Rürup-Rente: Höhere Beiträge als Sonderausgaben anrechenbar

Wer für eine Rürup-Rente anspart, kann im nächsten Jahr auf eine höhere Anrechenbarkeit der Beiträge bei den Sonderausgaben setzen: 2014 sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von maximal 20.000 Euro 78 Prozent (bisher 76 Prozent) aller eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente beim Finanzamt anrechenbar. Andererseits steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung dieser Renten auch um 2 Prozentpunkte auf 68 (bisher 66) Prozent.

Ab 2014 wird es möglich sein, bei der Rürup-Rente auch eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen. Die Aufwendungen für diese Neuabschlüsse können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Versicherungsfall eine lebenslange Rente gezahlt wird.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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