Kategorie-Archiv: Ratgeber

Tipps zum sicheren Verhalten auf Landstraßen

Ein Albtraum für jeden Autofahrer: Bei der Fahrt auf der Landstraße kommen zwei Fahrzeuge nebeneinander mit hoher Geschwindigkeit entgegen. Jetzt entscheiden Bruchteile von Sekunden über Leben und Tod. Solche und ähnliche Situationen ereignen sich täglich auf unseren Landstraßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass auf Landstraßen in Deutschland mehr Menschen tödlich verunglücken als auf Autobahnen und Innerortsstraßen zusammen. Neben nicht angepasster Geschwindigkeit sind es häufig Fehler beim Überholen, durch die immer wieder Unfälle mit schweren Folgen verursacht werden.

Ein Albtraum: Zwei Fahrzeuge kommen nebeneinander entgegen. Auf Landstraßen verunglücken in Deutschland mehr Menschen tödlich als auf Autobahnen und Innerortsstraßen zusammen, so der DVR. (Foto: DVR)
Ein Albtraum: Zwei Fahrzeuge kommen nebeneinander entgegen. Auf Landstraßen verunglücken in Deutschland mehr Menschen tödlich als auf Autobahnen und Innerortsstraßen zusammen, so der DVR. (Foto: DVR)

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2012 außerhalb geschlossener Ortschaften Fehler beim Überholen in 7.241 Fällen Ursache von Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 220 Menschen getötet. Darüber hinaus dürften zahlreiche weitere Unfälle ebenfalls mit Überholmanövern in Verbindung stehen, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug nach einem Überholvorgang ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung – und natürlich auch jede Gefährdung – des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Überholende die Gegenfahrbahn auf einer Strecke einsehen kann, die mindestens so lang ist wie der für den Überholvorgang benötigte Weg, zuzüglich der Strecke, die ein entgegenkommendes Fahrzeug während dieser Zeit zurücklegt. Bestehen geringste Zweifel, gefahrlos überholen zu können, muss der Versuch unterlassen werden.

Die für das Überholen benötigte Strecke wird häufig unterschätzt: Um einen mit 70 km/h fahrenden Lkw auf der Landstraße zu überholen, benötigt ein Pkw-Fahrer unter Ausschöpfen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine Strecke von etwa 350 Metern, wenn er vor und nach dem Überholvorgang die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Überholten einhält. Da er immer damit rechnen muss, dass während des Überholens Gegenverkehr auftaucht, muss er mindestens die doppelte Strecke, also 700 Meter, einsehen können, wenn das Überholmanöver nicht zum unkalkulierbaren Vabanque-Spiel werden soll. Besonders brenzlig wird es, wenn plötzlich, etwa in einer Allee, ein Traktor aus einem Feldweg einbiegt.

Dabei ist der Zeitgewinn, der durch häufiges Überholen erzielt werden kann, gering: Testfahrten auf Landstraßen im Rahmen einer Untersuchung des ADAC haben ergeben, dass sich die Fahrtzeit auf einer Strecke von 20 Kilometern selbst durch aggressives Überholen bei jeder sich bietenden Gelegenheit lediglich um durchschnittlich 1,5 Minuten verkürzen ließ. Dieser Zeitgewinn ist abhängig von der Verkehrsdichte und steht in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Gefahren für den Fahrer selbst und andere.

Auch beim Aus- und Wiedereinscheren werden beim Überholen nach Beobachtungen des DVR häufig Fehler gemacht: Wer ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung der nachfolgenden Fahrzeuge ausgeschlossen ist. Auch beim Wiedereinscheren muss der Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Wer nach einem Überholvorgang den Überholten absichtlich schneidet oder ihn zu einer Bremsung zwingt, begeht damit unter Umständen eine Nötigung. Außerdem darf das Blinken nicht vergessen werden.

Der DVR appelliert an alle Auto- und Motorradfahrer, bei Überholvorgängen verantwortungsbewusst vorzugehen: Bei unklarer Verkehrslage, vor unübersichtlichen Stellen, bei Aquaplaninggefahr, schlechter Witterung oder ungenügender Sicht sollte nicht überholt werden. Das gleiche gilt, wenn unklar ist, ob nach dem Überholen eine Lücke zum Wiedereinscheren vorhanden ist. „Im Zweifel nie!“ lautet die Devise, mit der lebensgefährliche Situationen auf der Landstraße verhindert werden.

