Bandscheibenvorfall: Wann hilft eine Operation?

Bei einem akuten Bandscheibenvorfall ist eine Operation nur in wenigen, klar erkennbaren Fällen nötig. Bei chronischen Beschwerden kann ein Eingriff meistens nicht helfen.

Fliesenleger-Meister Friedrich G. hat seit Jahren immer wieder Rückenschmerzen. Beim letzten „Hexenschuss“ konnte er sich eine Woche lang kaum rühren. Jetzt kann der 56-Jährige zwar wieder arbeiten, hat aber weiterhin Probleme und Angst vor einer erneuten Attacke. Sein Orthopäde hatte einen Bandscheibenvorfall festgestellt und ihm zur Operation geraten. Davor schreckt Herr G. bisher zurück – womöglich aus gutem Grund.

„Auch wenn der Arzt Veränderungen an den Bandscheiben feststellt, muss das noch lange nicht der Grund für anhaltende Rückenschmerzen sein“, sagt Selma Lindner von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Denn ein Bandscheibenvorfall verursacht nicht zwangsläufig Probleme.“ Das hätten Untersuchungen mit Erwachsenen gezeigt, die keine Kreuzschmerzen haben: Mehr als die Hälfte von ihnen hatte ebenfalls Bandscheibenschäden, zum Teil sogar starke. Zudem würden Bandscheibenvorfälle meistens von selbst ausheilen und die Beschwerden bei 90 von 100 Menschen innerhalb von sechs Wochen wieder abklingen.

„Halten die Schmerzen länger an, muss daher vor einer Operation eindeutig geklärt werden, dass tatsächlich der Bandscheibenvorfall die Probleme verursacht“, erklärt die UPD-Beraterin. In diesem Fall könne ein Eingriff zwar oft helfen, aber keine Beschwerdefreiheit garantieren. Auch das hätten Studien gezeigt. Grundsätzlich sollte man also das Für und Wider einer Bandscheibenoperation bei chronischen Rückenschmerzen sorgfältig abwägen – und bei Zweifeln die Meinung eines zweiten Arztes einholen, so Lindner. „Sofort operieren muss man nur in seltenen Notfällen, wenn Nerven stark beeinträchtigt sind.“ Das sei leicht zu erkennen, etwa an zunehmenden Taubheitsgefühlen und Lähmungen oder wenn Blase und Darm nicht mehr richtig funktionieren.

„Für akut Betroffene lohnt sich meist etwas Geduld“, sagt die Patientenberaterin. Die Genesung ließe sich zwar kaum beschleunigen. Schmerzmittel, Wärmepackungen oder Massagen könnten aber Erleichterung verschaffen. Gut sei vor allem, trotz der Schmerzen möglichst aktiv zu bleiben – auch damit sie gar nicht erst zum Dauerproblem werden. Lindner: „Die positive Wirkung körperlicher Aktivität ist wissenschaftlich nachgewiesen und vielleicht das Beste, was man für sich tun kann.“

Stand: 30.10.2013

Berufsunfähigkeit gezielt absichern

Erschreckend ist der Blick in die Statistik: Jeder vierte Berufstätige wird, noch bevor er die Altersrente erreicht, berufsunfähig. Kann der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, droht zwangsläufig der finanzielle Ruin, denn kaum jemand kann das wegfallende Erwerbseinkommen durch eigene Rücklagen ausgleichen.

Die Ursachen dafür sind am häufigsten krankheitsbedingte Anlässe (knapp 90 Prozent) und werden völlig unterschätzt. Aber auch ein Unfall (ca. 10 Prozent) kann zu einer Erwerbsminderung führen.

Ob eine staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ist unsicher. Die Hürden hierfür sind allemal sehr hoch. Selbständige haben oft gar keinen Anspruch. Und ob ein Erkrankter in einen weniger belastenden und schlechter bezahlten Job wechseln kann, ist noch ungewisser. Ohne private Vorsorge droht schnell der soziale Abstieg.

Deshalb ist es unerlässlich, sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen. Dabei gilt prinzipiell: Wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt eine geringere Monatsprämie und hat in der Regel noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, als wesentlichste Voraussetzung, einen vernünftigen Vertrag zu bekommen.

Einen Überblick über die Angebote zu bekommen und diese einzuschätzen, ob es leistungsstarke Tarife sind oder eher nicht, ist nicht einfach. Wichtige Fragenmüssen beantwortet werden, wie z. B.: Wie viel Schutz brauche ich? Welche Versicherung ist für mich die Richtige? Wie erkenne ich Fußangeln im Kleingedruckten? Wie kann ich die Prämienhöhe beeinflussen?

