Unsere Liste der Stars, die im nächsten Jahr ihre Babys bekommen werden.
Jungfrauenbrunnen bei Buchenau zum geheimnisvollsten Ort Hessens gewählt
1. Jungfrauenbrunnen (Dautphetal-Buchenau)
2. Richtstätte Beerfelden
3. Rotes Moor (hessische Rhön)
4. Milseburg (Hofbieber)
5. Felsenmeer (Odenwald, Lautertal)
6. Burg Frankenstein (Mühltal)
7. Hexenturm Marburg
8. Saurierfährten von Eiterfeld
9. Der schwarze Ritter von der Löwenburg (Kassel)
10. Geisterheer der Rodensteiner (Fränkisch-Crumbach)
11. Keltenfürst vom Glauberg (Glauburg)
12. Gelnhausen – Stadt des Hexenwahns
13. Dillenburger Kasematten
14. Schweinberger Moor (Schweinsberg)
15. Edersee Atlantis
16. Anatomicum Marburg
17. Der Teufel vom Vogelsberg
18. Stinksteinwand (Meißner)
19. Frau-Holle-Teich (Meißner)
20. Postraub in der Subach (Gladenbach-Mornshausen)
21. Das Wunder von Gottsbüren
22. Teufelshöhle von Steinau
23. Grabhügelfelder im Laubacher Forst
24. Skelettfunde Kassel
25. Gespenst auf Burg Brandenfels (Herleshausen)
26. Die Kelten am Dünsberg
27. Steinrelief Hirschhorn am Neckar
28. Waldecker Kerker
29. Wolkenbrüche von Trendelburg
30. Felsenkeller von Besse
31. Steinkammergrab Züschen
32. Die weißen Frauen von Bad Homburg, Dreieichenhain und Schloss Wolfsbrunnen
33. Der Schinderhannes (Naturpark Hochtaunus)
34. Das Licht von Wanfried
35. Wichtelkirche (Zierenberg)
36. Rheingauer Gebück
37. Kornkreise in Hessen
38. Schlachtfeld von Wilhelmstal
39. Mader Heide (Gudensberg-Maden)
40. Die Schüsse von Wahlhausen
Verbraucherzentrale warnt vor kriminellen Phishing-Mails im Zuge der SEPA-Umstellung
Kriminelle nutzen in diesen Tagen die bevorstehende SEPA-Umstellung (europäische Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs), um Phishing-E-Mails zu verschicken. Ziel ist es, an persönliche Daten von Bankkunden zu kommen, beziehungsweise ihnen ein Schadprogramm unterzujubeln. Wenn Verbraucher unerwartet eine E-Mail erhalten, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt, sollten sie nicht auf Links klicken, keine Datei-Anhänge öffnen und nicht auf diese E-Mails antworten. Aktuelle Spam- und Phishing-Maschen hat die Verbraucherzentrale Hessen auf www.verbraucher.de/phishing-radar-3 veröffentlicht.
Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen unter Polizeidienststellen im Dezember zeigt, dass Kontobetrug im Zusammengang mit dem SEPA-Einführung zunehmend ein Problem ist. Die Polizei meldet vermehrt Fälle, die von Verbraucher angezeigt wurden. Auch Kreditinstitute in Hessen weisen mittlerweile ihre Kunden auf mögliche Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Umstellung im Zahlungsverkehr hin. Die neuesten Varianten lauten: „SEPA – UMSTELLUNG/ SICHERHEIT IM ONLINE-BANKING“, „Ihr SEPA-Mandat“ oder „Anfallende Kosten aufgrund der SEPA-Umstellung, falls keine kostenlose Synchronisation Ihres Kundenkontos erfolgt“.
Mit SEPA werden ab dem 1. Februar 2014 alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach einem europaweit einheitlichen Verfahren abgewickelt. „Betrüger nutzen die Unsicherheit von Verbrauchern in der Phase der SEPA-Einführung“, sagt Wolf Brandes, Finanzexperte der Verbraucher-zentrale Hessen. In E-Mails, die wie echte Benachrichtigungen der Hausbank aussehen, werden die Kunden aufgefordert, persönliche Daten anzugeben. Auf gefälschten Onlinebanking-Seiten sollen sie Zugangsdaten und Transaktionsnummern (TAN) preisgeben. Oder es rufen angebliche Bankmitarbeiter bei Verbrauchern an und geben vor, für die SEPA-Umstellung eine TAN zu benötigen. Zum Teil werde versucht, über Trojaner und Viren in den Computer einzudringen und diesen auszuspähen.
Die Verbraucherzentrale Hessen rät zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Kontodaten. Wenn Verbraucher unerwartet eine E-Mail erhalten, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt, sollten sie nicht auf Links klicken, keine Datei-Anhänge öffnen und nicht auf diese E-Mails antworten.
Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, sollte in der Filiale seiner Bank direkt nachfragen. Keinesfalls sollten die in der E-Mail aufgeführten Kontakt-Möglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genutzt werden.
Stand: 13.12.2013
Bonus-Stempel vom Arzt doch nicht kostenfrei?
Ärzte dürfen für den Nachweis von Vorsorgemaßnahmen keine Gebühr nehmen – so ist es seit Anfang Oktober 2013 geregelt. Doch das scheint nicht in allen Praxen bekannt zu sein.
Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen. Nachgewiesen werden diese bei der Kasse durch Stempel und Unterschrift des Arztes in einem Bonusheft. Dafür darf er seit dem 1. Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Darauf hatten sich Krankenkassen und Ärzteschaft in einer Änderung des so genannten Bundesmantelvertrags der Ärzte geeinigt. Aber nicht alle Praxen wenden die neue Regelung an. Wie in der Vergangenheit berechnen sie ein Entgelt von bis zu fünf Euro.
„Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen“, sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Patientin Elke P. etwa sollte für einen Bonus-Stempel 2,33 Euro entrichten. Die 43-Jährige hatte die Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“ machen lassen, für die ihre Kasse alle zwei Jahre eine Prämie gewährt. „Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt“, erklärt Cornelius. Das Gleiche gelte bei Stempeln für Schutzimpfungen, Schwangerschafts- oder Krebsvorsorge, jährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.
Neben diesen Vorsorgemaßnahmen unterstützen die Krankenkassen private Aktivitäten zur Gesundheitsförderung – von der Teilnahme an Sportangeboten und Ernährungskursen bis hin zu Entspannungsübungen und Rauchentwöhnung. Auch hierfür gibt es bei vielen Kassen Prämien. Cornelius: „Die Bestätigung im Bonusheft holt man sich dann beim Anbieter, mitunter also direkt bei der Krankenkasse.“
UPD-Tipp: Versicherte sollten sich Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt direkt im Anschluss bestätigen lassen. Wer den Stempel vergisst, kann ihn innerhalb des laufenden Quartals kostenfrei nachholen und sich dabei auf Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte berufen. Nach Ende des Quartals geht das nicht mehr. Weitere Fragen beantwortet die UPD kostenfrei am Telefon (Deutsch: 0800 0 11 77 – 22, Türkisch: – 23, Russisch: – 24) und in 21 Beratungsstellen bundesweit.
Stand: 28.11.2013
