Regulierung der Maklercourtage gefährdet Vertragsfreiheit

Der Immobilienverband IVD sieht die Vereinbarungen der künftigen Koalitionäre zum sogenannten Bestellerprinzip als kritisch an. Danach soll das Bestellerprinzip Einzug im Koalitionsvertrag halten, obwohl die letzte Bundesregierung den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat mit zahlreichen Sachargumenten abgelehnt hat. „Für eine Neuregelung des Maklerrechts besteht unserer Meinung nach kein Anlass“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Der Markt steuert sehr gut, wer die Maklerprovision zahlt. Die Höhe ist bereits zugunsten des Verbraucherschutzes geregelt.“

In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahle der Vermieter, in Ballungszentren mit einem Nachfrageüberhang der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht daher keine Veranlassung. „Eine juristisch wasserdichte Formulierung eines Gesetzes nach marktwirtschaftlichen Prinzipien dürfte zudem nur schwer umzusetzen sein. Der Maklervertrag ist mit Verträgen, bei denen das Bestellerprinzip gilt, nicht vergleichbar“, gibt Kießling zu bedenken.

Es müsse weiterhin möglich sein, dass auch Mietinteressenten als Auftraggeber gelten, auch wenn der Makler die Wohnung bereits in seinem Portfolio hat. Schließlich profitieren die Interessenten von der Dienstleistung des Maklers, der nicht nur den Abschluss eines Mietvertrages vermittelt. Häufig verhandelt der Makler auch hinsichtlich des Mietbeginns mit dem Vermieter. „Aus der Berufspraxis unserer Mitglieder wissen wir, dass sie demjenigen Mieter, der den Zuschlag erhalten hat, auch dabei behilflich sind, das bestehende Mietverhältnis in der alten Wohnung einvernehmlich vorzeitig aufzuheben.“ So könnten beispielsweise Doppelmietzahlungen vermieden werden.

Die Vereinbarungen, die beruflichen Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler einzuführen, begrüßt der IVD hingegen ausdrücklich. „Wir fordern schon seit Jahrzehnten, dass der Sach- und Fachkundenachweis gesetzlich verankert wird und so einheitliche Qualitätsstandards den Markt bestimmen“, sagt Kießling. Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter seien so umfangreich, dass eine gewisse Marktkenntnis und Kompetenz zwingend seien. „Es freut uns daher sehr, dass sich erstmals seit Jahrzehnten beide verhandelnden Koalitionspartner für eine Qualitätssicherung für die Berufe Immobilienverwalter und Makler ausgesprochen haben.“

Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. „Wir sehen gerade die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, dem Wohn- und Gewerberaummietrecht, aber auch bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an“, sagt Kießling. Die IVD Mitglieder müssen ferner eine Betriebshaftpflicht – sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen sowie die strafrechtlich relevante Vertrauensschadensversicherung, die durch den IVD Berufsverband gefordert wird.

Ebenfalls positiv sieht der IVD, dass die künftige Koalition die Teilnahme am automatisierten Verfahren für die Einsichtnahme in das Datenbankgrundbuch neu regeln möchte. „Neben den genannten Verwaltern sollten auch Immobilienmakler und Gutachter in den Kreis der Nutzer des automatischen Verfahrens einbezogen werden“, fordert Kießling. „Der Zugriff auf elektronische Grundbücher erleichtert die Recherche enorm.“ Die Gestattung der Teilnahme am elektronischen Grundbuch sei dabei von der Verpflichtung zu ordnungsmäßiger Bevollmächtigung zu trennen. „Ein Nachweis des berechtigten Interesses oder eine Vollmacht muss nach wie vor für jede Berufsgruppe verpflichtend sein“, sagt Kießling.

www.ivd.net

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