Riester-Rente: OLG Stuttgart stoppt Benachteiligung von Älteren, Kinderreichen und Geringverdienern

Das OLG Stuttgart hat eine Überschussklausel in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz mit Urteil vom 23. Januar 2014 für intransparent und unwirksam erklärt (Az. 2 U 57/13) und die Berufung der Allianz gegen das vorausgegangene Urteil des LG Stuttgart (11 O 231/12) zurückgewiesen. Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam. Die Verbraucherschützer waren nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Klausel Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener benachteilige. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz“, freut sich Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hintergrund des Verfahrens sind die sogenannten Kostenüberschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und an denen die Kunden zu beteiligen sind. Sie entstehen dadurch, dass der Versicherer erst einmal überhöhte Kosten einkalkuliert, diese dann aber nicht vollständig verbraucht. Bei dem Allianz-Vertrag werden aber nur diejenigen an diesen Überschüssen beteiligt, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichen. Das ist bei der Riester-Rente aber besonders für Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener praktisch ausgeschlossen. „Damit ist endlich eine der vielen intransparenten Regeln zur Überschussbeteiligung gekippt worden“, so Hörmann. Bei einem durchschnittlichen Vertrag können jetzt nach Berechnungen des BdV etwa 3.500 Euro mehr für die Rente zur Verfügung stehen.
Ob die Allianz Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen wird, ist nicht bekannt. Einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen gibt es auf www.vzhh.de .

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