Düngeverordnung mit großem Änderungsbedarf

Trotz beachtlicher Fortschritte in den vergangenen zwanzig Jahren werden zentrale, mit der Düngegesetzgebung verfolgte Umweltziele im Agrarbereich Deutschlands nach wie vor nicht erreicht. Das ist die Einschätzung der Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim Bundeslandwirtschaftsministerium und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU).

In ihrer Stellungnahme zur Novellierung der Düngeverordnung halten sie fest, dass die Einhaltung maximaler nationaler Stickstoffsalden von +80 kg N pro Hektar und Jahr noch lange nicht in Sicht sei. Darunter leide nicht nur die Qualität der Oberflächen- und Grundgewässer, auch die biologische Vielfalt werde dadurch deutlich beeinträchtigt. Das zentrale Steuerungsinstrument zur Sicherstellung einer guten fachlichen Praxis der Düngung und der Reduktion von Nährstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft sei die Düngeverordnung, die auch das zentrale Element des Aktionsprogramms Deutschlands zur Erfüllung der Vorgaben der Nitratrichtlinie darstelle. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe bereits 2012 – wie auch die EU – eindeutigen Änderungsbedarf festgestellt.

In verschiedenen Bereichen halten die Beiräte und der SRU noch weiter reichende Maßnahmen für erforderlich. Dazu gehörten eine Änderung des Düngegesetzes dahingehend, dass es zur guten fachlichen Praxis gehört, die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden. Auch die Verbesserung der Regelungen zur Erstellung von Nährstoffvergleichen sei angesagt. Mittelfristig sollte eine flächenbezogene Hoftorbilanzierung zur Kontrolle der Umweltverträglichkeit des Stickstoff- und Phosphat-Managements verpflichtend werden.

Britta Klein, www.aid.de

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