Schlagwort-Archiv: Beruf

Im Job ist immer Halloween

(ots) – Kommunikation mit Biss und Strategien gegen Quälgeister: Die passenden Weiterbildungen – nicht nur zu Halloween. Wer sich nicht durchsetzt, bekommt keine Süßigkeiten – das lernen Kinder schon an Halloween. Doch wer kann Vorgesetzten oder Kollegen Saures geben? Manchmal genügt es eben nicht, eine gute Leistung zu bringen. Das bedeutet nicht, Fairness und Höflichkeit über Bord zu werfen.

Doch nur wer sein Anliegen mit Biss vertritt, erreicht seine Ziele – wie die Kinder an der Haustür. Die sind Profis darin, ihre Emotionen positiv zu nutzen. Aggression und Frust geben ihnen erst recht Energie, um das Problem in Angriff zu nehmen. Auch Erwachsene können ihre Emotionen konstruktiv nutzen: „Setzen Sie sich für Ihre Ideale ein, konfrontieren Sie diejenigen, die Sie unfair behandeln und verschaffen Sie sich mit Ihren Ideen Gehör“, sagt Susanne Dölz, Coach und Trainerin der Haufe Akademie. Gemeinsam mit der Pädagogin Balda Seegert wappnet sie Fach- und Führungskräfte für das tägliche „trick-or-treat“ im Job. In ihren Seminaren „Sich durchsetzen I + II“ der Haufe Akademie lernen Teilnehmer, souverän zu kommunizieren, entschieden aufzutreten und widerstandsfähig gegenüber Aggression und Manipulation zu sein. Online schreiben die Referentinnen im Blog der Akademie zum Thema „Durchsetzen im Job – zeigen Sie mehr Biss“.

Nicht nur an Halloween treiben die Quälgeister „Zeitnot“ und „Deadline“ ihr Unwesen. Der beste Geisterjäger ist das richtige Zeitmanagement. Wer Aufgaben trotz Termindruck erfolgreich erledigen will, muss Ruhe bewahren und die verbleibende Zeit optimal nutzen. Kurz vor dem Abgabetermin ist kein Perfektionismus mehr angesagt, sondern es gilt das Pareto-Prinzip: 80 Prozent des Arbeitsergebnisses werden oft mit 20 Prozent Arbeitsaufwand erreicht. Im Seminar „Selbst- und Zeitmanagement für kreative Geister“ der Haufe Akademie erfahren die Teilnehmer, wie sie Zeitdiebe fassen, richtig delegieren, mit Störungen umgehen und die „Aufschieberitis“ besiegen.

Mehr Informationen zu den Seminaren
http://www.haufe-akademie.de

 

Weihnachtsgeschenke im Beruf bergen Risiken

Bald ist Weihnachten. Und wie jedes Jahr stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden adäquate Grußkarten und Geschenke zu überreichen. Aber wo liegt die wertmäßige Grenze, damit die gut gemeinte Geste nicht als Bestechung auslegbar ist? Wird dem keine Beachtung geschenkt, kann es für den Beschenkten und den Absender Folgen haben. „Dabei gibt es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Korruption gilt. Das müssen die Unternehmen für sich selbst regeln“, erläutert Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland, das Problem.

Bei Geschenken wie zum Beispiel Eintrittskarten für die VIP-Lounge im Fußballstadion, Reisen, hochwertiger Unterhaltungselektronik oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. „Um den Geber aber nicht vor den Kopf zu stoßen und sich selbst nicht zu sehr unter Druck zu setzen, können Geschenke grundsätzlich auch weiterverkauft und der Erlös kann einer gemeinnützigen Sache gespendet werden“, so Schlegel: Wer bei dem Wert eines Geschenks unsicher ist, aber auf Nummer sicher gehen möchte, hält besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern vermeidet zudem den Anschein von Käuflichkeit.

Ideal ist es, wenn ein Ansprechpartner für Korruption, ein sogenannter Compliance-Beauftragter im Unternehmen vorhanden ist. Dieser kann mit der Geschäftsleitung klare Regeln aufstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können und steht im Zweifel beratend zur Seite. TÜV Rheinland bietet ein ganzes Spektrum von Dienstleistungen an, die Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen und entsprechende Verstöße zu verhindern. „Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz der Compliance ‒ also die Einhaltung einer Vielzahl von internen und externen Regeln und Vorschriften ‒ und bilden so den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, erklärt Walter Schlegel.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich unter www.tuv.com/compliance im Internet.

