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So finden Sie das passende Geschenk zu Weihnachten

Spieluhr, Mobile oder Kinderwagenkette – bei Säuglingen ist das Schenken noch leicht. Doch was eignet sich für einen Fünfjährigen, und kann es für den Teenager auch etwas anderes als ein Computerspiel sein? Hier finden Sie Geschenkideen für Weihnachten und worauf Sie achten sollten:

Egal, ob Sie für ein Baby oder schon für ein älteres Kind ein Spielzeug kaufen, Sie sollten dabei immer auf Qualität und Sicherheit achten. Die Zeitschrift Ökotest und die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig Spielzeug-Tests. „Wie wichtig das ist, zeigen die Ergebnisse. Sehr häufig schneidet Spielzeug katastrophal ab“, sagt Sören Brodersen, Diplom-Psychologe bei der AOK. Deshalb ist es immer gut, hier nachzuschauen, ob das ausgesuchte Spielzeug vielleicht auf einer schwarzen Liste in Sachen Schadstoffe oder Verletzungsgefahr steht.

Europäische Normen

Grundsätzlich regelt die europäische Norm EN 71 die Sicherheit von Spielzeug. Die Produkte werden dabei unter anderem auf Bruchsicherheit, Verschluck- und Erstickungsgefahr getestet. Außerdem dürfen sie durch den Kontakt mit Schweiß oder Speichel keine Farbe verlieren. Als äußeres Zeichen der Einhaltung europäischer Standards muss jedes Spielzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Dieses Zeichen ist in Europa verpflichtend, ohne das CE-Zeichen darf Spielzeug in Europa nicht gehandelt werden. Es dokumentiert die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

Der Hersteller bringt das Zeichen an und trägt die Verantwortung. Außerdem ist die Angabe von Name und Anschrift des Herstellers verpflichtend. Bei kleinem Spielzeug können diese Angaben auch auf der Verpackung, einem Etikett oder auf einem Begleitzettel angebracht werden. Eltern sollten jedoch immer auch ganz individuell prüfen, ob Spielzeug in Ordnung ist. „Bemerken Sie einen seltsamen Geruch oder haben Sie ein ungutes Gefühl, lassen Sie lieber die Finger davon“, rät Brodersen.

Doch neben den Aspekten wie Sicherheit und Qualität stehen Eltern und andere Schenkfreudige zu Weihnachten auch immer wieder vor der  Frage, welches Spiel für welches Alter überhaupt in Frage kommt und pädagogisch sinnvoll ist. Seit Jahrzehnten zeichnet der unabhängige Verein „spiel gut“ Spielwaren aus, die ein Expertengremium als pädagogisch hochwertig, sicher und umweltverträglich bewertet. Zu erkennen sind die ausgezeichneten Artikel am orangefärbenden „spiel gut“-Aufkleber.

Für Neugeborene …

… eignen sich Mobiles oder Schnullerketten. Weil junge Eltern oftmals geradezu überrollt werden mit Geschenken, sind sie oft froh darüber, auch für das Neugeborene schon Geschenke für später zu bekommen.

Für Säuglinge ab sechs Monaten …

… eignen sich Rasseln, Stoffbälle, Würfel oder Glocken, denn die Kinder fangen an, zu greifen und die Dinge genau zu untersuchen. Aber auch Greifbücher, Spielzeug für die Badewanne oder Beißringe sind in vielen Familien gern gesehene Geschenke. Brodersen: „Keinesfalls darf Spielzeug so klein sein, dass Kinder es ganz in den Mund nehmen können. Achten Sie auch darauf, dass es keine scharfen Kanten oder Spitzen hat und unzerbrechlich ist.“

Ab einem Jahr …

… sind reißfeste Bilderbücher, Formensortierer, Bauklötze und Fingerfarbe schon passende Geschenke. Aber auch der Klassiker für den Sandkasten kommt immer wieder gut an: Ein Set mit Eimer, Schaufel und Sieb.

Bei Zwei- bis Vierjährigen …

… stehen beispielsweise Kaufläden, Arztkoffer oder Laufräder und Puzzle hoch im Kurs. Aber auch Fingerpuppen oder Knete sowie Wachsmaler und dicke Buntstifte kommen gut an. „Geschicklichkeit, Ausdauer, Bewegung – beobachten Sie das Kind genau, dann werden Sie herausfinden, welche Spiele besonders gut in Frage kommen“, sagt Brodersen. Wer etwas Dauerhaftes schenken möchte, kann auch schon in eigene kleine Köfferchen sowie in Schlitten investieren. Kleine Forscher sind mit einer Becherlupe gut beschenkt.

Ab fünf Jahren …

… freuen sich viele Kinder in Sachen Bewegung über Inliner genauso wie über Schlittschuhe oder ein Fahrrad. Zum Spielen und Bauen stehen bei den meisten Playmobil, Lego und Eisenbahnen hoch im Kurs. Als Schlechtwetter-Spiele eignen sich das traditionelle Memory genauso wie Kartenspiele oder auch das gute alte „Mensch ärgere Dich nicht“.

Die meisten Kinder freuen sich in diesem Alter auch über Bücher, in denen ihnen mit vielen Bildern und kleinen Texten die Welt erklärt wird. „Viele eifern auch schon stark der Schule entgegen, so dass beispielsweise Magnetbuchstaben, Rätselblöcke oder auch ein Kinderglobus, eine Becherlupe, CDs oder Kassetten und ein Bastelset beliebt sind.“ Aber es muss nicht immer das ganz große Geschenk sein: Kinder lieben auch Krimskrams wie Haarspangen, Stifte, einzelne Playmobil-Figuren, Murmeln oder Würfel und Seifenblasen.

Kinder bis zehn Jahre …

… kann man meist noch mit Bewegungsattraktionen begeistern wie zum Beispiel mit einer Slackline, also einer Balancierschnur, die zwischen zwei Bäumen befestigt wird. Aber auch ein Federball-Spiel oder ein Volleyball machen vielen Kindern Freude.  Auch Bücher sind ein schönes Geschenk und fördern bei Kindern im Grundschulalter die Lesefreude. Auf den Büchern für Grundschulkinder ist meist das entsprechende Lesealter vermerkt.

Zeit ist das kostbarste Geschenk

„Das kostbarste Geschenk allerdings ist Zeit – und das gilt für kleine Kinder wie für große“, sagt Psychologe Brodersen. Kleine Kinder freuen sich über gemeinsame Zoo- oder Schwimmbadbesuche. Ältere Kinder sind oft begeisterte Kletterpark-, Schwimmbad-, Kindertheater- oder Kinobesucher. „Damit machen Sie noch dazu den Eltern eine Freude, wenn diese dann nämlich einen freien Nachmittag haben“, so der AOK-Experte.

Teenager haben vielleicht traditionell die Playstation, das Telefon oder Klamotten, die Erwachsene scheußlich finden, auf dem Wunschzettel. Aber wenn Eltern, Onkel und Tante oder Oma und Opa sich für die Vorlieben des Teenies interessieren, werden sie auch hier fündig, ohne sich selbst zu sehr verbiegen zu müssen: Ein Gutschein für Musik zum Herunterladen oder eine Aufladekarte fürs Handy kommen in Frage.

Aber besonders schön sind natürlich auch hier gemeinsame Aktivitäten: „Wenn man den Nerv der jungen Leute trifft und ihre Interessen genau beobachtet, ist auch hier bei älteren Kinder noch einiges möglich“, so Brodersen weiter. Versuchen Sie es einmal mit einem Ausflug zu einem ersehnten Ziel, einem gemeinsamen Kinobesuch oder einer Konzertkarte. Psychologie Brodersen: „Vielleicht werden die Geschenke kostspieliger, doch dafür können mehrere Schenkende zusammenlegen – vielleicht wird aus einer solchen Aktion auch von selbst mal wieder ein Familienausflug.“

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer fit und gesund ist, schiebt den Gedanken an Unfall, Krankheit und Sterben gerne weit weg. Doch jeder kann schnell in die Situation geraten, nicht mehr eigenverantwortlich über alltägliche oder medizinische Dinge entscheiden zu können. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sinnvoll und wichtig, um für diese Situationen selbstbestimmte Entscheidungen festzulegen.

Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. © AOK-Medienservice
Wenn Menschen nicht mehr für sich selbst entscheiden können dürfen selbst enge Familienangehörige nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.
© AOK-Medienservice

Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen.

„Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig damit auseinandersetzen“, sagt Anja Mertens, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband. Das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sind dazu die entscheidenden Schritte, gesetzlich geregelt sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Broschüren, Formulare und Entscheidungshilfen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums. „Diese Informationen unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen möglichst genau zu überdenken und zu formulieren“, sagt Mertens. Die wichtigsten Vorsorgeschritte im Überblick – und was Sie beachten sollten.

Was legt man mit einer Patientenverfügung fest?

Mit dieser Verfügung legen Sie für bestimmte medizinische Situationen fest, was Ärzte tun – und was sie lassen sollen. Sie richtet sich in erster Linie an das Behandlungsteam selbst, die darin formulierten Wünsche sind für die Ärzte bindend. Manche Menschen haben Angst, dass bei Krankheit und Leid nicht genug für sie getan wird, andere fürchten würdelose Apparatemedizin. Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss sich zwangsläufig sehr intensiv mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: lebenserhaltende Maßnahmen, Behandlung von Schmerzen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung.

Darauf sollten Sie achten

„Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen in der Verfügung möglichst konkret formulieren“, so Mertens. Vermeiden Sie beispielsweise pauschale und schwammige Formulierungen wie „unwürdiges Dahinvegetieren lehne ich ab“ oder „ich will nicht an Schläuchen hängen“.

Besser ist es, konkrete Situationen zu benennen. Sie können beispielsweise festlegen, wann Sie sich eine künstliche Ernährung vorstellen können und wie lange sie aufrecht erhalten bleiben soll. „Was man will und was nicht, wird oft in Gesprächen mit der Familie oder mit Vertrauten deutlich“, sagt Mertens. Patientenorganisationen wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD, Telefon 0800 0117722) unterstützen Sie in diesen schwierigen Fragen persönlich. Zudem sind auch Textbausteine aus der Ministeriumsbroschüre des BMJ hilfreich, um Entscheidungen in klare Formulierungen zu fassen.

Das sind die wichtigsten Formalitäten

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich und vergessen Sie die Unterschrift nicht. Wichtig auch: Sie können sie jederzeit wieder ändern. „Auf jeden Fall sollten Sie sich regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie noch Ihrem Willen entspricht.“ Hinterlegen Sie Vollmachten so, dass sie auch gefunden werden, etwa in einem Ordner, über den Angehörige Bescheid wissen. Tragen Sie einen Hinweis in Ihrer Brieftasche, wo die Unterlagen zu finden sind.

Vorsorgevollmacht: Was Sie damit erreichen

Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, vermeiden Sie mit dieser Vollmacht, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie festlegt. Sie können darin bestimmen, für welche Bereiche und Angelegenheiten wer in Ihrem Sinne zuständig sein soll. Dabei geht es beispielsweise nicht nur darum, Ihren Willen in der Patientenverfügung geltend zu machen. Sie können unter anderem auch bestimmen, ob die Person Ihres Vertrauens Ihren Aufenthaltsort bestimmen darf und Zugriff auf Ihr Konto hat. Umgekehrt gilt: Sie können ausschließen, was nicht mit Ihnen geschehen soll oder was Ihr Betreuer nicht regeln darf.

Darauf sollten Sie achten

Überlegen Sie genau, wen Sie bevollmächtigen – und sprechen Sie ausführlich und offen mit der Person Ihres Vertrauens über Ihren geplanten Schritt. „Die Vorsorgevollmacht verschafft große Eigenverantwortung“, betont Mertens. Wie bei der Patientenverfügung sollten Sie auch hier wieder pauschale Formulierungen vermeiden wie etwa „alle meine Angelegenheiten betreffend“.

Legen Sie genau fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll, für welche nicht. Auch hier sollten Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen wieder mit aufnehmen. Möchten Sie beispielsweise sicher sein, möglichst lange zu Hause versorgt zu werden? Soll jemand keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen dürfen?

Es ist auch möglich, mehrere Vertrauenspersonen zu beauftragen: „Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Aufgaben genau zu benennen. Beispielsweise kann sich die Tochter um Vermögensfragen kümmern, der Sohn um medizinische Angelegenheiten“, sagt Mertens. Wie die Patientenverfügung muss auch die Vorsorgevollmacht unterschrieben und gut auffindbar hinterlegt sein. Hilfreich ist auch hierfür ein Hinweis in der Brieftasche, wo sich die entscheidenden Dokumente befinden.

Mehr Informationen zum Thema:

Gänsebraten aus tiergerechter Haltung

Wenn die Laternen zu Sankt Martin leuchten, wird kulinarisch die Gänsesaison eingeläutet. Ob mit Äpfeln oder Pflaumen gefüllt oder mit Rotkraut und Klößen serviert wird: Gänsebraten mit echtem Genuss ist nur garantiert, wenn die Vögel aus tiergerechter Haltung stammen. „Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten Kriterien für ganz unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, Produkte aus „(bäuerlicher) Freilandhaltung“ oder Bio-Gänse zu bevorzugen.

Ohne diese Angaben muss damit gerechnet werden, dass Tiere aus Ungarn, Frankreich oder Bulgarien tierquälerisch zwangsgemästet wurden. Auch dass die Vögel lebend zur Daunengewinnung gerupft wurden, muss nicht genannt werden. Für den Gänseeinkauf gibt sie die folgende Checkliste an die Hand:

  • Blick auf Haltungsformen: Wer Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „Bäuerliche Freilandhaltung, unbegrenzter Auslauf“ kauft, ist auf der ganz sicheren Seite beim Schmaus. Denn bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen zum Beispiel bei der „Freilandhaltung“ mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der „bäuerlichen Freilandhaltung“ sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux: Die Kennzeichnung von Gänsen nach diesen europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
  • Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass die Tiere langsam gemästet wurden, Auslauf genießen konnten und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatten. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft der Vögel zu fragen, denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Produkte verkauft.
  • Gänsekauf im Supermarkt: Wird Gänsefleisch im Supermarkt gekauft, ist auch hier deutsche Herkunft die erste Wahl. Denn hierzulande ist die tierquälerische Gänsestopfmast und Lebendrupf kein Thema. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Nicht gekennzeichneten Produkten aus diesen Ländern sollte deshalb die kalte Schulter gezeigt werden. Und Achtung: Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind nicht geschützt – und sagen nichts über die tatsächlichen Haltungsbedingungen aus.

Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW www.landservice.de findet man unter der Rubrik „Landfrische Produkte/Hofläden“ Adressen von Betrieben, die Gänse ab Hof verkaufen.

Konsequenzen aus der Abhöraffäre

Der Hightech-Verband BITKOM hat Konsequenzen aus den Abhör- und Ausspähaktionen ausländischer Geheimdienste gefordert. „Die informationelle Selbstbestimmung deutscher Verbraucher wird derzeit ebenso verletzt wie die Integrität wettbewerbsrelevanter Informationen in Unternehmen und vertraulicher Kommunikation in der Politik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Vertrauen von Internetnutzern und Unternehmen in die Sicherheit und den Schutz ihrer Daten ist beschädigt. Es ist zu befürchten, dass sich dies nachteilig auf die Nutzung neuer Technologien auswirkt und Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft entsteht.“

Es sei höchste Zeit, in aller Konsequenz Maßnahmen einzuleiten. Dabei dürfe man sich nicht allein von den aktuellen Berichten leiten lassen, sondern müsse ebenso mögliche Aktivitäten derzeit nicht genannter Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität sowie Angriffe extremistischer Organisationen im Auge behalten.

Der BITKOM fordert von der Politik unter anderem eine Befreiung der Unternehmen von der derzeit weitgehenden Verschwiegenheitspflicht über Abhörmaßnahmen, Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen, eine internationale Übereinkunft für Zugriffe der Behörden auf Daten und einen zumindest europaweiten Schutz für Privatverbraucher vor Ausspähung durch befreundete Geheimdienste. Letzteres könne dadurch erreicht werden, dass alle EU-Bürger in den EU-Mitgliedstaaten unter Aspekten der informationellen Selbstbestimmung als Inländer gelten. Damit würden sehr viel strengere Regeln für ihre Überwachung gelten.

Kempf: „In einem vereinten Europa ist das gegenseitige Ausspähen der jeweiligen nationalen Staatsbürger ein absoluter Anachronismus. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.“

Kempf betonte anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers des BITKOM in Berlin, dass die Unternehmen der Netzwirtschaft zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden gesetzlich verpflichtet seien. Weder für Anlass noch für Umfang oder Ausgestaltung von Abhörmaßnahmen seien die Unternehmen verantwortlich. Welche Daten unter welchen Bedingungen wo und wie erhoben, gesammelt, verarbeitet und gespeichert würden, entschieden allein die hierfür zuständigen staatlichen Stellen und der Gesetzgeber.

Kempf: „Die Unternehmen der Netzwirtschaft haben keinerlei Interesse daran, sich an der Ausspähung ihrer Kunden oder anderer Internetnutzer zu beteiligen. Sie haben das alleinige Interesse, ihren Kunden sichere und hoch vertrauenswürdige Dienste anbieten zu können. Dabei sind sie bestrebt, den Schutz von Daten und Kommunikation und die Unversehrtheit der Privatsphäre jederzeit sicherzustellen und Angriffe und Zugriffe von außen zu verhindern. In die Sicherheit der Daten ihrer Kunden investieren die Unternehmen der Netzwirtschaft jährlich weltweit einen zweistelligen Milliardenbetrag.“

Die Vorschläge des BITKOM im Einzelnen:

Transparenz

Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich über den Umfang der tatsächlichen Abhörmaßnahmen der Geheimdienste aufklären und darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage in den jeweiligen Ländern Abhörmaßnahmen durchgeführt werden, in welcher Form die rechtlichen Vorgaben jeweils in die Praxis umgesetzt werden und welche Kontrollmechanismen greifen, um das behördliche Vorgehen jeweils zuverlässig zu überprüfen und im Bedarfsfall einzuschränken. Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, in aggregierter Form regelmäßig über einschlägige Maßnahmen zu berichten.

Rechtssicherheit: Internationale Übereinkunft zur Zusammenarbeit von Unternehmen mit Sicherheitsbehörden und Datenschutz

International aktive Unternehmen dürfen nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. BITKOM fordert die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländern wie den USA eine internationale Übereinkunft darüber zu erzielen, welche Auskunftsersuchen von wem und unter welchen Umständen zulässig sind und nach welchen international zu standardisierenden Verfahren Datenweitergaben erfolgen müssen – und wann sie zu unterbleiben haben.

BITKOM setzt sich hierbei für einen modernen, auf einem hohen Niveau harmonisierten Datenschutz in Europa und der Welt ein. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Abkommens sollte die Herausgabe von Daten europäischer Nutzer unzulässig sein. Etwaige Auskunftsersuche müssen dabei im Wege eines Amtshilfeersuchens gegenüber Staaten und nicht direkt gegenüber Unternehmen erfolgen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich zum Abschluss gebracht werden. Außerdem muss es auf internationaler Ebene so schnell wie möglich Verhandlungen für ein Antispy-Abkommen geben. Zudem erwartet BITKOM, dass sich die Bundesregierung für die Neuverhandlung und nachhaltige Verbesserung des Safe Harbour Agreements und dessen Vollzug in den USA einsetzt.

Darüber hinaus ermutigt der BITKOM die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung, zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und zum Datenschutzrahmenabkommen zwischen der USA und der Europäischen Union die Belange des Datenschutzes und des Datenmanagements zu berücksichtigen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen sollten bestehende Vereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob sie eventuell entbehrlich sind.

