Kategorie-Archiv: Verbraucher

Rundfunkbeitrag: „Sendeschluss“ für Übergangsregelungen

Eine Wohnung – ein Beitrag. So lautet seit dem 1. Januar 2013 der Slogan zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Monatlich 17,98 Euro sind für jede Wohnung zu zahlen – unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind. Zum Jahresende ist nun „Sendeschluss“ für alle bisherigen Übergangsregelungen: „Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldet der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies für ihre Wohnung bisher versäumt haben. Und dann kann es zu Nachforderungen kommen“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum baldigen „Konten-Check“: „Denn auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, kann bis zum Jahresende noch von den Übergangsregelungen profitiert werden.“ Hierzu gibt sie folgende Checkliste mit auf den Weg:

  • Anmeldung prüfen: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das gilt auch für Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Mit dem Rundfunkbeitrag sind alle Programmangebote abgedeckt – egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone empfangen werden. Auch die privaten Autos der Bewohner sind enthalten. Umgekehrt allerdings: Wer nur ein Radio oder nur einen Computer hat oder überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt, kommt nicht am Rundfunkbeitrag vorbei: Wie alle anderen muss er für die Wohnung monatlich 17,98 Euro zahlen.
  • Doppelzahlungen checken: Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. Wer für die Wohnung zahlt, entscheiden die Bewohner selbst. So müssen erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der zu viel entrichteten Rundfunkbeiträge verlangt werden. Zum Beispiel bei schon zum 1. Januar 2013 bestehenden Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Bewohner bezahlt haben. Aber aufgepasst: Die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
  • Befreiung oder Ermäßigung ausloten: Aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden. Eine Befreiung gibt’s zum Beispiel für all jene, die staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten oder für Studenten, die BAföG bekommen. Ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls kann gestellt werden, wenn das Einkommen knapp über dem Sozialbedarf liegt: Knapp heißt, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist. Bei Rentnern ist hierfür eine Bescheinigung des Grundsicherungsamtes, bei geringem Einkommen eine Bescheinigung des Arbeitsamtes erforderlich. In dieser muss auch vermerkt sein, dass kein Vermögen vorhanden ist. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
  • Auf Schreiben vom Beitragsservice reagieren: Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits bei ihm angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind. Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung.

Weitere Informationen gibt es unter
www.vz-nrw.de/beratung-rundfunkbeitrag. Kostenlose Beratung per
E-Mail: rundfunkbeitrag@vz-nrw.de. Persönliche Beratung bieten auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW: Adressen unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort

Stand: 01.September 2014

Onlineshopping: Sparfüchse mit hoher Fehlerquote

Wer Wert auf günstigstes Onlineshopping legt, sollte nicht nur eine Preissuchmaschine auf Recherche schicken. Das belegt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei insgesamt neun Spürnasen. Ärgerlich war die hohe Fehlerquote von rund 25 Prozent.

Sie durchforsten tausende Onlineshops, vergleichen Millionen Artikel. Preissuchmaschinen informieren laut Eigenwerbung „schnell“ und „umfassend“ (Google), liefern „mehrfach täglich und im Abstand von nur wenigen Minuten“ (Guenstiger) aktualisierte Ergebnisse für Textilien und Kosmetika, für Haushaltsbedarf und Spielwaren, vor allem für Elektrogeräte.

Neun Preissucher nahm die Verbraucherzentrale NRW genauer ins Visier, darunter Billiger, Evendi, Guenstiger, Idealo und Google/Shopping. Dazu gesellten sich Kelkoo, Preis und Preissuchmaschine. Hinzu kam mit Meta-Preisvergleich ein Portal, das auf die Resultate zahlreicher Konkurrenten zugreift und zudem auch Gebrauchtgeräte sowie Privatverkäufe berücksichtigt.

Zwei Aufgaben musste das Testfeld absolvieren: Fünf unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) von Elektrogeräten waren möglichst deutlich zu unterbieten. Als besondere Herausforderung galt es, je ein Elektronik-Schnäppchen aus Prospekten zu knacken.

Das Ergebnis: Keine Mühe hatten die Fahnder mit den UVP. Selbst die trutschigsten unterboten die Herstellerpreise um Längen. Blu-Ray-Recorder und Bodenstaubsauger fanden sie im Netz um bis zu 40 Prozent preiswerter. Im Schnitt ließen sich mit den ermittelten Bestpreisen satte 30 Prozent sparen.

Anders sah es bei fünf zufällig ausgewählten Prospekt-Knüllern von Euronics und Expert, von Marktkauf, MediaMarkt und Medimax aus. Nur bei einem Produkt gelang es gerade mal zwei Maschinen (Google und Meta-Preisvergleich), das Medimax-Angebot zu knacken. Drei erzielten hier Gleichstand.

Oft scheiterten die Preissucher an Waschmaschine und Navi deutlich: bisweilen um zwölf Prozent. Im Schnitt waren das bei den Besten weit über vier Prozent.

