Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat begrüßt, dass im Berliner Koalitionsvertrag „die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“. Damit werde eine Forderung aufgenommen, die von der ganzen kommunalen Familie und insbesondere auch von der Landschaftsversammlung bereits seit 2009 erhoben wird, heißt es in der einstimmig beschlossenen Resolution, die die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe am Donnerstag (30.1.) in Münster verabschiedet hat.
Von den fünf Milliarden Euro Entlastung entfielen zirka 500 Millionen auf Westfalen-Lippe. Damit würde die Landschaftsumlage erheblich sinken und die kommunale Selbstverwaltung in den Städten und Kreisen deutlich gestärkt. „Die Landschaftsversammlung erwartet, dass diese Entlastung spätestens im Jahre 2015 bei den Kommunen auch tatsächlich ankommt. Der Landschaftsverband ist bereit, seine Erfahrungen bei der Vorbereitung und der Diskussion des Gesetzentwurfes einzubringen“, so die Resolution wörtlich.
„Gleichzeitig erwartet der Landschaftsverband, dass im Zuge einer Reform der Eingliederungshilfe die notwendigen Strukturveränderungen berücksichtigt werden. Diese sollen den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen.“