Kategorie-Archiv: Reisen

Flugausfall aufgrund eines Turbinenschadens

Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat in zwei Fällen, in denen ein Flug aufgrund eines durch Vogelschlag verursachen Turbinenschadens erheblich verspätet war oder annulliert worden ist, über Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) entschieden.

Der Kläger des Verfahrens X ZR 160/12 buchte bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen eine Flugreise von Frankfurt am Main über Brüssel nach Banjul (Gambia) und zurück. Der Rückflug von Banjul nach Brüssel sollte am 18. Januar 2010 um 21.00 Uhr Ortszeit starten und mit der Maschine durchgeführt werden, die an diesem Tag aus Brüssel ankam. Diese Maschine erlitt jedoch während des Landeanflugs in Banjul einen Vogelschlag, wodurch es zu einer Beschädigung an einem Triebwerk kam. Die Maschine konnte nicht rechtzeitig repariert werden. Die Beklagte musste ein Ersatzflugzeug aus Brüssel einfliegen, das am Abend des 19. Januar 2010 in Banjul landete. Mit diesem Flugzeug trat der Kläger am selben Abend den Rückflug an und landete am nächsten Tag in Frankfurt am Main.

Die Kläger des Verfahrens X ZR 129/12 buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen einen Flug von Fuerteventura nach Hannover. Der Start wurde abgebrochen, weil Vögel in das Triebwerk geraten waren. Die Kläger wurden am Tag darauf von einer anderen Fluggesellschaft weiterbefördert und trafen ca. 24 Stunden später als geplant in Hannover ein.

In beiden Fällen haben die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Mit den von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen verfolgen die Kläger die Ausgleichsansprüche weiter.

Im ersten Fall hat der Bundesgerichtshof die Revision zurückgewiesen. Vogelschlag ist ein Ereignis, das außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art 5 Abs. 3* der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Vogelschlag wirkt von außen auf den Flugverkehr ein, er ist für das Luftverkehrsunternehmen nicht vorhersehbar und auch nicht beherrschbar; etwa mögliche Vogelvergrämungsmaßnahmen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Luftverkehrsunternehmens, sondern des Flughafenbetreibers. Die infolge des Vogelschlags eingetretene Verspätung oder Annullierung hätte sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen, da das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, dass die Beklagte auf dem Flughafen Banjul keine Ersatzmaschine vorhalten musste.

Im zweiten Fall hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, konnte der Bundesgerichtshof nicht beurteilen, ob die Beklagte alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass infolge des Vogelschlags der Flug annulliert werden musste.

Urteil vom 24. September 2013 – X ZR 160/12

AG Frankfurt am Main – Urteil vom 20. April 2012 – 29 C 222/12

LG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. November 2012 – 2-24 S 111/12

und

Urteil vom 24. September 2013 – X ZR 129/12

AG Hannover – Urteil vom 7. März 2012 – 436 C 11054/11

LG Hannover – Urteil vom 26. September 2012 – 12 S 28/12

Karlsruhe, den 24. September 2013

*Art 5 der Verordnung [Annullierung]

(1)Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen…

(c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Art. 7 eingeräumt

(3)Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wäre

Entspannt in den Urlaub

Nicht immer wird aus dem Urlaub tatsächlich die geplante Entspannung. Egal ob bei der Buchung oder am Reiseziel, immer wieder kommt es zu Ärger weil die Reise am Ende teurer ausfällt als gedacht oder der Urlaubsort nicht hält, was Reiseanbieter, Angaben im Internet oder Prospekt versprochen haben.

Wer kurzfristig verreisen will, der kann jetzt das eine oder andere Schnäppchen machen. Egal ob im Internet oder Reisebüro vor Ort: Nicht jedes Schnäppchen ist wirklich günstig! Oft führen Voreinstellungen, beispielsweise bei der Flugbuchung im Internet, zu einer unerwarteten Kostenerhöhung. „Bei einigen Portalen bucht man automatisch eine Reiserücktrittskostenversicherung dazu, die dann auf den Preis aufgeschlagen wird“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Solche und andere kostenpflichtige Extras sind in den Voreinstellungen bereits ausgewählt, ohne dass dies immer deutlich genug angezeigt wird. Daher sind diese Voreinstellungen rechtlich auch nicht zulässig“.

