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Ernährung – was Sie schon immer über Gesunde Ernährung, Diäten, Kochen und Backen wissen wollten

Salmonellen: Lebensmittelhygiene im Haushalt

Heftige Durchfälle, Erbrechen, dazu Kopfschmerzen und Fieber – wer im Sommer darunter leidet, sollte an eine Infektion durch Salmonellen oder Campylobacter denken. Die nur wenige Mikrometer langen, stäbchenförmigen Bakterien finden sich in vielen Lebensmitteln, in denen sie sich bei Wärme explosionsartig vermehren. Doch wer bei der Zubereitung einiges beachtet, beugt wirksam vor.

Sorgfältige Hygiene, ausreichende Kühlung und das Durcherhitzen von empfindlichen Lebensmitteln zählen zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Salmonellose und Campylobacteriose. Hauptinfektionsquellen sind mit rohen Eiern hergestellte Produkte, Geflügel, Fleisch, Fisch und Meerestiere. Besonders in der Grillzeit schnellt die Anzahl der lebensmittelbedingten Erkrankungsfälle in die Höhe, wenn Fleisch auf dem Grill nicht vollständig durchgegart wird, weil eine schnell entstehende Bräune über einen inneren rohen Kern hinwegtäuscht.

Oder es stehen Speisen mit rohem Ei wie Süßspeisen oder Salate mit selbstgemachter Majonnaise zu lange ungekühlt in der Sonne. Erst durch Hitze ab 70 Grad Celsius werden Salmonellen und Campylobacter getötet. Selbst im Kühl- oder Gefrierschrank überleben die Bakterien, können sich dort aber nur schwer vermehren. Am wohlsten fühlen sie sich zwischen 10 und 40 Grad Celsius.

Problematisch ist die Übertragung von befallenen Lebensmitteln, Händen oder Küchengeräten auf nicht befallene Lebensmittel. Wird zum Beispiel Grillfleisch auf einem Arbeitsbrett vorbereitet, auf dem anschließend ohne ausreichende Reinigung Blattsalat geschnitten wird, können die Bakterien übertragen werden. Spülen Sie also vor dem nächsten Arbeitsgang alle Utensilien, die mit Fleisch in Berührung gekommen sind, gründlich mit heißem Wasser. Fleisch, besonders Geflügel- und Schweinefleisch sowie Wild, sollte auf mindestens 70 Grad Celsius Kerntemperatur erhitzt werden. Das erkennt man daran, dass es keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein Fleischsaft austritt. Verwenden Sie für die Zubereitung von Tiramisu, Mousse au Chocolat und anderen Speisen mit rohen Eiern nur frische Eier. Auch gründliches Händewaschen mit Seife und heißem Wasser senkt das Infektionsrisiko.

Beate Ebbers, www.aid.de

Weitere Informationen, wie man sich vor Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen schützen kann, gibt es in der aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“, 108 Seiten, Bestell-Nr. 3922, Preis: 8,00 Euro, http://www.aid-medienshop.de

Grill ist nicht gleich Grill: Tipps für das richtige Gerät

Egal ob auf dem Balkon, am See oder bei der Gartenparty – Platz für einen Grill findet sich immer. Für die Anhänger des Grillgenusses gibt es eine ganze Reihe von Geräten auf dem Markt. Beliebt ist derzeit der Kugelgrill, mit dem man auch indirekt grillen kann. Das Besondere an ihm: Durch den Deckel zirkuliert heißer Dampf um das Grillgut und wirkt von allen Seiten darauf ein. Daher eignet sich dieser Grill auch zum Zubereiten von großen Stücken wie Braten, Hähnchen, Keulen oder ganzen Fischen. Unter dem Grillgut steht zwischen der Holzkohle eine Auffangschale, die herabtropfendes Fett auffängt und mit Wasser gefüllt ist. Dadurch bildet sich in der geschlossenen Kugel eine hohe Luftfeuchtigkeit.

Das Grillgut bleibt durch dieses Dampfgrillen besonders saftig und trocknet an der Oberfläche nur wenig aus. Die Temperatur im Kugelgrill lässt sich mithilfe des Deckels und der Lüftungsschlitze regulieren. Praktisch ist ein Temperaturmesser, damit für die Kontrolle des Grillgutes nicht ständig der Deckel angehoben werden muss. Die meisten Kugelgrills werden mit Briketts oder Holzkohle befeuert, es gibt inzwischen aber auch Modelle mit Gas.

Nach wie vor beliebt ist das Grillen mit Holzkohle – vor allem wegen des typischen Grillgeschmacks. Wichtig beim Kauf eines klassischen Holzkohlegrills ist ein höhenverstellbarer Rost, mit dem sich die Hitzezufuhr regulieren lässt. Auch auf einen Windschutz ist zu achten, damit die Glut ruhiger brennt und der Wind die Asche nicht hoch wirbelt.

Wer sich die Zeit fürs Anheizen sparen will, entscheidet sich am besten für einen Gas- oder Elektrogrill. Beide sind im Handumdrehen grillbereit. Beim Elektrogrill reicht es, die Fettauffangschale mit Wasser zu füllen, den Stecker in die Steckdose zu stecken und eine kurze Aufheizzeit abzuwarten. Gasgrills sind ebenfalls rasch grillbereit. Hierfür muss nur ab und zu eine neue Gasflasche besorgt werden. Im Unterschied zu den Holzkohlegrills fällt keine Asche an und die Temperatur lässt sich via Regler einstellen.

Ganz gleich, ob die Wahl auf einen Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill fällt, er sollte auf jeden Fall standfest sein und keine scharfkantigen Bleche oder spitzen Ecken haben. Achten Sie auch auf das GS-Zeichen. Dieses Zeichen dürfen Geräte nur dann tragen, wenn unabhängige Prüfstellen die Sicherheit bestätigt haben. Das GS-Zeichen tragen übrigens auch Grillkohle und Anzündhilfen. Zum Grillanheizen nur festen oder flüssigen Anzünder verwenden, niemals Benzin, Brennspiritus, Terpentin oder ähnliche Brennstoffe. Ansonsten entstehen Stichflammen, die zu schweren Brandverletzungen führen können.

Dr. Claudia Müller, www.aid.de

Weitere Informationen unter:
www.was-wir-essen.de/zubereitung/grillen.php

Tipps zum Einkauf aufbereiteter Obst- und Gemüsesnacks

Frisch geschnittene Ananas-Zylinder, mundgerecht zubereitete Melonenstückchen oder ein kleiner gemischter Salat, verzehrfertig mit Dressing und Plastikgabel – der Trend zu Convenience-Produkten macht auch vor frischem Obst und Gemüse nicht halt. Ein Trend, der aus ernährungsphysiologischer Sicht durchaus wünschenswert ist. Schließlich liefern die kleinen Snacks eine Extraportion Mineralien und Nährstoffe und enthalten nur wenige Kalorien.

Allerdings verliert frisch zubereitetes Obst und Gemüse sehr schnell seine gesunden Inhaltsstoffe und verdirbt zudem schnell. Deshalb sollte der erste Blick beim Einkauf immer auf das Zubereitungs- bzw. Haltbarkeitsdatum gehen. Denn je frischer das Produkt, desto besser. Ist das Haltbarkeitsdatum überschritten, sollte man es nicht mehr essen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Verpackung auf mögliche Beschädigungen zu prüfen und sich auch den Inhalt genauer anzusehen. Bei gelblich gefärbten Salatblättern, verformten Früchten oder ausgetretenem Fruchtsaft heißt es ganz einfach: Finger weg!

Auch fertig geputzter Salat aus der Tüte ist grundsätzlich gesünder als kein Salat, aber leider auch häufig mit Keimen belastet. Hier lohnt es sich ebenfalls, die Verpackung zu testen. Entweicht bei leichtem Druck auf die Tüte Luft, ist dies ein Zeichen für hygienische Mängel. Eine höhere Keimbelastung kann auch dann vorliegen, wenn der geputzte Salat durchgehend kühl gelagert wurde, vor allem, wenn das angegebene Verbrauchsdatum auf der Packung fast erreicht ist. Denn anders als bei tiefgekühlten Lebensmitteln, reichen die Temperaturen in Kühltheken nicht aus, um die Vermehrung unerwünschter Mikroorganismen völlig zu stoppen. Aus diesem Grund sollte man Tütensalate, aber auch Keimlinge und aufbereitetes Gemüse, vor dem Essen unbedingt waschen. Damit lassen sich etwa 90 Prozent aller Keime entfernen. Das gilt auch für Produkte mit dem Hinweis „gewaschen und verzehrfertig“.

Da Fresh-Cut-Produkte in der Regel erheblich teurer sind als unverarbeitetes Obst und Gemüse sollte man sich dennoch überlegen, ob das Putzen und Schälen von Möhren, Gurken oder Äpfeln wirklich so viel mehr Zeit kostet. Denn in Sachen Frische, Nährstoffgehalt und Hygiene ist diese Zubereitungsform allen Convenience-Produkten fast immer überlegen.

Jürgen Beckhoff, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Convenience in der Küche – Schnell- bequem-gesund?“; Bestell-Nr. 61-1449, Preis: 3,50 Euro,
www.aid-medienshop.de

Health Claims bei Fetten und Ölen – Was ist erlaubt?

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – sogenannte Health Claims – sind grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. „Gesundheitsbezogen“ ist eine Angabe, wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Bewertung des Nachweises der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Auf dem Workshop „Fette und Öle“, der kürzlich von der deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg veranstaltet wurde, erläuterten die Wissenschaftler, welche Angaben möglich sind:

FETTARM

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 Gramm Fett je 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (Ausnahme: 1,8 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei teilentrahmter Milch).

FETTFREI/OHNE FETT

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie „X Prozent fettfrei“ sind verboten.

ARM AN GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 Gramm/100 Gramm oder 0,75 Gramm/100 Milliliter nicht übersteigt. In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Brennwerts liefern.

FREI VON GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 Gramm je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter nicht übersteigt.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN MEHRFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN EINFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der im Produkt enthaltenen Fettsäuren aus einfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die einfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,3 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

Die Kennzeichnung von TRANS-FETTSÄUREN ist nicht vorgeschrieben, derzeit aber auch nicht möglich. Die Kommission erstellt binnen drei Jahren einen Bericht über die Bedeutung der trans-Fettsäuren in der Ernährung. Aufgrund dieses Berichts wird über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Kennzeichnung beziehungsweise Grenzwerte entschieden. Gleich behandelt werden aufgrund der Diskussion im Europäischen Parlament bei Erlass der Verordnung die OMEGA-6-FETTSÄUREN.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgfett.de und im aid-Heft „Speisefette“ Bestell-Nr. 1012, Preis: 3,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de

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