Zum 1. Januar 2014 lief die Frist ab, Photovoltaikanlagen nachzurüsten, die sich gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) am Einspeisemanagement beteiligen müssen. Betroffen sind nur Anlagen, die zwischen 2009 und 2012 errichtet wurden und eine Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt (kW) haben. Größere Anlagen mussten meist schon zu einem früheren Zeitpunkt nachgerüstet werden; kleinere Anlagen brauchen nicht am Einspeisemanagement teilzunehmen. Bei den betroffenen Anlagen darf der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeise-Leistung per Fernsteuerung verringern. Dies bedingt bestimmte technische Voraussetzungen, die im Rahmen der Nachrüstung erfüllt werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2014 werden bei Photovoltaik-Dachanlagen über 10 kW bis einschließlich 1000 kW nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des EEG vergütet. Das gilt für alle Photovoltaik-Dachanlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind und für alle Neuanlagen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW