Zum 1. Januar 2014 wurden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.
Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auf 53.550 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW