Impflücken schließen

Zwar gibt es in Deutschland keine Impfpflicht, doch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) gibt Impfempfehlungen heraus – auch zu Masern. Die empfohlenen Impfungen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel. Erst seit Einführung der Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 werden in Deutschland Zahlen zu Masernerkrankungen erfasst. Parallel hat die STIKO 2001 die Empfehlung für die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfdosis vom fünften bis sechsten Lebensjahr auf das zweite Lebensjahr vorgezogen. So möchte man frühzeitiger einen vollständigen Immunschutz aufbauen. In den Folgejahren sind die Masernfälle pro Jahr deutlich gesunken.

Nach 2005 stiegen die Erkrankungszahlen erneut an. Ursache waren immer wieder auftretende, regional und zeitlich begrenzte Krankheitsausbrüche. Die Mehrheit dieser Masernerkrankten war ungeimpft. Zunehmend sind Jugendliche und junge Erwachsene betroffen.

Die STIKO hat daher im Jahr 2010 eine Masernimpfung für nach 1970 geborene Erwachsene empfohlen, wenn diese in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden. So will man bestehende Immunitätslücken schließen.

Vor 1970 gab es noch keine Impfung gegen Masern. Die meisten Menschen, die heute über 40 Jahre alt sind, haben die Masern durchlitten, mit allen – manchmal folgenschweren – Begleiterscheinungen. Sie sind durch die Krankheit aber immunisiert.

Da sich das Virus nur von Mensch zu Mensch überträgt, sind Masern durch einen vollständigen Impfschutz ausrottbar. Doch Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, so das RKI, wenn 95 Prozent der Bevölkerung immun sind.  Quelle: AOK-Medienservice

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