieren?“

„Das ist die Rückkehr der ministeriellen Fachaufsicht durch die Vordertür, das ist ein Rückschritt in die 1970er Jahre, und ein Verständnis von Studentenwerken als Behörden, das seit bald zwanzig Jahren von der Wirklichkeit überholt ist“, so Remmel weiter.

Remmel und DSW-Präsident Timmermann fordern die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf fallen zu lassen.

www.studentenwerke.de

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