Kassels beliebteste Vornamen 2013: Sophie und Maximilian verteidigen Spitzenplatz

Sophie und Maximilian sind Kassels beliebteste Vornamen 2013. Von den insgesamt 3.734 angemeldeten Neugeborenen in diesem Jahr führt Sophie mit 67 Anmeldungen die Statistik der Mädchennamen an, Maximilian liegt bei den Jungen mit 37 Anmeldungen an erster Stelle. Beide konnten damit ihren „Spitzenplatz“ aus dem Vorjahr verteidigen.

Unter die ersten fünf Plätze bei den Mädchen schafften es auch Marie (62), Mia (46), Sophia (42) und Emma (38). Bei den Jungen komplettieren Ben (36), Paul (35), Jonas (32) und Louis (32) die Top 5.

Das städtische Standesamt teilte außerdem mit, dass im Jahr 2013 insgesamt 2.400 Kinder mit einem Vornamen, 1.186 Kinder mit zwei Vornamen, 133 Kinder mit drei Vornamen und 15 Kinder mit mehr als drei Vornamen gemeldet wurden (Hinweis: Bei der Anzahl der Vornamen wird nicht zwischen Rufnamen und weiteren Vornamen unterschieden. Eine solche Unterscheidung gibt es im Personenstandsrecht nicht).

Die komplette Liste der 30 beliebtesten Kasseler Vornamen aus dem Jahr 2013 ist auf der städtischen Internetseite www.stadt-kassel.de/aktuelles/meldungen/19904/index.html einsehbar.

Link:
Vornamen – Bücher und andere Produkte
Baby – Bücher und andere Produkte

Das ändert sich für Energieverbraucher

Was sich 2014 für Energieverbraucher ändert, erklärt Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg:

Höhere EEG-Umlage

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen.“

Heizkostenverordnung schreibt geeichte Geräte vor

„Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.“

EU-Label für Staubsauger

„Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.“

Anforderungen an Neubauten

„Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.“

Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 13.12.2013

Feuerwerk gehört in den Restmüllsack

Traditionell wird das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk und lauten Böllern begrüßt. Spätestens am Neujahrstag sind dann die auf Gehwegen und Straßen zerfetzten Kunststoffteile und nach Schwarzpulver riechende Papierreste zu entfernen.

Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack Foto: Landkreis Leer
Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack
Foto: Landkreis Leer

Die Abfallberatung des Landkreises Leer bittet alle Bürger die abgebrannten Feuerwerksraketen und Böller in den grauen Restmüllsack zu werfen. Auf keinen Fall gehören diese Feuerwerksreste in den Papiersack oder in den gelben Sack für Leichtstoffverpackungen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs unter der kostenlosen Servicenummer 0800 92524-23 gerne zur Verfügung.

Link:
Feuerwerk – Bücher und andere Produkte

2014: Was sich für Verbraucher ändert

Das Jahr 2014 steht kurz bevor – und damit zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu Änderungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt, Pflege und Lebensmittel.

SEPA kommt

Ab Anfang Februar gelten bei Überweisungen und Lastschriften die SEPA-Regeln. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen Verbraucher dafür die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl kennen, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC. Seine IBAN sollte man sich bis 1. Februar 2016 gemerkt haben, ab dann können Kontonummer und BLZ nicht mehr verwendet werden.

Wohn-Riester als Finanzspritze für die Schuldentilgung

Riester-Sparer können sich freuen: Ab 1. Januar 2014 können Guthaben aus Wohnriestern jederzeit genutzt werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Entnehmen muss man mindestens 3.000 Euro. Wer den Vertrag weiterführen möchte, um weiterhin in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag belassen.

Alles neu: Einkaufen im Internet

Ab dem 13. Juni 2014 gibt es EU-weit neue Regeln beim Einkauf übers Internet. Schuld daran ist die Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Neu ist, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden muss. Bislang reichte es, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die deutsche Klausel, wonach der Händler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der Onlineshop-Betreiber vorher darüber informiert, muss der Kunde die Rücksendung zahlen.

Wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt, bekommt ein Widerrufsrecht. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das war vorher verbraucherfreundlicher geregelt: Bislang war das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung „unendlich“.

Bei einem Widerruf muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Bislang kann er sich damit 30 Tage Zeit lassen.

Transparenter für Verbraucher werden die Warenkorbeinstellungen: Zusätzliche Angebote wie Transportversicherung oder Garantieverlängerung dürfen nicht mehr automatisch in den Warenkorb gelegt werden. Finden sich solche Artikel dennoch im Warenkorb, muss der Kunde sie nicht bezahlen.

Noten für Pflegeeinrichtungen

Fast alle Pflegeeinrichtungen erhalten beim „Pflege-TÜV“ ein „sehr gut“. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte dafür ab 1. Januar 2014 höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen. Ambulante Pflegedienste werden nach den alten Kriterien bewertet. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen sowie -dienste findet regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet statt.

Ein Fenster für Lebensmittel aus der Region

„Regional“ liegt im Trend. Viele Verbraucher würden sich Umfragen zufolge bewusst für Lebensmittel aus der näheren Umgebung entscheiden, wenn sie verlässliche Informationen hätten. Ab Jahresbeginn soll das sogenannte „Regionalfenster“ den Kunden verlässlichere Informationen über die regionale Herkunft verpackter Lebensmittel liefern. Nach einer Testphase soll das Regionalfenster zur Grünen Woche bundesweit gestartet werden. „Ein erster Schritt für mehr Klarheit ist damit getan. Leider gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung für Regional-produkte. Es ist also weiterhin möglich, mit der Region zu werben ohne anzugeben, welche und wieviele der Rohstoffe aus der Region sind und wo produziert wird. Verbraucher sollten diese Produkte dann nicht kaufen“, rät Heidrun Franke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Noch mehr Infos zu allen Änderungen 2014 finden Sie unter www.vzb.de/was-sich-fuer-verbraucher-aendert-1

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung – am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 19.12.2013

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