Studieren ohne Abitur muss eine Selbstverständlichkeit werden

Immer mehr Menschen ohne Abitur studieren. So gibt es in NRW einen kontinuierlichen Anstieg bei der Zahl der an den nordrhein-westfälischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden, die statt eines Abiturs eine anerkannte berufliche Qualifikation haben. Zum Wintersemester 2014/15 haben bereits 1.260 Studienanfängerinnen und -anfänger mit beruflicher Qualifikation ein Studium begonnen. NRW nimmt somit in diesen Bereich bundesweit die Spitzenposition ein.

Die Gesamtzahl dieser Studierenden an den Fachhochschulen stieg im Zeitraum vom Wintersemester 2010/11 zum Wintersemester 2014/15 von 487 auf 842 Personen. An den Universitäten ist die Zahl um mehr als das doppelte von 190 auf 417 Personen angewachsen. Die Vergleichswerte für Frauen wie Männer stiegen dabei etwa gleich stark an. Berücksichtigt man in der Statistik auch die Fernuni Hagen, liegt die Gesamtzahl noch einmal im vierstelligen Bereich höher.

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will diesen positiven Trend auch zukünftig fortsetzen. „NRW braucht alle Talente. Mit einer größeren Durchlässigkeit zwischen den Systemen müssen wir allen, die sich weiterqualifizieren wollen, dies auch ermöglichen. Studieren ohne Abi muss daher schlicht eine Selbstverständlichkeit werden.“

So hat die Ministerin bereits vor einiger Zeit die Patenschaft über ein Modellprojekt übernommen, das helfen soll, die Berührungsängste beruflich Qualifizierter mit dem akademischen Sektor abzubauen. An diesem Stipendienprogramm der Hans-Böckler-Stiftung für insgesamt

90 beruflich Qualifizierte sind die Universität Duisburg-Essen und die FH Niederrhein als Kooperationspartner beteiligt.

Drei Varianten gibt es beim „Studieren ohne Abitur“:

  1. Meister oder Personen mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können direkt ins Studium durchstarten. Es besteht direkter Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW.
  2. Studierwillige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, können direkt und ohne Zugangsprüfung Studiengänge beginnen, die fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen. Hierüber entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule.
  3. Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Abitur auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn sie nach der Ausbildung Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Mit diesen Qualifikationen haben sie die Wahl zwischen einem Probestudium (nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge) oder einer Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule.
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