Licht und Schatten zeigte der Vergleich untereinander. So schaffte es Billiger immerhin bei sechs der zehn verglichenen Produkte, den Bestpreis aller Maschinen zu ermitteln. Meta-Preisvergleich und Idealo gelang das immerhin viermal.

Den Titel „Schlechtester beim Best-Preis-Vergleich“ verdiente sich Kelkoo. Gleich sechsmal stand der Proband mit seiner Top-Empfehlung am Ende des Testfeldes. Je dreimal waren es Google und Preis.

Interessant: Immer wieder spuckten mehrere Vergleicher den selben Shop als Sieger aus. Bei einem Kaffeeautomaten waren das sogar acht der neun Probanden.

Es gab auch das andere Extrem. Das Top-Angebot für einen Multifunktionsdrucker hatte Kelkoo exklusiv. Mitunter lief`s auch kunterbunt. So wiesen die neun Portale für einen Blu-Ray-Recorder gleich acht unterschiedliche Bestpreise aus.

Aus solchen Ergebnissen speist sich die Empfehlung der Verbraucherzentrale: Nicht allein eine Suchmaschine zu bemühen, sondern mindestens zwei bis drei Rechercheure loszuschicken.

Dieser Rat gilt zumal vor dem Hintergrund, dass sich die Euro-Knacker zahlreiche Patzer erlaubten. Die entdeckten die Tester, als sie die ersten drei Ränge des angezeigten Rankings mit den Angaben der Shops vergleichen wollten.

Wichtig nämlich zu wissen: Entscheidend ist nicht, was die Maschinen als Ergebnisse präsentieren, sondern was ein Shop tatsächlich kassiert. Bei jeder vierten Anzeige gab es da Ungereimtheiten. So stimmten etwa Produktpreis oder Versandkosten nicht überein. Bis zu 87 Euro (Meta-Preisvergleich) machte die Differenz in der Spitze aus. Dann wieder waren Artikel nicht vorrätig oder auf den ersten Plätzen tauchten andere als die gesuchten Modelle auf.

In Zahlen: Mit zwei Fehlern am zuverlässigsten arbeitete Idealo. Besonders auffällig in punkto Abweichungen und Ärgernisse waren bei je 30 Vergleichen Evendi (10) und Google (11).

Als Scheinriese erwies sich Kelkoo – trotz laut Werbung „über 60 Millionen Angeboten in 12 Ländern“. Bei den zehn Suchanfragen listete das Portal siebenmal nur einen einzigen Shop. Obendrein war das oftmals der teuerste, oder er konnte „derzeit“ nicht liefern.

Mit massiven Mängeln bei der Sortierung ihrer Rankings fielen zwei Kontrahenten auf: Meta-Preisvergleich und Evendi. Diese Portale sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nur bedingt brauchbar.

Der Grund: Beim Onlinekauf setzen sich die Gesamtkosten stets aus Produktpreis plus Versandkosten zusammen. Zeigt eine Maschine die Gesamtkosten nicht an, müssen die teils mühselig aus den Ergebnis-Listen gesucht und berechnet werden.

Mal fand sich so bei Meta-Preisvergleich der billigste Anbieter bei den Gesamtkosten erst an sechster Stelle, mal stürzte ein vermeintlicher Top-Shop aufgrund exorbitanter Versandpreise um zehn Plätze ab.

Nicht gerade ideal sortierte auch Idealo. Zwar war eine Listung nach den Gesamtkosten möglich, die wurden jedoch nicht eindeutig nach oben gestellt, sondern lediglich fett im oft umfangreichen Textfeld angezeigt.

Weit besser hatte Idealo hingegen die Sortierung nach Lieferzeiten gelöst. Eine sinnvolle Funktion. Denn immer wieder tauchten in den Ergebnissen Händler auf, die etwa erst in zwei Wochen oder vielleicht auch nie liefern können. Wer eine rasche Sendung erwartet, sollte darauf ein Auge halten.

Keine Möglichkeit, Artikel nach Lieferzeiten zu sortieren, fanden die Tester bei Meta-Preisvergleich und Guenstiger, bei Kelkoo, Google und Preissuchmaschine.

Apropos Google. Offensichtlich scheint der Suchprimus nicht gut mit dem Verkaufsprimus zu können. Bei allen zehn Preisanfragen fand die Verbraucherzentrale NRW in den Ergebnislisten – im Gegensatz zur Konkurrenz – nicht ein einziges Angebot von Amazon und dessen Marketplace.

Stand: 01.09.2014

Forum für Patientenfrust über ärztliche Extras

Ob Krebsvorsorge Plus, Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung, Impfberatung oder Bachblütentherapie – Ärzte bieten in ihrer Praxis zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – an, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Diese Extras müssen Patienten aus eigener Tasche zahlen. Patienten werden so zu Kunden von Behandlungen, für die oft schon im Wartezimmer in Hochglanz-Broschüren oder per Bildschirm geworben wird. Ärzte preisen im Sprechzimmer den Erfolg und Nutzen für medizinische Extras, die therapeutisch jedoch häufig zweifelhaft sind. Verunsichert zücken viele Krankenversicherte ihr Portemonnaie für Leistungen, über die sie oftmals weder eine schriftliche Vereinbarung noch eine Rechnung erhalten. Unter www.igel-aerger.de bieten die Verbraucherzentralen Patienten im Internet ab sofort ein Forum, in dem sie Frust und Verdruss loswerden können.

