Städtebauförderprogramm NRW 2014

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Stadtentwicklungsminister Michael Groschek hat das Städtebauförderprogramm 2014 vorgestellt. Die Möglichkeiten einer aktiven Stadtentwicklungspolitik sind dabei selten so gut wie heute: Der Bund hat den langjährigen Forderungen von Kommunen und Land Rechnung getragen und seine Mittel für die Städtebauförderung in NRW von 75 Millionen Euro auf 115 Millionen Euro angehoben. Dafür hat Nordrhein-Westfalen lange gekämpft und nun schnell reagiert: Die notwendige Aufstockung der ergänzenden Finanzierung des Landes auf 162 Millionen Euro wurde bereits mit dem Nachtragshaushalt 2014 eingebracht. Nun sind die Kommunen am Zug.

Wohnen in guter Nachbarschaft, sozialer Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie sind ständige Aufgaben und müssen permanent neu erarbeitet und entwickelt werden. Diese Entwicklung braucht finanzielle Anreize, erklärte Groschek: „Wo Investitionsstaus entstehen, wo die bauliche Substanz unserer Städte verkommt, ist auch die soziale Vernachlässigung nur schwer aufzuhalten. Genau hier greift die Städtebauförderung: Rechtzeitig agieren, statt teuer zu reparieren. Dafür sind bis 2018 in mehr als 200 Gebieten des Landes kommunale Investitionen in Höhe von gut 377 Millionen Euro geplant.“

Heimat vor der Haustür zu schaffen und zu erhalten, die Entwicklung neuer Mobilität, die Erneuerung der städtischen Infrastrukturen und der ökologische Umbau von Gebäuden und Quartieren – das sind die vier großen Herausforderungen vor denen unsere Stadtgesellschaften heute stehen. Bund, Land und Kommunen sind gemeinsam gefordert, diese Zukunftsaufgaben zu stemmen. „Das Land Nordrhein-Westfalen steht zu dieser Verantwortung und unterstützt die Kommunen in ihrem Gestaltungswillen. Mit der Belebung der Städtebauförderung haben wir dafür jetzt wieder ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um in unseren Städten und Gemeinden ‚Heimat vor der Haustür‘ zu fördern“, so Groschek.

Im Unterschied zu Einzelinvestitionen beruht die Städtebauförderung auf einem integrierten Ansatz. Sie nimmt den ganzen Stadtteil, das Quartier, die Nachbarschaft mit allen Aspekten in den Blick und aktiviert die Menschen dort, sich an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes selbst zu beteiligen. Das betrifft die Bürgerinnen und Bürger, private Immobilieneigentümer, aber auch Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, Handel, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen.

Eckpunkte der Förderung sind:

 

Einplanung Programm 2014 in Tsd. €
Bundesprogramm Anzahl
Maßnahmen
zuwendungs-
fähige
Ausgaben
Förderung
2014
davon:
Bundesmittel Landesmittel
Gesamt 206 377.292 276.760 114.533 162.227
Stadtumbau West (SUW) 47 99.310 73.521 30.500 43.021
Soziale Stadt (ST) 46 97.765 79.553 34.318 45.235
Aktive Zentren (AZ) 51 85.667 60.828 23.757 37.071
Städtebaulicher Denkmalschutz (SD) 28 33.630 24.207 11.132 13.075
Kleinere Städte und Gemeinden (KSG) 34 60.920 38.651 14.826 23.825

Durch die Einbindung dieser vielen Akteure und durch die räumliche und zeitliche Konzentration entfaltet die Städtebauförderung eine enorme Bündelungswirkung. Sie zieht in der Regel viele kleinteilige Aufträge nach sich. Der überwiegende Teil aller öffentlichen Aufträge geht an Unternehmen in der Stadt oder in der Region. Die eingesetzten Mittel führen auf diese Weise vor Ort zu mehr Beschäftigung, mehr Sozialversicherungsbeiträgen, höheren Steuereinnahmen und damit zur Entlastung auch der kommunalen Kassen. Dieses Anreizsystem macht die Städtebauförderung zum flächendeckenden Wirtschafts- und Konjunkturprogramm und zum idealen Instrument, um nachhaltig in die soziale und die strukturelle Erneuerung unserer Städte und Gemeinden zu investieren.

Alle Maßnahmen des Städtebauförderprogramms NRW 2014 – aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Kreisen – finden Sie hier (PDF, 128 KB).

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