Punktereform, Bußgelder, Warnwestenpflicht und Kfz-Steuer – das neue Jahr bringt für den Autofahrer einige Änderungen.
Die wohl wichtigste Neuerung im Verkehrsrecht ist zweifelsohne das neue Punktesystem, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Gleichzeitig gibt es einige Veränderungen bei den Bußgeldern.
Das neue Punktesystem stellt Verkehrssicherheit in den Vordergrund
Am 1. Mai tritt die Punktereform in Kraft. Dann startet das neue Fahreignungsregister. Statt der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte.
Die Eintragungsgrenze steigt von 40 auf 60 Euro. Der Führerschein ist dann bei 8 und nicht wie bisher bei 18 Punkten weg. Neu ist, jeder Verstoß verjährt für sich, die Tilgungsfrist der alten Einträge wird nicht mehr automatisch durch einen neuen Eintrag verlängert.
Im Fahreignungsregister eingetragen werden:
– Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro (vorher 40 Euro)
– Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs)
Bei den Punkten sieht es folgendermaßen aus:
– Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt (z. B. Handy, Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h) belegt,
– grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot mit zwei Punkten (Geschwindigkeitsüberschreitung 31 – 40 km/h, zu geringer Abstand (weniger als 1/5 des Tachowertes bei über 130 km/h), rote Ampel länger als eine Sek.) geahndet,
– und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten belegt (Alkohol über 1,1 Promille).
Dauer des Eintrags
Je nach Schwere des Verstoßes gilt eine Tilgungsfrist von 2 1/2, 5 oder 10 Jahren. Die Fristen sind starr, jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht:
– Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre Tilgungsfrist
– Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot: 5 Jahre Tilgungsfrist
– Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre Tilgungsfrist (die Frist beginnt erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis)
Neuer Bußgeldkatalog
Mit dem neuen Punktesystem gibt es auch zum 1. Mai 2014 Änderungen im Bußgeldkatalog: Teurer werden beispielsweise das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt oder die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee. Statt bisher 40 Euro ist man künftig mit 60 Euro dabei. Das gleiche zahlt, wer an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht. Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder Rotlicht nicht beachtet, muss 70 Euro statt 50 Euro überweisen.
Verschärfung des CO2 Grenzwertes: Mehr Kfz-Steuer für hohe Abgaswerte
Eine weitere Verschärfung des CO2 Grenzwertes wird für Fahrzeuge mit der Erstzulassung 1. Januar 2014 wirksam. Der Grenzwert sinkt für Neuwagen von 110 auf 95 Gramm je Kilometer. Damit wird für alle neu zugelassenen Autos, die diese Grenzwerte nicht erreichen, eine höhere Kfz-Steuer fällig: und zwar je Gramm 2 Euro.
Ab Juli 2014 Warnwestenpflicht in Deutschland
Ab 1. Juli muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen mindestens eine, der europäischen EN471-Norm entsprechende, Warnweste vorhanden sein. Motorräder bleiben davon ausgenommen.
Der ADAC empfiehlt allerdings, für jeden Insassen eine solche Weste mitzuführen, sie griffbereit im Innenraum zu verstauen und im Notfall die Weste vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.
Lichtpflicht in der Schweiz
Ab 01. Januar 2014 gilt in der Schweiz (ganzjährig) die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen wurden.
Zulässig sind Tagfahrleuchten oder (falls diese nicht vorhanden sind) das Abblendlicht.
Wer ohne Licht in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 40 Schweizer Franken (rund 33 Euro) rechnen.