Kategorie-Archiv: Ratgeber

Tipps für eine magenfreundliche Ernährung

“Wird eine akute oder chronische Gastritis richtig behandelt, bestehen gute Heilungschancen”, sagt Bleek. Lediglich die Autoimmungastritis (Typ A) ist nur selten heilbar. Richtig therapiert, verursacht sie jedoch kaum Beschwerden. Bei positivem Nachweis von Helicobacter pylori kann durch eine Abtötung des Bakteriums in einigen Fällen auch diese Form der Gastritis geheilt werden. Wer das Risiko einer Magenschleimhautentzündung verringern will, sollte auf eine gesunde Lebensweise und eine magenfreundliche Ernährung achten:

  • Essen Sie viel Obst, Gemüse, Vollkorn- oder fettarme Milchprodukte und vermeiden Sie fettreiche und scharf gewürzte Speisen.
  • Nehmen Sie sich Zeit beim Essen. Fünf bis sechs kleine Mahlzeiten pro Tag, die in Ruhe gekaut werden, sind bekömmlicher als wenige, große Mahlzeiten.
  • Werfen Sie alte und verdorbene Lebensmittel weg.
  • Verzichten Sie aufs Rauchen und trinken Sie nur wenig Alkohol.
  • Trinken Sie Kaffee in Maßen, vermeiden Sie sehr heiße oder kalte Getränke.
  • Nehmen Sie nur Medikamente ein, die unbedingt notwendig sind. Vor allem sollten Sie bestimmte Schmerzmittel (zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Diclofenac und Ibuprofen) nur in Absprache mit Ihrem Arzt über einen längeren Zeitraum einnehmen.
  • Gönnen Sie sich Ruhe und Entspannung. Auch regelmäßige Bewegung fördert die Verdauung und hilft beim Stressabbau.

(Quelle: AOK)

Überlebenshilfe im Winter: Wildvögel richtig füttern

Die Tage werden kürzer und die Zugvögel fliegen Richtung Süden. Nun ist es Zeit an die Wildvögel zu denken, die den Winter hier verbringen. Für Amsel, Sperling, Rotkehlchen, Meisen und viele weitere Vogelarten machen Eis, Schnee und gefrorene Böden die Futtersuche schwer. Dazu kommt, dass natürliche Nahrungsquellen gerade in Ballungsräumen und intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten immer weniger werden. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) rät daher, Wildvögeln mit einer fachgerechten Fütterung durch den Winter zu helfen.

„Wichtig ist, dass die Artenvielfalt beim Füttern berücksichtigt wird“, betont Jörg Turk, stellvertretender Geschäftsführer des ZZF. Denn die Geschmäcker sind durchaus verschieden: Während Sperling, Buchfink und Gimpel am liebsten Körner fressen, bevorzugen Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig weiche, eiweißhaltige Nahrung. Im Zoofachhandel findet sich dafür eine breite Palette an Futtermitteln. Je nachdem welche Vögel in der entsprechenden Region überwintern, können unterschiedliche Mischungen zusammengestellt werden.

Die Vogelarten bevorzugen unterschiedliche Futterplätze: Meisen zum Beispiel fressen gerne an hängenden oder frei schwingenden Futterquellen wie Meisenknödeln und -ringen. Finken und Sperlinge picken ihre Nahrung lieber in fest montierten Häuschen oder aus Futtersilos. Diese sollten wind- und wetterfest angebracht werden. Einige Vogelarten wie Amseln und Stare nehmen ihr Futter gerne vom Boden auf. Dafür sollte es nicht zu dicht an Hecken oder Büschen ausgelegt werden, da dort Katzen lauern könnten.

„Am besten wird mit kleinen Mengen Futter im Herbst begonnen, dann lernen die Vögel die Futterstellen bereits kennen“, so Turk weiter. Danach sollte den ganzen Winter hindurch regelmäßig gefüttert werden bis die Tage wieder wärmer werden. Da die Tiere die angebotene Nahrung nur in Ergänzung zu selbst gefundenem Futter nehmen, können sie im Frühjahr wieder auf die natürlich vorkommende Nahrung umsteigen. Um Krankheiten vorzubeugen, sollten die Plätze täglich von Resten und Kot gereinigt und mit frischem Futter und auch Wasser wieder aufgefüllt werden.

Wer die Futterstellen zusätzlich so einrichtet, dass sie auch vom Zimmer aus gut zu sehen sind, kann viele Wochen lang Freude daran haben, die heimischen Wildvögel aus nächster Nähe zu beobachten.

www.zzf.de

500 Euro pfändungsfrei – aber nur auf Antrag

Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei im Geldbeutel. „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

„Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor vorweihnachtlicher Sorglosigkeit.

P-Konto-Inhabern rät sie dringend, beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen Zahlung zu stellen. „Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:

  • Automatischer Schutz: Beim P-Konto läuft in Sachen Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch. Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Sockelbetrag von 1.045,04 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.
  • Schutz nur auf Antrag: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle separat beantragt werden. Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Adressen unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen.

Hilfestellungen rund ums Thema Schulden und Pfändungsschutz gibt auch der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentrale NRW. Für Selbstabholer ist er für 9,90 Euro in allen Beratungsstellen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er auch per Post ins Haus. Bestellungen unter 0211/38 09 363 oder per E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de.

Stand: 11/2013

Mindesthaltbarkeitsdatum: Viele Lebensmittel sind noch zu gut für die Tonne

Der fruchtige Joghurt sieht so lecker aus, die Nudeln aus dem Kühlregal nehmen wir noch mit, und auch der goldgelbe Käse lacht uns an. Nach dem Einkauf ist der Kühlschrank dann viel voller als geplant – und das, obwohl wir in den nächsten Tagen außer Haus essen. Die Folge: Die Lebensmittel laufen ab, am Ende landet viel in der Tonne. Dahinter steckt oft die Sorge, dass Produkte jenseits des Mindesthaltbarkeitsdatums ungenießbar sind. „Oft ist das unbegründet. Aber man sollte wissen, worauf man achten muss“, sagt Anita Zilliken, Ernährungswissenschaftlerin bei der AOK.

Rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum, das es seit drei Jahrzehnten in Europa gibt, herrscht viel Unsicherheit – obwohl es den Verbrauchern eigentlich Orientierung geben soll. Der Datums-Aufdruck besagt, bis zu welchem Zeitpunkt ein ungeöffnetes und richtig gelagertes Lebensmittel seine speziellen Eigenschaften unverändert behält. Dazu gehören Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert. „Dabei liegt die Betonung auf ‚mindestens behält‘. Und genau das ist der Knackpunkt“, sagt Zilliken.

Das abgelaufene Datum löst bei vielen Verbrauchern ein ungutes Gefühl aus. Viele fürchten, dass das Lebensmittel jenseits dieses Datums sofort schlecht und ungenießbar sein könnte. So kommt es, dass bei uns in Deutschland jedes achte gekaufte Lebensmittel in der Tonne landet. Insgesamt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr zwei große Einkaufswagen mit Lebensmitteln weg, insgesamt über 80 Kilo für mehr als 230 Euro.

Augen, Nase und Zunge einsetzen

„Dabei können die meisten Lebensmittel auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus eine gewisse Zeit ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden“, sagt Zilliken. Wie lange das der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Milchprodukte und Eier sind es Tage. Für Mehl, Kaffee, Nudeln und Reis Monate, vorausgesetzt, sie sind richtig gelagert. Am besten ist es, die eigenen Sinne für den Test zu schärfen. Setzen Sie Augen, Nase und Zunge ein:

  • Ist Schimmel zu sehen?
  • Bemerken Sie Schlieren in Getränken?
  • Riecht das Produkt sonderbar und anders als üblich?
  • Schmeckt es anders als sonst?

