Oh Schreck, Handy weg oder defekt! Die Angst der Nutzer, dass ihr wertvolles Smartphone abhanden kommt oder dass allzeit bereite Tablet sie plötzlich im Stich lässt, sitzt tief. Auf diese Sorge und Not spekulieren Händler bereits beim Kauf und offerieren ihren Kunden zum Objekt ihrer Begierde gleich die passende Versicherung. Doch die Policen halten im Schadensfall vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz versprochen wurde.
Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen fallen der Verbraucherzentrale NRW immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins Auge. „Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes Gerät aus“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät, folgende Hinweise beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs Handy mit ins Kalkül zu ziehen:
- Leistungen: Wer 300 Euro und mehr investiert, möchte seinen mobilen Alleskönner natürlich gut abgesichert wissen. Dieses Sicherheitsbedürfnis machen sich viele Verkäufer zunutze und bieten für angeblich „kleines Geld“ einen Handyschutz zwischen drei und zehn Euro pro Monat an. Doch gibt’s einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über die Versicherung nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt bei Klau oder Defekt entweder gar nichts, und wenn, dann oft nicht Bares, sondern bietet den Geschädigten häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät an. Bei einer Reparatur werden die Kosten hierfür übernommen. Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger.
- Laufzeit und Kündigung: In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24 Monate, zum Teil auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. Teilweise verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch und ist im Allgemeinen monatlich kündbar. Achtung: Nach einer Auszahlung im Schadensfall endet der Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften ebenfalls automatisch! Versicherte können von sich aus nach einer Schadensmeldung den Vertrag kündigen, wenn sie mit der mauen Regulierung nicht zufrieden sind oder keine Police mehr möchten.
- Ausschlüsse: Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang: Wird ein Gerät geklaut, zahlt die Versicherung nur, wenn das wertvolle Teil unterwegs sicher verwahrt wurde. Extra Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden. Keinerlei Entschädigung gibt’s, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen liegen gelassen hat.
- Hausratsversicherung: Die Absicherung von Hab und Gut befördert die Handyversicherung ebenfalls ins Abseits. Denn die Hausratsversicherung springt in einigen Fällen ein – etwa wenn das teure Teil bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder bei einem Überfall gestohlen wurde. In diesem Fall muss der Diebstahl unbedingt bei der Polizei angezeigt werden.
- Empfehlung: Besser als eine Handyversicherung ist, gut auf das Gerät aufzupassen und das Geld für die Versicherungsbeiträge zur Seite legen, um sich bei einem Worst Case ein neues Handy anzuschaffen. Wer dennoch nicht auf den speziellen Schutz fürs Smartphone oder Tablet verzichten will, sollte Preise vergleichen und insbesondere das Kleingedruckte in punkto Zeitwert, Ausschlüsse, Leistungsumfang und Selbstbehalt prüfen. Kunden müssen sich zudem nicht auf die beim Kauf des Handys angebotene Versicherung einlassen, sondern können sich selbst eine geeignete suchen.
Bei Ärger mit Handyversicherungen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.