Beim Pilzkauf kommt es vor allem auf Frische an

Herbstzeit ist Pilzzeit. Ob Steinpilze oder Pfifferlinge – Speisepilze sind in Deutschland beliebte Delikatessen. Jedoch sollten Pilzliebhaber beim Kauf vorsichtig sein, denn angeschimmelte und verdorbene Speisepilze können die Gesundheit gefährden. „Schlechte Ware kann Durchfall, Übelkeit oder Fieberanfälle verursachen“, warnt Christiane Kunzel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Pilz-Semmelknödel oder Steinpilzrissotto – diese Leckereien lassen die Herzen von Pilzfreunden höher schlagen.

Allerdings stehen die hierzulande so beliebten Pfifferlinge und Steinpilze in Deutschland unter Naturschutz und dürfen in den Wäldern nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Die Pilze aus dem Handel sind deshalb Import-Ware. „Sie stammen überwiegend aus Osteuropa, und zwar aus Russland, Litauen, Polen und der Ukraine“, erläutert Kunzel. Das bedeutet, dass die schmackhaften Speisepilze schon mal mehrere Tage brauchen, bis sie in hiesigen Gemüseständen landen. „Kunden sollten deshalb beim Einkauf die Pilze genau unter die Lupe nehmen“, empfiehlt die Expertin.

So lässt sich der Frischegrad der Pilze am Geruch und an der Farbe erkennen. „Frische Pfifferlinge duften aromatisch, sehen prallgelb und saftig aus“, erläutert Kunzel. Für alle Sorten gilt: Die Pilze sollten fest, hell und nicht verfärbt sein. Die Oberfläche darf sich nicht schmierig anfühlen. Auch muffiger, fauliger Geruch oder eine fleckige Oberfläche weisen auf ältere oder bereits verdorbene Pilze hin. „Pfifferlinge sind einwandfrei, wenn beim Anschnitt die Stiele innen weiß bis cremefarben sind und die Hüte keine Ränder und Flecken aufweisen. Sand und schwarze Erdteilchen sind aber unbedenklich.

Vorsicht bei Folienverpackung

Allerdings lassen sich nicht alle Schäden auf Anhieb erkennen. Gerade Folienverpackungen erschweren es Kunden, Zersetzungserscheinungen beim Kauf zu entdecken. „Werden Pilze in Holzkörbchen unter perforierter Folie verpackt, kann sich innen Kondenswasser bilden, das die Pilze nach einiger Zeit feucht, schleimig und schimmelig werden lässt“, erklärt Kunzel. Deshalb empfiehlt die Expertin, statt zum gefüllten Körbchen lieber zum losen Angebot zu greifen – auch wenn’s teurer ist. Bei der Zubereitung empfiehlt es sich, noch einmal darauf zu achten, ob die gekaufte Ware in Ordnung ist. Zum Test sollten einige Pilze angeschnitten werden, um einen Blick auf die Innenseite zu werfen.

„Jede Pilzmahlzeit sollte 15 Minuten garen“, sagt Kunzel. Nicht aufgegessene Pilzgerichte können im Kühlschrank für ein bis zwei Tage gelagert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pilzgerichte nach dem Kochen schnell im kalten Wasserbad abgekühlt werden und rasch in den Kühlschrank gelangen.

Vor dem erneuten Verzehr ist es notwendig, sie gründlich zu erhitzen. „Gegarte Pilzgerichte lassen sich auch einfrieren. Die Lagerzeit beträgt dann drei Monate bei minus 18 Grad Celsius“, so Kunzel. Nicht zu empfehlen sei dagegen, rohe Pilze im Kühlschrank einzulagern. „Sie sollten möglichst sofort nach dem Einkauf verzehrt werden“, so die Expertin.

Pilze sind nicht nur lecker, sondern auch gesund. Sie bestehen fast nur aus Wasser und sind deshalb sehr kalorienarm. Sie enthalten eine große Menge lebenswichtiger Vitamine und Mineralstoffe, wie zum Beispiel die Vitamine B und D, die wichtig für Nerven und die Knochenbildung sind. Da Pilze wertvolle Ballaststoffe enthalten, machen sie lange satt und fördern auch die Verdauung. Außerdem steckt in Pilzen hochwertiges Eiweiß für den Muskelaufbau.

Nicht mehr als 250 Gramm pro Woche

Allerdings haben Wildpilze die Eigenschaft, Schwermetalle, vor allem Blei, Kadmium und Quecksilber, in ihren Fruchtkörpern anzureichern. Zu viel Kadmium und Blei schädigen Leber und Nieren, Quecksilber beeinträchtigt das Nervensystem.

„Für gesunde Menschen sind Wildpilze, in Maßen genossen, jedoch unbedenklich. Um ganz sicher zu gehen, sollte man nicht mehr als 250 Gramm Wildpilze pro Woche essen“, empfiehlt die Expertin.

Ein Dauerproblem ist die radioaktive Belastung von Wildpilzen besonders aus Osteuropa. Deshalb wird bei Importen regelmäßig kontrolliert, ob der zulässige Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm überschritten ist. In Deutschland können Wildpilze insbesondere aus Südbayern und dem Bayrischen Wald belastet sein (Stand: 09/2010). Kunzel: „Aufgrund der Schadstoffbelastung sollten Kleinkinder, Schwangere und Stillende Wildpilze ganz aus ihrem Speiseplan streichen. Zuchtpilze wie Champignon, Austernpilze, Shiitake und Stockschwämmchen können dagegen unbedenklich konsumiert werden, da sie gegenüber den Wildpilzen den Vorteil haben, bei der Erzeugung keinen Schadstoffen oder radioaktiver Strahlung ausgesetzt zu sein.“

Stand: 09/2010

Gesetzliche Krankenkassen: Immer mehr Extras für die Versicherten

Mehr bekommen ohne mehr zu zahlen, das gibt es inzwischen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten immer mehr Extras an, von der Osteopathie über Homöopathie bis hin zur Zahnreinigung. Wer will, kann sich seine Kasse nach diesen Kriterien suchen. Die September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hilft dabei mit einem Vergleich von 85 allgemein geöffneten gesetzlichen Krankenkassen und zeigt, wer mehr Service und mehr Extraleistungen bietet. Ein Umstieg ist übrigens jederzeit möglich und kinderleicht.

Die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung ist bei allen gleich. Wer mehr möchte, hat die Auswahl. Welche Zusatzleistungen sind mir wichtig? Brauche ich eine telefonische Beratung zu medizinischen Fragen? Möchte ich spezielle Untersuchungen für die Kinder? Will ich mich osteopathisch oder homöopathisch behandeln lassen? Wenn die eigene Kasse hier nicht viel zu bieten hat, sollte man vergleichen, denn es gibt große Unterschiede, zum Beispiel auch bei Brillen und Kontaktlinsen, Gesundheitskursen oder einer Prämie für die Mitgliedschaft. Diese kann pro Jahr 30 Euro betragen oder 125 Euro.

Wechseln darf jeder, der mehr als 18 Monate Mitglied bei seiner Kasse ist, selbst wenn er älter oder krank ist. Mitversicherte Familienmitglieder wechseln mit. Der alten Kasse muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsbestätigung wird mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse vorgelegt und die Aufnahmebescheinigung dann dem Arbeitgeber gegeben.

Die ausführlichen Ergebnisse des Tests „Gesetzliche Krankenversicherungen“ sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar.

Immobilienpreise: Kauf schlägt häufig Miete

Eine Immobilie zu kaufen ist manchmal billiger als eine zu mieten. Wo Käufer vom ersten Tag an Geld sparen, rechnete die Zeitschrift Finanztest in ihrer August-Ausgabe vor, für die sie die realen Kaufpreise für Häuser und Wohnungen des vergangenen Jahres sowie die Höhe der Neuvermietungen für 30 Städte und 20 Landkreise ausgewertet hat. Grundlage dafür war die Datenbank des Verbandes der Pfandbriefbanken (vdp), die rund 900.000 Immobilienkäufe aus den vergangenen zehn Jahren erfasst.

Um abzuschätzen, ob sich der Kauf einer Immobilie lohnt, gilt das Kaufpreis-Miete-Verhältnis als Maßstab. Es zeigt an, wie viele Jahresnettokaltmieten man aufwenden muss, um den Kaufpreis zu bezahlen. Dieses Kaufpreis-Miete-Verhältnis kann für einzelne Städte sehr unterschiedlich sein. Wer zum Beispiel in Frankfurt eine 80 Quadratmeter große Wohnung in guter Lage und mit guter Ausstattung kauft, spart von Anfang an 14,35 Euro im Monat, wenn er eine Eigentumswohnung kauft, statt neu in eine Mietwohnung zu ziehen. Der Münchener hingegen zahlt zunächst 300,47 Euro drauf, weil die Kaufpreise pro Quadratmeter weit mehr auseinanderklaffen als die Nettokaltmieten für Neuvermietungen.

Käufer müssen genau hinschauen, wo sie suchen. Auch der Blick über die Stadtgrenzen hinaus lohnt sich, zum Beispiel im Ruhrgebiet. In Essen liegen die Mieten ähnlich hoch wie in Dortmund. Da sich jedoch die Kaufpreise deutlich unterscheiden, kann statt einer Mietwohnung in Essen auch Eigentum in Dortmund infrage kommen. Generell gilt: Wen es aufs Land zieht, der kommt oft günstiger weg als in den Städten. Eine Vergleichsrechnung zwischen Kauf und Miete ermöglicht der Immobilienpreisrechner unter www.test.de/immorechner.

Der ausführliche Test Immobilienpreise ist unter www.test.de/immobilienpreise abrufbar.

 

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