Wer die Produkte so sorgfältig überprüft, kann sich gut auf den eigenen „Riecher“ verlassen. Umgekehrt gilt natürlich auch: Essen und trinken Sie keine verdorbenen Produkte. Manchmal müssen Lebensmittel auch dann weggeworfen werden, wenn nur einige kleine Stellen betroffen sind. Bei anderen reicht es, betroffene Stellen zu entfernen. Einige Beispiele:

Verbrauchen bis

Bei manchen Lebensmitteln kommt es tatsächlich auf den Tag an: Leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder Geflügel aus der Kühltheke tragen kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern den Aufdruck „zu verbrauchen bis …“. Hier bleibt nur noch das Wegwerfen, wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit verzehrt sind. In der Regel ist auch eine maximale Lagertemperatur angegeben, zum Beispiel „Ungeöffnet bei unter vier Grad Celsius verbrauchen bis …“. Also Achtung: Die übliche Kühlschranktemperatur von sieben Grad Celsius reicht dann nicht aus, um das Lebensmittel verzehrfähig zu halten. Optimal sind ein Kühlschrankthermometer und die Möglichkeit, den Kühlschrank variabel zwischen vier und sieben Grad Celsius einzustellen.

  • Schimmel: Bei Schimmel am Brot, in Getreidepackungen oder im Joghurt muss der gesamte Laib beziehungsweise die ganze Packung in den Müll. Je weniger Flüssigkeit im Produkt ist, desto eher kann es reichen, auch nur einen Teil großflächig abzuschneiden. Das gilt zum Beispiel für Hartkäse oder luftgetrocknete Wurst.
  • Faule Stellen: Obst und Gemüse mit viel Flüssigkeit wie Äpfeln, Birnen oder Tomaten sollten Verbraucher in den Müll werfen. Beim Kohlkopf reicht es, die faule Stelle großzügig zu entfernen.
  • Schlieren in Fruchtsäften:
  • Sie sind ein Hinweis auf Schimmelbefall – die ganze Flasche muss weg.
  • Gewölbte Deckel bei Konserven: Konserven sind eigentlich jenseits des Mindesthaltbarkeitsdatums haltbar. Ein gewölbter Deckel ist jedoch ein Hinweis auf Keimgefahr und verdorbenen Inhalt.

Einkauf gut planen

Wer nur kauft, was er für die anstehende Woche braucht, muss sich am wenigsten Gedanken um das Haltbarkeitsdatum machen. Wann ist diese Woche wer zu Hause? Was kommt auf den Tisch? „Wer gut plant und einen detaillierten Einkaufszettel macht, muss nicht soviel wegwerfen und spart Geld“, sagt Ernährungsexpertin Zilliken. Wichtig ist es natürlich außerdem, die gekauften Lebensmittel – genauso wie bereits zubereitete – richtig zu lagern, um sie lange frisch zu halten. Was wohin gehört:

  • Heimisches Obst gehört in den Kühlschrank, exotisches nicht. Im Kühlschrank ist Obst am besten in der Gemüseschublade aufgehoben – allerdings getrennt vom Gemüse. Also am besten eine Schublade fürs Gemüse, eine fürs Obst verwenden.
  • Bis auf Auberginen, Tomaten, Kartoffeln und Kürbis sind sonstige Gemüsesorten gut im Kühlschrank frisch zu halten. Wer einen kühlen, dunklen Keller hat, kann Äpfel, Birnen, Kartoffeln, Kohl und Kürbis auch gut dort lagern.
  • Wird Brot nur kurz aufbewahrt, bleibt es in der Bäckertüte knusprig. Zum längeren Aufbewahren eignen sich ein Brotkasten oder ein Tontopf mit Deckel.
  • Käse und Milchprodukte gehören in den Kühlschrank und hier am besten in die Mitte.
  • Wurst und Fleischwaren bekommen den kältesten Platz; der ist auf der unteren Ablage.
  • Eier, Butter und Getränke lagern gut in der Kühlschranktür.

Auch wenn es einfach klingt, ist es gar nicht so leicht, auf den Punkt genau für den Bedarf der Woche einzukaufen. „Reste müssen deshalb aber nicht zwangsläufig im Müll landen“, sagt Zilliken. Vieles lässt sich bestens einfrieren, beispielsweise Fisch, Fleisch und Brot, aber auch Butter sowie rohes Obst und Gemüse. Außerdem lassen sich aus gekochten Resten am nächsten Tag noch neue Speisen zaubern. Entweder wird man hier selbst kreativ oder lässt sich von speziellen Rezepten für Reste inspirieren.

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