EU-Bürger: Europaweiter Schutz vor Ausspähung

Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen einen gemeinsamen Ansatz für die Aktivitäten ihrer Geheimdienste entwickeln. Alle EU-Bürger müssen in den EU-Mitgliedstaaten unter entsprechenden Aspekten als Inländer gelten. Ein kollusives Zusammenwirken der nationalen Behörden untereinander und damit eine faktische Aushebelung des verfassungsrechtlich garantierten Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darf es nicht geben.

Legitimation und Umfang nachrichtendienstlicher Überwachung klären

BITKOM erkennt legitime Interessen wie etwa Strafverfolgung und Gefahrenabwehr an, die ein Informationsbedürfnis staatlicher Stellen grundsätzlich rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung staatlicher Überwachung gilt aber nicht schrankenlos. Es ist originäre Aufgabe der Politik, eine Balance zwischen der Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen sowie der Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Unternehmen auf der anderen Seite zu finden. Ziel der Bundesregierung sollte es sein, sich auf internationaler Ebene für angemessene Regelungen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten einzusetzen, um elementare Grundrechte zu schützen und das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken.

Routing: Beitrag zu Datenschutz und Datensicherheit prüfen

Es ist zu prüfen, welche Beiträge zu mehr Datenschutz und Datensicherheit Maßnahmen im Bereich des Routings grundsätzlich leisten können. Im Besonderen ist dabei zu untersuchen, welche entsprechenden Beiträge von einem nationalen Routing oder einem Routing im Schengen-Raum ausgehen können.

Wirtschaftsspionage: Schutz von Unternehmensgeheimnissen

BITKOM setzt sich dafür ein, dass ein unbefugter Zugriff auf Unternehmensgeheimnisse in der Datenverarbeitung und -übertragung als strafrechtlicher Tatbestand auch international konsequent verfolgt und mit angemessenen Schadensersatzansprüchen unterlegt wird – auch gegenüber staatlichen Stellen. Ziel sollte hier auch eine Erweiterung der vorhandenen Bündnisse um einen gegenseitigen Verzicht auf Staats- und Wirtschaftsspionage sowie Sabotage von kritischen Infrastrukturen und IT-Systemen sein.

Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Wirtschaftsspionage international geächtet und ein Abkommen verabschiedet wird, dessen Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, zumindest untereinander künftig auf jedwede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Tatbestände gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

Sicherheitsbewusstsein: Befähigung zum Selbstschutz

Die Unternehmen in Deutschland und in Europa müssen jederzeit im Stande sein, ihre Daten und die Daten ihrer Kunden in der Art zu schützen. Sinnvolle Mittel dazu können z.B. die Nutzung von verschlüsseltem Datenverkehr oder die Ablage von Daten nur in geschützten Bereichen sowie Data Leakage Prevention sein. Eine weitere Sensibilisierung, Medienkompetenz, öffentliche und private Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit begrüßt BITKOM ausdrücklich.

BITKOM setzt sich u.a. mit der Allianz für Cybersicherheit und dem Verein Deutschland Sicher im Netz für eine Stärkung der Sicherheitskultur in Deutschland ein und leistet Beiträge, alle privaten und geschäftlichen IT-Nutzer zum Selbstschutz zu befähigen. Es werden auch Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt, die Unternehmensmitarbeiter und Bürger in die Lage versetzen, mit sensiblen Daten richtig umzugehen und auch etwa bei der Datenspeicherung oder deren Bekanntgabe über mögliche Folgen informiert sind.

Technologiestandort Deutschland: IT-Strategie

Die neu gebildete Bundesregierung sollte gemeinsam mit der BITKOM-Branche eine Strategie zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland entwickeln und umsetzen. Damit sollen die enormen Chancen, die sich mit der Digitalisierung für den Standort Deutschland verbinden, betont und genutzt werden.

Nationaler Rat: Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung

BITKOM regt an, ähnlich dem Nationalen Ethikrat einen Kreis von Persönlichkeiten einzurichten, der in der Lage ist, Orientierungshilfe bei der Weiterentwicklung der digitalen Welt und der Ausformulierung des entsprechenden Rechtsrahmens und seiner Umsetzung zu geben.

www.bitkom.org

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