Hessischer Rundfunk gewinnt im „Amazon-Prozess“

In der Verhandlung über die Amazon-Berichterstattung des Hessischen Rundfunks (hr) ist das Oberlandesgericht Hamburg der Auffassung des hr gefolgt und hat dem Sender damit Recht gegeben. Das Gericht sah die Berufung des ehemaligen Amazon-Dienstleisters CoCo Job Touristik als unbegründet an. Das Touristikunternehmen, das für die Unterbringung der Leiharbeiter zuständig war, war mehrmals gerichtlich gegen den im Film zitierten Satz „Abgefüttert wie die Schweine“ vorgegangen. Der Sender hatte den Satz aus einer E-Mail zitiert, in der sich ein Zeuge über grobe Missstände bei der Unterbringung und Verpflegung der Leiharbeiter geäußert hatte. Die mehrfach preisgekrönte Dokumentation über Leiharbeiter bei Amazon darf also weiterhin unverändert gezeigt werden.

Schon in der ersten Instanz am Landgericht Hamburg war CoCo Job Touristik gescheitert. Die gegen das Urteil des Landgerichts eingelegte Berufung hat das Unternehmen nun zurückgezogen, nachdem der vorsitzende Richter in der heutigen Verhandlung auf die Aussichtlosigkeit der Berufung hingewiesen hat. Die Formulierung „Abgefüttert wie die Schweine“ sei eine zulässige Meinungsäußerung, für die es ausreichend belegbare Hinweise gegeben habe.

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