Änderung: Einkommen und Abgaben

Wer knapp 4.000 Euro brutto verdient, muss sich im nächsten Jahr auf steigende Abgaben bei der Renten- und Krankenversicherung einstellen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird ebenso angehoben wie der Kinderfreibetrag. Hartz IV-Empfänger erhalten monatlich 9 Euro mehr. Zeitarbeiter bekommen einen höheren Mindestlohn. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht Verbesserungen für Rentner vor.

Krankenkasse: Neue Grenzen für Beitragsbemessung und Versicherungspflicht

Zum 1. Januar 2014 werden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auf 53.550 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von monatlich 5.800 Euro auf 5.950 Euro. Ab Januar 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) bei 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7.300 Euro/Monat (West) und 6.150 Euro/Monat (Ost).

Höherer steuerlicher Grundfreibetrag

Wer weniger als 8.354 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen: Der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 8.130 Euro wird um 224 Euro auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Höherer Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von derzeit 4.368 auf 4.440 Euro im Jahr 2014.

Hartz IV-Regelsatz wird angehoben

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro). Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es beispielsweise 6 Euro monatlich mehr.

Die Anhebung der Regelbedarfsstufen gilt für Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Neuer Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche

Für die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche steigt ab 1. Januar 2014 der Mindestlohn, und zwar um 3,8 Prozent im Westen und um 4,8 Prozent im Osten. Die neuen Entgelte entsprechen Stundenlöhnen von mindestens 8,50 Euro im Westen, im Osten sind es 7,86 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt, sodass alle Beschäftigten der Branche ab dem Jahreswechsel von dem Aufschlag profitieren können.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Mütterrente

Ab Juli 2014 sollen etwa neun Millionen Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, mehr auf dem Konto haben. Für jeden Sprössling soll ihnen ein Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. In Euro und Cent heißt das: im Westen 28,12 Euro mehr Rente pro Monat, im Osten 25,74 Euro.

Rente mit 63

Ebenfalls ab 1. Juli 2014 sollen langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren (bislang 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen können. Zudem sollen bei den 45 Jahren nun auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Allerdings soll der frühere Bezug von Rente nur vorübergehend möglich sein. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Zugangsalter für die Rente ohne Abschlag „parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters“ nach und nach wieder auf das 65. Lebensjahr anzuheben.

Erwerbsminderungsrente

Wer wegen einer Krankheit eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nach dem Willen der Vertragspartner ab 1. Juli 2014 so gestellt werden, als hätte er 62 Jahre lang gearbeitet (bislang 60). Das würde die Rente deutlich aufbessern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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