Mobilität hat ihren Preis: In den letzten zehn Jahren sind die Preise rund ums Auto um mehr als 20 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich im Vergleich dazu die Verbraucherpreise insgesamt in Deutschland im selben Zeitraum durchschnittlich um rund 17 % erhöht. Das deutliche Plus bei den Preisen für den Kauf und die Unterhaltung von Kraftfahrzeugen ist vor allem auf die Verteuerung bei Kraftstoffen zurückzuführen. Der Preis für Superbenzin erhöhte sich zwischen August 2004 und August 2014 um 30 %, Diesel wurde sogar um mehr als 40 % teurer.
Mit einer Steigerung um etwa 42 % seit August 2004 legten die Preise im öffentlichen Personennahverkehr jedoch noch stärker zu. Die Preise für Bahntickets erhöhten sich in diesem Zeitraum um etwa 37 %.
Erfreulich für alle, die auf das Fahrrad umgestiegen sind: Die Preise für Fahrräder kletterten nur um knapp 10 %.
Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist der ADAC hin.
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.
Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.
Jetzt ist Hochsaison für Pollenflug und mit steigenden Allergieattacken kann die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr abnehmen. Typische Symptome wie tränende Augen, Niesen, verstopfte Nase bis hin zur Atemnot können sogar zum zeitweiligen Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug führen. Pollenfilter sowie einfache Verhaltenstipps schaffen Erleichterung und die Unfallgefahr sinkt.
Allergiker sollten die Klimaanlage eingeschaltet und die Fenster möglichst geschlossen lassen. Auch ein Pollenfilter im Auto hilft. Der ADAC rät dazu, diesen Filter regelmäßig zu tauschen. Wer allergisch reagiert, sollte den Filter doppelt so häufig auswechseln wie es in der Betriebsanleitung als Standardintervall angegeben ist – das heißt für viele Automodelle: halbjährlich. Ein sauberer Filter kann mehr Pollen aufnehmen und die Insassen des Fahrzeugs besser schützen. Auch die regelmäßige Reinigung des Innenraums ist für Allergiker besonders wichtig. Ratsam ist es, Sitze und Teppiche häufiger zu saugen.
Wer Medikamente zur Linderung der Schleimhautreizungen nimmt, ist eventuell in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt. Denn die sogenannten Antihistaminika machen in manchen Fällen müde und die Konzentrationsfähigkeit leidet. Um den Müdigkeitseffekt besser aufzufangen, raten Verkehrsmediziner dazu, die Medikamente möglichst am Abend einzunehmen. Auf diese Weise können für die morgendliche Fahrt zur Arbeit Nebenwirkungen der Präparate gering gehalten werden. Generell ist es empfehlenswert, sich vom behandelnden Arzt oder Apotheker beraten zu lassen.
Mietwagenurlaub: Pauschal gebucht,
aber flexibel gestaltet
Volle Flexibilität bei der Zusammenstellung des Urlaubs und gleichzeitig die Sicherheit einer veranstaltergebuchten Pauschalreise. Das bieten Thomas Cook und Neckermann Reisen jetzt bei ihren beliebtesten USA-Mietwagenrundreisen. Die Gäste suchen selbst aus, wie lange sie in welcher Region bleiben, welche touristischen Highlights sie besuchen möchten und welche Hotels es sein sollen. Sobald die Wunschbausteine ausgesucht sind, übernehmen die Veranstalter die Flug-, Hotel- und Mietwagenreservierung.
Alle Bausteine sind in einer Buchung zusammengefasst, so dass die Gäste von den Vorteilen der Pauschalreise profitieren. Bequem ist für die Urlauber auch das zur Wunschreise zusammengestellte Fahrerhandbuch mit Routenbeschreibung und Ausflugstipps. Die flexible Zusammenstellung ist bei den Mietwagenrundreisen „Highlights des Ostens“, „Facettenreiches Amerika“ und „Western Highlights“ möglich. So können die Rundreisen nach eigenen Wünschen zusammengestellt werden:
Westküste der USA: Mietwagen-Rundreise „Facettenreiches Amerika“
Dank der neuen Flexibilität entscheiden die Urlauber selbst, welche der optionalen touristischen Highlights sie besuchen: Toronto, Grand Canyon, Zion Nationalpark, Palms Springs oder San Diego. Ansonsten besteht die Route aus den Höhepunkten an der Ostküste wie etwa New York, die Niagara Fälle und Washington D.C., bevor es per Flugzeug nach Westen geht, um San Francisco, Los Angeles, Las Vegas, das Death Valley und den Yosemite Nationalpark zu erkunden. Siebzehntägige Rundreise mit 16 Übernachtungen, allen Transatlantik- und Inland-Flügen, Mietwagen, Reiseführer, Fahrerhandbuch und Navi ab 2.181 Euro pro Person. Zum Beispiel am 3. Oktober 2014 ab/bis Frankfurt. Neckermann Reisen
Mietwagen-Rundreise „Highlights des Ostens“: Welches Hotel soll es sein?
New York ist Start- und Endpunkt der zwölftägigen Mietwagenrundreise. Über die Niagara-Fälle geht es entlang des Lake Ontario weiter nach Toronto und Washington D.C. Die Urlauber bestimmen selbst, wie lange sie in den jeweiligen Städten bleiben möchten – auch bei den Hotels können die Gäste nach ihrem Geschmack wählen.