Rat und Unterstützung bietet hierbei die Verbraucherzentrale MV in den Beratungsstellen Rostock und Schwerin an. Unter der Rufnummer 0381 – 208 7050 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich.

Stand: 14.10.2013

Frankfurter Hochhaussprengung live im Fernsehen

Sie ist eine der größten Sprengungen Europas, und sie findet mitten in Frankfurt statt. Der so genannte AfE-Turm der Universität Frankfurt wird dem Erdboden gleichgemacht. 38 Stockwerke und 66.000 Tonnen Stahl und Beton fallen in sich zusammen. Dafür benötigt Sprengmeister Eduard Reisch rund eine Tonne Sprengstoff. Das hr-fernsehen ist am Sonntag, 2. Februar, mit einem „hessen extra“ von 9.30 Uhr bis 10.45 Uhr bei dem aufregenden Vorhaben live dabei.

Kristin Gesang moderiert direkt von der Senckenberganlage die spannenden Minuten bis zum großen Knall und hält gemeinsam mit tausenden von Schaulustigen den Atem an. Der Hessische Rundfunk ist mit insgesamt zwölf Kameras vor Ort und zeigt das Geschehen rund um den Einsturz aus unterschiedlichen Perspektiven. So sind Kameras unter anderem auf dem Messeturm, auf dem Maintower und in einem Helikopter positioniert. Dazu liefert die Sendung jede Menge Hintergründe zur Geschichte des Turms und zu den Vorbereitungen der Sprengung. Dafür sind die Reporter Jennifer Sieglar und Sebastian Kisters rund um das Sprengszenario unterwegs.

Um 18.30 Uhr fasst Michaela Bergholz in einem 30-minütigen „Hessen-Reporter“ mit dem Titel „Frankfurts Uni-Turm wird gesprengt“ das Tagesgeschehen zusammen. Außerdem gibt es ein ausführliches Special zum Thema unter www.hr-online.de

Auto Silvester sicher parken

„Ein Prosit auf das beue Jahr“ – doch für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag wieder ein böses Erwachen geben. Silvesterraketen und -knaller werden an manchem parkenden Fahrzeug wieder bleibende Erinnerungen an die nächtliche „Geisteraustreibung“ hinterlassen haben. Grundsätzlich erwarten die Versicherer, dass Autofahrer vorsorglich gegen Silvesterschäden handeln: Man sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel „Knallerei“ zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen, Unterständen etc. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, um mögliche Täter von ihrem Tun abzuhalten.

„Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück aber nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt der AvD. Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Teilkaskoversicherung zahlt „Brand- und Explosionsschäden“

Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. „Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung“ erklären die AvD Rechtsexperten.

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch fehlgeleitetes Feuerwerk hat schon häufig Autoscheiben durchschlagen oder teure Lackschäden hinterlassen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller im Auspuff oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug.

Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, Benzindämpfe könnten explodieren!

PKW möglichst in die Garage stellen

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten möglichst versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Oder mal für eine Nacht in Parkhaus fahren. Das schützt den Wagen auch vor den alkoholisierten Vandalen, die in der Neujahrsnacht gerne fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko sodann obligatorisch.

Bedingt ist eine Vorsorge möglich: Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit – Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und ggf. können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD-Experten.

Fahren an Silvester – nur für Nervenstarke

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, „Feuerwerkern“ ausweichen und ggf. anhalten. Das Durchfahren des Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto – daran sollten auch Taxifahrer denken. Kanonenschläge können schwere Schäden an Fahrzeugen hervorrufen, das gleiche gilt für Lichteffekte und Raketen mit hoher Brenntemperatur. Deshalb kein Feuerwerk unter Autos werfen oder an Fahrzeugen zünden. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.

Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Deshalb gilt: Wer Auto fährt, darf nicht trinken – auch wenn noch 0,5 Promille „erlaubt“ sind… Das „Herantrinken“ an diese Grenze schlägt immer fehl – auch handelsübliche Atemtestgeräte liefern falsche Werte.

Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder mit Freunden zu verabreden, wer alle nach Hause fährt. Ein Tipp für den Fahrer: Fahren Sie nicht zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr – sie könnten das Ziel von „Knall-Köpfen“ werden – und halten Sie die Fenster geschlossen.

Übrigens: Führerscheininhaber dürfen alkoholisiert nicht nur keinerlei Fahrzeuge bewegen sondern auch zu Fuß keine Verkehrsdelikte begehen – auch das kann Punkte kosten.

www.avd.de

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