Seit Ende 2012 steht auf einer Liste für die gesamte EU, welche gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln in der Werbung zulässig sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Angaben zur Wirkung von Vitaminen und Mineralstoffen. Ab 2. Januar 2014 kommen nun weitere hinzu: So dürfen zum Beispiel getrocknete Pflaumen damit beworben werden, dass sie zu einer normalen Darmfunktion beitragen. Die Aussage, dass Lebensmittel mit Fructose den Blutzuckerspiegel langsamer ansteigen lassen als Lebensmittel mit Glucose oder normalem Haushaltszucker, darf künftig ebenfalls zur Werbung genutzt werden. Das macht diese Lebensmittel aber nicht geeigneter für Diabetiker.
Für Kohlenhydrate ist ab 13. Mai 2014 eine Werbeaussage zugelassen worden, die umstritten ist: Mit „Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ kann geworben werden, wenn das Lebensmittel bestimmte Anforderungen beim Zuckergehalt erfüllt. Denkbar ist, dass diese Angabe bei der Werbung für Brot und Backwaren, Nudeln, Trockenfrüchte oder Frühstücksflocken genutzt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW