Entnommen aus dem neuen Standardwerk:
„Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“
aid-Broschüre, 108 Seiten, Bestell-Nr. 61-3922, ISBN/EAN: 978-3-8308-1079-7, www.aid-medienshop.de
Entnommen aus dem neuen Standardwerk:
„Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“
aid-Broschüre, 108 Seiten, Bestell-Nr. 61-3922, ISBN/EAN: 978-3-8308-1079-7, www.aid-medienshop.de
Mit dem neuen Punktesystem treten zum 1. Mai 2014 auch neue Bußgeldsätze in Kraft. Rechtzeitig zum Wirksamwerden der Reform ist jetzt der neue ADAC Ratgeber Bußgeldkatalog erschienen. Die Folgen eines Verkehrsverstoßes sind dort einfach und übersichtlich zusammengefasst.
Neben Informationen über die neue Rechtslage gibt der ADAC Ratgeber auch einen leicht verständlichen Überblick über den Gang des Bußgeldverfahrens und zeigt auf, wie das neue Punktesystem funktioniert. Übersichten und Verfahrenstipps geben dabei eine wertvolle Hilfe bei der Orientierung im neuen Recht.
Den ADAC Ratgeber Bußgeldkatalog gibt es ab sofort für 6,99 Euro im Buchhandel sowie in den ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter www.adac-shop.de.
Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.
Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.
Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.
Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de abrufbar.
Den diesjährigen Weltverbrauchertag (15. März) nutzten die 59 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW, das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) und die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW, um im Schulterschluss landesweit vor den Schlüsseldiensten zu warnen, die nicht mit seriösem Handwerk und ordentlicher Rechnung, sondern mit gewieftem Dreh an der Haustür schnelle Kasse machen wollen.
Fällt die Tür ins Schloss, ist ein herbei gerufener Schlüsseldienst schnell zur Stelle. „Viele gewerbliche Türöffner nutzen jedoch die Notlage der Kunden mit überteuerten Preisen und Geldforderungen bar auf die Hand schamlos aus“, warnte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, heute in Düsseldorf: „Statt 50 bis 100 Euro verlangen dubiose Dienste das Sechsfache!“ In diesem Fall helfe nur, die Kosten vor dem Anrücken einer Firma zu vergleichen und die Rechnung im Zweifel nicht sofort zu bezahlen. „Übt der vermeintliche Retter in der Not jedoch massiven Druck aus und nötigt so seinen Kunden zur Zahlung der Rechnung, sollte der Betroffene die Polizei alarmieren. Die Beamtinnen und Beamten prüfen dann vor Ort rechtliche Möglichkeiten“, so Düsseldorfs Polizeipräsident Norbert Wesseler zur Aufgabe der örtlichen Polizei.
Den diesjährigen Weltverbrauchertag (15. März) nutzten die 59 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW, das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) und die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW, um im Schulterschluss landesweit vor den Schlüsseldiensten zu warnen, die nicht mit seriösem Handwerk und ordentlicher Rechnung, sondern mit gewieftem Dreh an der Haustür schnelle Kasse machen wollen: Windige Firmen operieren meist von einem zentralen Standort aus und versuchen, in Branchenregistern mit aberwitzigen A.A.-Vervielfältigungen an erster Stelle zu stehen und Ortsnähe vorzutäuschen. Rückt dann im Notfall ein solcher Schlüsseldienst an, wird meist verschleiert, woher er kommt. Ausgesperrten wird auch nicht klar, weshalb ihnen nach sekundenschnellem Öffnen der Tür eine saftige Rechnung mit Zuschlägen für Anfahrt, Mehraufwand und Spezialwerkzeuge präsentiert wird und sie die Summe sofort und ohne Prüfung zahlen sollen.
„Dieses unsaubere Geschäftsmodell ist ein ärgerlicher Dauerbrenner unserer täglichen Beratung, dem dringend Einhalt geboten werden muss. Allein in den ersten beiden Monaten verzeichnen wir hierzu 70 Beschwerden. Erste wichtige Schritte zur Eindämmung sind Aufklärung und Information. Auch die Branchenregister sollten ein Auge darauf haben, wenn Schlüsseldienste mit Phantasienamen – wie etwa ‚A.A! Absicherungen aller Art’ – um die ersten Plätze im örtlichen Telefonbuch rangeln, und einen Beleg für die Ortsansässigkeit des angegebenen Gewerbes verlangen“, brachte Verbraucherzentralenchef Müller die Ziele der gemeinsamen Aktion auf den Punkt. Polizeipräsident Wesseler ergänzte: „Ehe Sie einen Schlüsseldienst beauftragen, fragen Sie gezielt nach, welche Kosten maximal auf Sie zukommen könnten. Ein seriöses Unternehmen wird Ihnen dies sofort mitteilen können. Alarmieren Sie im Zweifelsfall die Polizei und notieren Sie sich alle Kontaktdaten der beauftragten Firma, um gegebenenfalls eine Anzeige zu erstatten.“
Dass Verbraucherschützer und Polizei bei der Bekämpfung dubioser Schlüssel- und anderer Notdienste Hand in Hand arbeiten, ist auch für das LKA NRW eine sinnvolle Kooperation. „Viel zu wenige Betroffene erstatten Anzeige. Wir gehen von einem großen Dunkelfeld aus. Oftmals ist es den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht bewusst, dass sie sich in solchen Fällen an die Polizei wenden können oder sie haben Sorge, dass die Polizei sich ihres Problems nicht annimmt“, erklärte Uwe Jacob, Direktor des LKA NRW: „Daher haben wir alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes NRW über die Machenschaften unseriöser Notdienste informiert und Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben.“
Um bei zugeschlagener Tür auf die weit verbreiteten Tricks von vermeintlichen Rettern in der Not nicht hereinzufallen und angemessen zu reagieren, erhielten Ratsuchende im Vorfeld des Weltverbrauchertags vom Beratungsteam der Verbraucherzentrale NRW und von der Polizei am Schadowplatz in Düsseldorf nützliche Tipps für den Notfall.
Ein Faltblatt mit einer Checkkarte zu Notfall-Nummern und rechtlichem Rat bei überhöhten Rechnungen gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Adressen unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort. Notrufe nimmt die Polizei unter 110 entgegen. Strafanzeigen können in jeder Polizeiwache erstattet werden.
Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen.
Die wichtigsten Tipps zum Umgang mit Schlüsseldiensten: