Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene erweitert werden. Auch dafür gewährt der Staat die üblichen Zulagen und Steuervorteile. Die wichtige Änderung: Seit 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro je Förderberechtigtem – für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW