Seit dem 1. Januar 2014 ist das forstliche Umweltmonitoring eine gesetzliche Pflicht für Bund und Länder. Bislang wurde es freiwillig durchgeführt. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Erhebung von Daten in deutschen Wäldern sichergestellt, begründet der Bundesrat die neue Verordnung. Informationen über den Zustand und die Entwicklung des Waldes sind eine wichtige Grundlage für forst- und umweltpolitische Entscheidungen.
Auch für die internationale Berichterstattung, vor allem im Hinblick auf den Klimawandel, werden diese Daten benötigt. Die laufende Aktualisierung ist Basis für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die frühe Erkennung von Risiken für Waldökosysteme. Bis Mitte 2007 wurde das forstliche Umweltmonitoring durch die EU-weit gültige „Forest Focus“-Verordnung geregelt. In den folgenden Jahren führten die Länder das Monitoring freiwillig und koordiniert durch den Bund durch.
Nach der neuen Verordnung sollen die Datenaufbereitung und -auswertung durch den Bund intensiviert werden. Politikberatung, Information der Öffentlichkeit und Datenbereitstellung nach dem Geodatenzugangsgesetz gehören unter anderem zu den Aufgaben. Die Länder sind verpflichtet, die vorgegebenen Grunddaten einmal jährlich im Sommer stichprobenartig in einzelnen Waldrastern zu erheben. Zusätzlich wird auf ausgewählten Waldflächen ein Intensivmonitoring durchgeführt. Kronenzustand, Baumwachstum, Streufall, Bodenzustand und -vegetation werden beispielsweise protokolliert. Auch der Stickstoffeintrag, die Ammoniakkonzentration und die Speicherkapazität für Kohlendioxid sollen nach Empfehlung des Bundesrats im Rahmen des Monitorings ermittelt werden. Die Mitteilungen der Länder werden in einer Datenbank erfasst.
Heike Kreutz, www.aid.de
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