Vermögenswirksame Leistungen: Gute VL-Verträge mit Geld vom Chef sind unschlagbar

Bis zu 5,48 Prozent Rendite für einen VL-Banksparplan oder gesicherte niedrige Darlehenszinsen bei einem VL-Bausparvertrag – vermögenswirksame Leistungen erlauben einen vielseitigen und individuell zugeschnittenen Vermögensaufbau. Vor allem die bis zu 480 Euro Zuschüsse vom Chef für jedes Jahr machen das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen unschlagbar attraktiv. Und je nach Einkommen gibt es noch eine staatliche Förderung obendrauf. Finanztest zeigt in der aktuellen Februar-Ausgabe, für wen welche VL-Verträge geeignet sind und nennt die jeweils besten Angebote.

Finanztest 09_20135,48 Prozent Rendite gibt es für den VL-Sparplan von der Edekabank nach 7 Jahren – allerdings nur, wenn auch das Girokonto bei der Edekabank geführt wird. Ohne Bedingung gibt es den VL-Banksparplan der Degussa Bank, mit immerhin noch 3,39 Prozent Rendite pro Jahr. Das sind attraktive Angebote in der aktuellen Niedrigzinsphase. Dazu kommt: Zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat zahlen Arbeitgeber VL-Sparern zusätzlich zum Bruttolohn, abhängig von Branche und Region.

VL-Verträge lassen sich vielseitig zum Vermögensaufbau nutzen: für sicherheitsorientierte Sparer in Form eines Banksparplans, für risikofreudige als Aktienfondssparplan. Sie lassen sich aber auch zur Immobilienfinanzierung oder für die betriebliche Altersvorsorge einsetzen. Kaum verständlich, warum es immer noch viele gibt, die zwar einen Anspruch auf VL-Leistungen haben, diesen aber nicht nutzen. Wer nicht weiß, wie es bei seinem Arbeitgeber aussieht: Das ist in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.

Tipp von Finanztest: Wer jetzt keinen guten VL-Vertrag hat, sollte den Vertrag nicht kündigen, sondern im Regelfall durchhalten. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren, bei Banksparplänen ein möglicher Bonus, der viele Angebote erst attraktiv macht. Lohnen kann sich hingegen die Kündigung eines schlechten Aktienfonds ohne staatliche Förderung.

Der ausführliche Test Vermögenswirksame Leistungen erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits www.test.de/vl abrufbar.

120 084 junge Menschen begannen eine Berufsausbildung

Im Berufsbildungsjahr 2013 (Oktober 2012 bis September 2013) wurden in Nordrhein-Westfalen 120 084 Verträge in anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems neu abgeschlossen. Wie Information und Technik als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,2 Prozent weniger als im Jahr 2012.

Das Berufsziel der meisten jungen Menschen war Verkäufer/-in (6 615) oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel (6 483). Auch die Ausbildungen zum Industriekaufmann/-frau (5 223), Bürokaufmann/-frau (4 485), Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel (3 927), Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (3 927), medizinische/-r Fachangestellte/-r (3 768), Bankkaufmann/-frau (3 111), Industriemechaniker/-in (2 754) und Fachinformatiker/-in (2 733) waren sehr gefragt. 55,6 Prozent der jungen Frauen und 37,0 Prozent der jungen Männer konzentrierten sich auf zehn Ausbildungsberufe. Spitzenreiter waren hier die Berufe Verkäuferin bzw. Kraftfahrzeugmechatroniker.

Der Ausbildungsbereich Industrie und Handel bildete knapp zwei Drittel aller Berufsanfänger aus. Im Handwerk wurde ein Viertel aller Neueinsteiger registriert. Im größten Ausbildungsbereich „Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe“, sank die Zahl der Neuabschlüsse gegenüber dem vorigen Berufsbildungsjahr um 3,0 Prozent auf 74 208, im Handwerk um 3,5 Prozent auf 30 012, in der Landwirtschaft um 5,0 Prozent auf 2 259, bei den Freien Berufen um 3,5 Prozent auf 10 593 und in der Hauswirtschaft um 30,6 Prozent auf 390. Lediglich im öffentlichen Dienst war ein Anstieg (+2,3 Prozent auf 2 622 Ausbildungsverträge) zu verzeichnen.

Im Berufsbildungsjahr 2013 wurde die Umstrukturierung der Bezirke der Bundesagentur für Arbeit in der Statistik umgesetzt. Daher sind Vorjahresvergleiche auf regionaler Ebene nur bedingt möglich. (IT.NRW)

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