Weihnachtszeit ohne Kostenschock

Tipps der Verbraucherzentrale Brandenburg fürs Beleuchten, Backen und Schenken
Im Advent genießen die meisten Menschen die Zeit zuhause in vollen Zügen. Festliche Beleuchtung, behaglich geheizte Wohnzimmer und selbstgebackene Plätzchen sorgen aber nicht nur für vorweihnachtliche Stimmung, sondern auch für einen steigenden Energieverbrauch.

Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert: „Im Advent haben nicht nur Spielwarengeschäfte und Versandhäuser Hochkonjunktur, auch die Strom- und Gaszähler legen eine Extraschicht ein.“ Damit trotzdem jeder den Advent ohne böse Überraschungen genießen kann, hat die Expertin Tipps zusammengestellt, wie auch in der Vorweihnachtszeit der Energieverbrauch wirksam begrenzt werden kann:

Weihnachtsbeleuchtung

„Gerade für weihnachtlichen Lichterschmuck, der die ganze Adventszeit hindurch brennt, lohnen sich LED-Lichterketten. Sie sparen nicht nur bis zu 90 Prozent Strom gegenüber herkömmlichen Glühlampen, sondern haben auch noch eine besonders lange Lebenszeit von bis zu 25.000 Stunden“, so Marlies Hopf.

Kochen und Backen

„Egal ob Plätzchen oder die Weihnachtsgans, das Vorheizen des Backofens ist für die meisten Gerichte überflüssig. Bevor die warmen Speisen nach dem Essen in den Kühlschrank gegeben werden, sollten sie erst vollständig abkühlen. Die Reste vom Weihnachtsbraten lassen sich dann am nächsten Tag in der Mikrowelle schnell und besonders energiesparend erwärmen. Das Wasser für Tee oder Kaffee erhitzen Sie dagegen am besten im Wasserkocher“, rät Marlies Hopf.

Geschenke

„Unterhaltungselektronik steht Jahr für Jahr ganz weit vorne auf den Wunschzetteln. Wer dem Beschenkten und dessen Stromrechnung langfristig etwas Gutes tun will, sollte beim Kauf auch auf den Energieverbrauch achten. Informationen dazu liefert beispielsweise bei Fernsehern das Energielabel“, so Hopf.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Stand: 05.12.2013

Fahren bei Nebel: In der „grauen Suppe“ nicht ins Schleudern kommen

Nebel oder plötzlich auftretende Nebelbänke können zu gefährlichen Situationen auf den Straßen führen. Im vergangenen Jahr kam es zu mehr als 700 nebelbedingten Unfällen. Vor allem auf Landstraßen sollten Autofahrer vorsichtig sein. Gerade die schlechten Sichtverhältnisse sowie nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für Unfälle im Nebel.

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. gibt hierzu folgende Tipps:

  • Autofahrer sollten sich auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.
  • Ausreichend Abstand halten! Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Wer zu dicht auffährt, kann sein Auto nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
  • Immer am rechten Fahrbahnrand und den seitlichen Leitpfosten orientieren. Sie sind auf Autobahnen und Landstraßen in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
  • Geschwindigkeit reduzieren! Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor: Sieht man weniger als 50 Meter (Abstand zwischen den Pfosten am Fahrbahnrand), darf man nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch dichterem Nebel heißt es „Fuß vom Gas“, auch wenn damit nur noch Tempo 30 oder weniger gefahren werden kann.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Meter die Nebelschlussleuchte aktivieren. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, muss sie ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht unnötig zu blenden.
  • Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte eine Pause eingelegt werden. Besondere Vorsicht ist dabei auf Parkplätzen geboten, da Fußgänger erst im letzten Moment zu erkennen sind.
  • Während der Pausen falls notwendig Scheinwerfer und Leuchten abwischen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Auch bei der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten.

Bei Nebelfahrten ist laut ADAC höchste Aufmerksamkeit geboten. Alles, was den Fahrer ablenken kann, sollte man bei der Fahrt durch die graue Suppe unterlassen.

Tipps zum Fahren bei Sturm – Wer kommt für Schäden auf?

Autofahrer in Deutschland müssen sich in den kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen. Orkantief „Xaver“ hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer) erreichen können, im Gepäck. Verbreitet ist mit winterlichen Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut ADAC das Auto bei extremen Windstärken lieber stehen lassen. Diese Tipps sollten beachtet werden:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, kontrolliert gegenlenken.
  • Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
  • Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits blockiert sein.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.
  • Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Tipps für Wintercamper

Wintercamping erfordert besondere Umsicht. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit Wohnwagen und Wohnmobil die harten Bedingungen im Schnee unbeschadet überstehen:

  • Schon auf dem Weg in den Urlaubsort auf größtmögliche Sicherheit achten. Dazu gehört angepasstes Fahren mit richtiger Bereifung. Ideal sind M+S-Reifen für Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnmobil. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Schneeketten gehören zur Winterausrüstung.
  • Bei der Suche nach einem guten Stellplatz darauf achten, dass er schnee- und eisfrei ist. Sonst kann beim Auftauen der Caravan oder das Wohnmobil kippen. Um bei Tauwetter das Einsinken in den Boden zu vermeiden, müssen unter das Deichselrad des Wohnwagens sowie unter die Hubstützen ausreichend große Bretter gelegt werden.
  • Stromkabel so verlegen, dass sie weder am Boden festfrieren, noch vom Schneepflug beschädigt werden können.
  • Handbremse lösen sobald das Campingfahrzeug aufgebockt ist. So friert sie nicht fest. Plastiktüten schützen Handbremshebel und Auflaufeinrichtung beim Caravan gegen Vereisung. Sinnvoll ist eine Schutzplane für den Gasflaschenkasten.
  • Gasanlage möglichst nur mit reinem Propan betreiben. Dies bleibt – anders als Butan – auch bei Minusgraden flüssig. Ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik sollte im Winter zur Grundausstattung gehören, damit der Vorrat nicht unverhofft zu Ende geht. Elf Kilogramm Propan reichen etwa für zwei bis drei Tage.
  • Schneit es sehr kräftig, Dach von Wohnmobil, Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig von Schnee befreien. Vor allem nasser Schnee kann schnell zu tonnenschwerer Last werden. Wenige Zentimeter Pulverschnee dagegen dienen sogar zur besseren Isolierung. Be- und Entlüftungsöffnungen – vor allem für die Heizung – dürfen nicht zuschneien. Zudem Dachluke immer einen Spalt offen lassen. Das verbessert die Luftzirkulation.
  • Abwasser, wenn möglich, nicht in den Tank leiten. Stattdessen die Ablaufklappe oder das Ventil öffnen und das Wasser direkt in einen Eimer leiten. So kann das Abwasser auch noch als Eisblock gut entsorgt werden.

Bevor es mit Camper oder Wohnmobil wieder nach Hause geht, müssen Schnee- oder Eisplatten unbedingt vom Dach entfernt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Weitere Tipps zum Wintercamping und wichtige Informationen rund um den Campingurlaub bietet der ADAC auf der Internetseite www.adac.de/camping oder im ADAC Camping- und Caravaning-Führer.

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… wissen, was grade angesagt ist

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