Ärzte und Kliniken können frei entscheiden, welche medizinischen Zusatzbehandlungen sie neben den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, wie oft sie diese Extras anwenden und welche Honorare sie letztlich dafür verlangen. Im Gegenzug sind die Ärzte verpflichtet, ihre Patienten in einem persönlichen Gespräch über Nutzen und Risiken der offerierten Behandlung gegen Bares aufzuklären und ihnen die Kosten schriftlich aufzulisten. Vor der Behandlung muss die Zusatzleistung zudem vertraglich fest vereinbart und anschließend auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung mit den Patienten abgerechnet werden. In der Praxis ist es jedoch vielfach so, dass sich die Ratsuchenden im Sprechzimmer unter Druck gesetzt und schlecht aufgeklärt fühlen. Auch der obligatorische Vertrag oder die Rechnung werden häufig vergessen. Gegenüber dem kaufmännischen Gebaren wissen Patienten dann nicht wohin mit ihrem Ärger.

Dieser kann nun abgeladen werden unter „igel-aerger.de„: Missstände rund um die Extras in Arztpraxen und Kliniken aufzudecken und abzustellen – so lauten die Ziele des Internetforums. Auf einer eigenen Beschwerdeseite können Betroffene dort ihren geballten IGeL-Ärger mit persönlichen Angaben oder anonym schildern. Die Verbraucherzentralen sammeln gezielt Erfahrungen von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung.

Anhand der erfassten Daten wollen die Verbraucherschützer prüfen, wie die geltende Rechtslage von den Ärzten eingehalten wird und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Allerdings bewerten sie nicht den medizinischen Nutzen, sondern ermitteln mit verbraucherrechtlichem Blick, welche Zusatzleistungen Ärzte offerieren, wie sie über die Kosten der IGeL-Leistungen informieren, ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet und wie auf Beschwerden von Patienten reagiert wird. Ärzte, die negativ auffallen, sollen abgemahnt werden. Weitere Informationen und Tipps zu IGeL und Wahlleistungen sowie ein Forum zur Klärung persönlicher Nachfragen haben zudem die Aufgabe, Patienten für den Umgang mit kostenpflichtigen Extras in der Arztpraxis besser zu wappnen.

Konzipiert und betreut wird das Internetforum von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Das Forum „IGeL-Ärger“ ist zugänglich unter www.igel-aerger.de.

Stand: 01.09.2014

Medium-Mineralwasser: Verunreinigungen und wenig Mineralstoffe

Nur 6 von 30 natürlichen Mineralwässern Medium sind uneingeschränkt zu empfehlen. Darunter sind Markenprodukte und Eigenmarken des Handels, sie kosten zwischen 13 und 51 Cent je Liter. In 10 Wässern wiesen die Tester Verunreinigungen aus oberirdischen Schichten nach, vorrangig einen künstlichen Süßstoff und Abbauprodukte von Pestiziden.

n 10 von 30 Mineralwässern haben die Tester Verunreinigungen gefunden
n 10 von 30 Mineralwässern haben die Tester Verunreinigungen gefunden

Die Gehalte stellen kein Gesundheitsrisiko dar, aber nach Einschätzung der Stiftung Warentest die ursprüngliche Reinheit in Frage. Die definiert die Mineral- und Tafelwasserverordnung als Alleinstellungsmerkmal für natürliches Mineralwasser. Was der Test auch zeigt: Ein Plus an Mineralstoffen bekommen die Kunden meist nicht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind veröffentlicht in der August-Ausgabe der Zeitschrift test.

Von den 30 Medium-Wässern im Test haben nur wenige nennenswerte Mengen an Mineralstoffen, zum Beispiel Kalzium, Magnesium oder Kalium. Sechs Produkte haben einen hohen oder sehr hohen Mineralstoffgehalt, drei davon enthielten aber Keime, die für Immungeschwächte unter besonderen Umständen eine Gefahr darstellen können. Diese Wässer sollten für Babys und Abwehrgeschwächte abgekocht werden. Ein Mineralwasser enthielt mehr Nickel als erlaubt.

Nicht jedes Mineralwasser eignet sich für jeden gleich gut. Sportler beispielsweise können von Wässern mit viel Natrium, Magnesium und Kalium profitieren, um dem Körper nach dem Schwitzen Mineralstoffe zurück zu geben. Menschen mit Laktoseintoleranz oder Milchmuffel können mit einem Liter kalziumreichem Mineralwasser den täglichen Kalziumbedarf bis zur Hälfte decken. Und Mineralwasser für Babynahrung muss besonders strenge starke Grenzwerte bei Keimen und einigen Stoffen einhalten.

Der ausführliche Test Natürliches Mineralwasser ist in der August-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und ist unter www.test.de/mineralwasser abrufbar.

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