Auch nach Buchung einer Pauschalreise kann es am Urlaubsort zu bösen Überraschungen kommen: Das Hotel ist überbucht, der Pool nicht benutzbar oder das im Katalog als ruhig gelegen beschriebene Hotel ist umringt von Baustellen. „Erhebliche Mängel muss man nicht hinnehmen“, so Richter. Betroffene sollten direkt vor Ort Abhilfe vom Reiseveranstalter verlangen. „Die Mängel sollten unbedingt mit Fotos, Videos oder Zeugen dokumentiert werden“, so Richter weiter. Wichtig: Spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise müssen die Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Während bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für alle im Paket enthaltenen Angebote haftet, ist die Reklamation bei individuell zusammengestellten Angeboten schwieriger. Mit der geplanten Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie strebt die Europäische Union hier Verbesserungen an: „Wir begrüßen diesen Schritt, mit dem die Verbraucherrechte auch bei Individualreisen gestärkt werden.“, so Richter. „Allerdings sollten vorhandene höhere Standards nicht dem EU-Recht zum Opfer fallen“.(01.08.2013)

Die Inseln im Atlantik in gehobenen Hotels genießen

Gran Canaria. Playa del Ingles. Hotel Bohemia Suites & Spa. © Foto: Jahn-Reisen/DER Touristik
Gran Canaria. Playa del Ingles. Hotel Bohemia Suites & Spa.
© Foto: Jahn-Reisen/DER Touristik

Mit 14 weiteren Hotels baut Jahn Reisen sein Angebot an exklusiven Unterkünften auf den Kanaren deutlich aus. Allein auf Gran Canaria finden Urlauber mit gehobenen Ansprüchen sechs neue Hotels.

Auf den Inseln des ewigen Frühlings herrscht nahezu das ganze Jahr über ein angenehm mediterranes Klima. Damit bietet die Inselgruppe vor der Küste Afrikas für jeden Gast perfekte Urlaubsmöglichkeiten. Die Atmosphäre auf den sonnenverwöhnten Inseln im Atlantik ist geprägt von der spanischen Lebensart.

Die meisten der Inseln kombinieren Berge, tiefe Schluchten und grüne Wälder mit langen Sandstränden. Auf der Feuerinsel Lanzarote faszinieren neben hellen Stränden auch Strände mit dunklem Lavasand. Die Vulkanlandschaft im Timanfaya Nationalpark leuchtet je nach Sonnenstand in ganz unterschiedlichen Farben. In Puerto Calero am exklusiven Yachthafen schlendert man zum Sonnenuntergang über die Promenade oder locht seinen Ball auf dem 18-Loch-Golfplatz ein. Familien, Sonnenanbeter aber auch Ruhesuchende finden auf Fuerteventura kilometerlange breite Sandstrände mit geschützten Badebuchten.

Wellenreiter und Fans der Unterwasserwelt zieht es hier auf die Halbinsel Jandia mit optimalen Winden zum Surfen und Kiten sowie mit Tauchstationen am Strand. Mit mehr als 3.700 Metern und meist schneebedeckter Kuppe ist der Pico del Teide auf Teneriffa der höchste Berg ganz Spaniens. In der Altstadt von Puerto de la Cruz herrscht lebendiges Treiben. Ein Erlebnis ist auch der Besuch in den Meeresschwimmbädern, gestaltet von Cesar Manrique, an der Promenade.

Auch auf Gran Canaria findet man in den Bergen im Norden weißgetünchte Dörfer in grünen Palmenhainen. Ein ausgedehntes Naturschutzgebiet lockt vor allem aktive Urlauber. In Puerto Morgan schmiegt sich der Fischerort an die Klippen der Steilküste. Ganz an der Südspitze der Insel beeindruckt eine breite Dünenlandschaft. Zu den sechs neuen Hotels im Programm von Jahn Reisen zählt im internationalen Ferienort Playa del Ingles das 2012 neu eröffnete Hotel Bohemia Suites und Spa.

Hier wohnen ausschließlich Gäste ab 18 Jahre. In dem Boutiquehotel wohnt man in 67 stilvollen Zimmern und Suiten mit Parkett und Möbeln aus Olivenholz sowie mit technischem Equipment wie iPod-Dockingstation. Im Fitnesscenter oder im thailändischen „Siam Spa“ kann man etwas für die Gesundheit tun. Nach einem abwechslungsreichen Tag auf Gran Canaria, oder einem relaxten Tag in den Süßwasserpools des Hotels genießt man auf dem Dach des Hauses im verglasten exklusiven A-la-carte-Restaurant „360 Grad°“ einen Rundumblick über die Landschaft. Anschließend lässt man den Urlaubstag in der gleichnamigen Lounge beim Drink ausklingen.

Weitere Informationen:  www.jahnreisen.de.

Zum Rennradfahren nach Mallorca

Mallorca. Bucht von Alcudia. Aparthotel  Viva. Blue Foto: ITS/ DER Touristik
Mallorca. Bucht von Alcudia. Aparthotel Viva. Blue Foto: ITS/ DER Touristik

Auf der Baleareninsel Mallorca hat ITS die Zahl der Radsportstationen erhöht und bietet jetzt zwölf verschiedene Stationen an. Fast das ganze Jahr über bietet die abwechslungsreiche Landschaft auf Mallorca Radsportlern beim Training immer wieder neue Eindrücke. Ob auf dem eigenen Rennrad oder auf einem Top-Mietrad: Mit bestem Trainingsklima, flachen Hügellandschaften, alpinen Gebirgsketten und einer gut ausgebauten Infrastruktur finden Radsportler hier ihr Traumferienziel.

Neu bei ITS im Programm sind die beiden Radsportstationen in Playa de Palma in den Hotels Playa Golf und den Appartements Jade. Beide werden vom Bicycle-Team des Radrennprofis Fred Rompelberg betreut. Damit kann man jetzt bei ITS an zwölf Stationen auf der Insel Radsportpakete buchen. An den Stationen gehören Radkeller, Waschstation und Werkstatt mit Mechanikern zur Ausstattung. Ob Hobby- oder Tourenfahrer oder sportlicher Amateur, mit Rennmaschinen, Fitnessbikes oder auch Tandems findet jeder das richtige Leihrad. In den Mini-Radsport-Paketen sind beim Fred Rompelberg Bicycle Team neben dem Werkstattservice auch eine Radsportkarte mit Tourenvorschlägen und Höhenprofilen, eine Trinkflasche und die tägliche Tourenverpflegung enthalten.

Das Maxi-Radsport-Paket bietet darüber hinaus geführte Touren, Radsport-Picknicks sowie eine persönliche Kilometer-Trainingskarte. Im dazu gehörenden Radsport-Trikot und mit Rucksack und Mütze sind die Tourenteilnehmer zudem bestens ausgestattet. Große Touren begleitet außerdem ein Bus. Je nach dem, wie bequem oder herausfordernd die Strecken sein sollen, wählt man individuell seine Radsportgruppe.

An der Nordostküste Mallorcas erstreckt sich vom Fischereihafen Alcudia bis nach Ca`n Picafort eine weit geschwungene Bucht. In Alcudia im Vier-Sterne-Aparthotel Viva Blue mit Appartements für bis zu vier Personen befindet sich die Radstation von ITS-Partner Luxcom Radsportferien.

Die Mieträder reichen von Renn- bis zu Trekkingrädern. Nach den Touren entlang der kilometerlangen Bucht, über die zerklüftete Halbinsel Cap des Pinar oder durchs Hinterland an Oliven- und Mandelbaumplantagen vorbei entspannt man Bein- und Rückenmuskeln im klimatisierten Outdoorpool des Viva Blue. Der neue Pool mit 25-Meter-Bahn informiert mit seinem Tag+Swim-System sogar über die Trainingsergebnisse. Danach heizt man sich im Hallenbad, dem Whirlpool und der Sauna wieder richtig auf. Oder man macht noch einen Spaziergang durch das nahe Naturschutzgebiet S`Albufera, schlendert an der Promenade von Alcudia entlang oder relaxt einfach am langen feinen Sandstrand.

Weitere Informationen: www.its.de

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