Kategorie-Archiv: Politik

Strukturschwache Städte bleiben stark belastet

Die nach aktueller Prognose der Steuerschätzer höheren Steuereinnahmen kommen für die Städte zum richtigen Zeitpunkt. Viele Städte sind gefordert beim Abbau von Altschulden, beim Umgang mit hohen Sozialausgaben und aufgrund des starken Nachholbedarfs im Bereich der Investitionen.

Die Prognose gibt allerdings nur Werte für die Gesamtheit der Kommunalfinanzen wieder. Sie macht die finanziellen Notlagen in nach wie vor zu vielen Städten nicht sichtbar, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: „Steigende Steuereinahmen helfen den Städten. Das setzt allerdings voraus, dass Deutschlands Wirtschaft auf Wachstumskurs bleibt. Und für die Finanzplanungen müssen auch die bestehenden Risiken berücksichtigt werden, etwa die noch nicht gelöste europäische Staatsschuldenkrise. Außerdem bleibt eine differenzierte Betrachtung wichtig, denn viele Kommunen in strukturschwachen Regionen leiden weiter unter steigenden Sozialausgaben und hoher Verschuldung und sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.“

Bund und Länder waren in den vergangenen Jahren nach Einschätzung des Deutschen Städtetages finanzpolitisch auf einem guten Weg: Die Gewerbesteuer wurde erhalten, auf größere Steuersenkungen wurde weitgehend verzichtet, die Bedeutung ausgeglichener Kommunalhaushalte wurde erkannt und durch die Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter durch den Bund erleichtert. Eine deutliche Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, wie sie in den Koalitionsverhandlungen erörtert wird, wäre ein weiterer wichtiger Schritt.

Für die Kommunen werden Steuereinnahmen in Höhe von 85,0 Milliarden Euro im Jahr 2013 und 88,2 Milliarden Euro im Jahr 2014 prognostiziert. Im Jahr 2012 lagen die kommunalen Steuereinnahmen bei 81,1 Milliarden Euro. Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer wird sich 2013 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 3,3 Prozent – das entspricht 1,4 Milliarden Euro – auf 43,75 Milliarden Euro erhöhen. Eine ungewöhnlich deutliche Steigerung ist bei der Grundsteuer festzustellen: Der für das Jahr 2013 prognostizierte Anstieg von 0,5 Milliarden Euro bzw. 3,9 Prozent auf 12,5 Milliarden Euro ist Ausdruck der auch auf der Einnahmenseite notwendigen Konsolidierung der Kommunalhaushalte, die in den vergangenen Jahren vielerorts einen Anstieg der Grundsteuerhebesätze unausweichlich machte.

www.staedtetag.de

Keine diskriminierenden Polizeikontrollen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) schließt sich dem Appell des Deutschen Instituts für Menschenrechte an CDU/CSU und SPD an, in den Koalitionsvertrag das Vorhaben aufzunehmen, § 22 Abs.1a des Bundespolizeigesetzes abzuschaffen. Die Norm erlaubt es den Beamten der Bundespolizei in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen jede Person auch ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts zu kontrollieren. Es reicht aus, dass „aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist“, dass diese Orte zur unerlaubten Einreise genutzt werden.

„Die weitreichende Eingriffsbefugnis – jede Person darf an den genannten Orten unter den genannten Voraussetzungen kontrolliert werden, ohne dass gegen sie ein konkreter Verdacht bestehen muss – führt nicht nur zu unverhältnismäßigen Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Sie führt insbesondere zu einem Verstoß gegen das aus Art. 3 GG resultierende Verbot rassistischer Diskriminierung und gegen mehrere von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete internationale Abkommen (Europäische Menschenrechtskonvention, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Anti-Rassismus-Konvention). Dabei kommt es nicht darauf an, dass sich die Aufforderung zum rassistischen Handeln nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift selbst ergibt.

Es reicht aus, dass sie ein staatliches Handeln begünstigt, das diese Kritik verdient. Denn in der Praxis sind unveränderliche äußerliche Merkmale eines der wesentlichen Kriterien, nach denen Personen zur stichprobenartigen Kontrolle ausgewählt werden. Der Bundesgesetzgeber sollte mit der Abschaffung der Vorschrift vorausgehen und damit auch die Länder veranlassen, entsprechende Regelungen in den Landespolizeigesetzen abzuschaffen.

www.anwaltverein.de

Neue Energieeinsparverordnung bleibt völlig wirkungslos

Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, nachdem diese bereits am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hatte. Unter anderem müssen Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen. Leider gibt es für viele Altanlagen Ausnahmen. „Mit jedem Heiztag verpufft durch diese Museumsstücke bares Geld“, kritisiert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen. Dem Bundesverband Erneuerbare Energie gehen die Änderungen deshalb auch nicht weit genug: „Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern“, so Falk.

Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik. Die Bundesländer haben zwar erkannt, dass „das hohe Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand zurzeit nur unzureichend genutzt wird“. So steht es im Bundesratsbeschluss von Freitag. „Dennoch passiert nichts. Auch die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben“, bedauert Falk.

Heizkessel für Öl oder Gas müssen künftig nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. „Die Stichtagsregelung bleibt damit weit hinter Expertenempfehlungen zurück“, kritisiert Falk. Bereits nach 15 bis 20 Jahren gelten Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik. Moderne Heiztechnik ist effizienter und entlastet mit Erneuerbaren Energien die Umwelt und den Geldbeutel. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer Die neue Bundesregierung muss sich endlich dem Thema Erneuerbare Wärme mit Engagement widmen, sonst wird Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2020 nicht erreichen“, warnt Falk.

Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus. „Überholte Heiztechnik treibt die Verbraucher in eine Kostenspirale. In den vergangenen 15 Jahren haben sich für die Haushaltskunden die Erdgaspreise verdoppelt und die Heizölpreise vervierfacht. Die EnEV könnte mit wirksamen Anreizen für den Heizungstausch Verbraucher erheblich entlasten“, argumentiert Falk. Sogar halbieren kann eine Familie ihre Heizkosten durch eine umweltfreundliche Kombiheizung mit Solarthermie und Pellets. Die meist überfällige Heizungsmodernisierung wird mit Zuschüssen gefördert: Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mindestens 2000 Euro dazu. Zusätzlich hilft die staatliche Förderbank KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50 000 Euro zu attraktiven Kreditkonditionen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie arbeitet beim Thema Wärme eng zusammen mit den Mitgliedsverbänden Bundesverband Solarwirtschaft, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband und Bundesverband BioEnergie.

www.bee-ev.de

Neue Energieeinsparverordnung wichtiges Signal für den Wohnungsmarkt

„Es ist ein wichtiges Signal für die Energiewende, dass die Novelle der Energieeinsparverordnung endlich umgesetzt wird. Die CO2-Bilanzen im Gebäudesektor – sowohl im Bestand als auch beim Neubau – müssen eines der zentralen energiepolitischen Themen der nächsten Legislaturperiode werden.“ Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Verabschiedung der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch die amtierende Bundesregierung. Die Reform der EnEV sei aber nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen.

„Wenn das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 in Deutschland einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, erreicht werden soll, müssen an die heutigen Neubauten hohe Anforderungen gestellt werden. Zugleich muss aber auch die Wirtschaftlichkeit gewährleistet bleiben. Daher ist die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen an neue Gebäude um 25 Prozent ein wichtiger und richtiger Schritt“, betonte Hildegard Müller.

Für bestehende Gebäude sind die Vorgaben eher zurückhaltend. Momentan bleiben die Modernisierungsmaßnahmen im Wärmemarkt nach Angaben des BDEW weit hinter den Erwartungen zurück. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Wärmemarkt. Von den ca. 18,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liegt aber nur bei einem Prozent. Rund 75 Prozent der Heizungsanlagen im Gebäudebestand sind nicht auf dem Stand der Technik. „Angesichts dieser Entwicklungen ist es wichtig, dass schnell umsetzbare, wirkungsvolle und bezahlbare Maßnahmen zur CO2-Reduktion gestärkt werden“, sagte Müller.

Ob die EnEV-Novelle die von der Bundesregierung gewünschten Ergebnisse liefert, wird sich laut BDEW in der Praxis zeigen müssen. Mit der Verschärfung der Anforderungen werden automatisch auch die Hürden für den Zugang zu den Fördermitteln erhöht, bei gleichzeitig steigenden Baukosten durch anspruchsvollere Standards. Ob die EnEV-Novelle also insgesamt als positiver Impuls oder als zusätzliches Hemmnis auf dem Weg zum Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes 2050 wirkt, bleibt also abzuwarten. Zudem bedauert es der BDEW, dass es nach wie vor keine Bewertungsverfahren für neue Technologien wie Mikro-KWK oder Brennstoffzellen gibt.

www.bdew.de

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