Neue Entscheidung zum Urheberrecht in wissenschaftlichen Bibliotheken

Die Digitalisierung macht vor den Bibliotheken nicht halt. E-Books und andere elektronische Medien werden von den Nutzern immer stärker nachgefragt. Doch die Kultur- und Bildungseinrichtungen können das Angebot nicht entsprechend ausbauen – die derzeitigen rechtlichen Grundlagen lassen das nicht zu.

Eine Neuregelung und Vereinfachung des Urheberrechtsgesetzes ist deshalb dringend überfällig, sagt Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) und Geschäftsführer der Fachbibliothek Recht der Universität Köln. Vieles in dem Gesetz sei noch auf die Welt der gedruckten Produkte ausgerichtet. „Die Anzahl der Studierenden nimmt seit Jahren ununterbrochen zu und wird dies auch in den kommenden Jahren. Gleichzeitig gibt es an zentraler Stelle, nämlich den Unterrichtsmaterialien immer wieder Ungewissheit darüber, wie lange noch was erlaubt ist.

Der Bundesgerichtshof hat just in einer Entscheidung eine Begrenzung der Inhalte vorgenommen, die von Hochschulen für elektronische Semesterapparate auf einer Lernplattform eingestellt werden können. Danach dürfen die Teile höchstens 12 Prozent des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen. Zudem ist die Digitalisierung nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Es ist momentan noch unklar, wie die Vergütung dieser Nutzung aussehen soll. Dieses Problem soll gerade das Oberlandesgericht München klären. Und die exakte Interpretation dieses Paragrafen ist ebenfalls zweideutig. Was ist zum Beispiel eine Nutzung in Ausschnitten? Wir brauchen hier dringend eine dauerhafte Lösung. Der Paragraph 52 a muss deshalb wenigstens entfristet und eindeutiger gefasst werden.“ So Oliver Hinte weiter.

www.bibliotheksverband.de

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