Schlagwort-Archiv: Gesundheit

Kleinkinder mit Karies

In Deutschland haben immer mehr Kinder Karies, zu oft vernachlässigen Eltern die Zahnpflege ihres Nachwuchses. Zahnmediziner mahnen.

Neuer Behandlungsansatz für Bluthochdruck

Gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Berlin und Hamburg klärten Humangenetiker des Universitätsklinikums Jena einen Regelmechanismus für die Kontraktion der Wände von großen und sehr kleinen Blutgefäßen auf. In ihrer jetzt im Journal of Clinical Investigation veröffentlichten Untersuchung schlagen sie den Kalzium-aktivierten Chlorid-Kanal TMEM16A/ANO1 als möglichen Angriffspunkt für die Behandlung von Bluthochdruck vor.

Erhöhter Blutdruck ist eine der am stärksten verbreiteten Zivilisationskrankheiten und ein Risikofaktor für Gefäßerkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenschäden. Ein wesentliches Merkmal ist der vergrößerte Widerstand des Gefäßsystems, der aus einer Verengung der Blutgefäße aufgrund einer Kontraktion der Muskelzellen in den Gefäßwänden resultiert. Das komplexe Gefüge der Regulierungsmechanismen für den Blutdruck ist nur stückweise verstanden; Wissenschaftler aus Jena, Berlin und Hamburg können dem jetzt einen weiteren Puzzlestein hinzufügen.

Im Mittelpunkt steht dabei ein mit TMEM16A bezeichnetes Protein, das in den glatten Muskelzellen der Gefäßwände vorkommt. Dieses Protein ist ein Ionenkanal für Chlorid-Ionen. In Abhängigkeit von der Konzentration von Kalzium-Ionen in den Gefäßwandzellen öffnet dieser Kanal und lässt Chlorid in die Zellen einströmen, was letztlich zu einer stärkeren Kontraktion der Gefäßwände führt. „Bislang war diese Rolle von TMEM16A nicht klar“, so Prof. Christian Hübner, Direktor des Instituts für Humangenetik am Jenaer Universitätsklinikum. „Jedoch lag eine Beteiligung von Kalzium-aktivierten Chlorid-Kanälen für die Regulation des Gefäß-Tonus und damit des Blutdrucks aufgrund verschiedener Vorbefunde nahe.“

Um diese Hypothese zu überprüfen, schalteten die Wissenschaftler den Kanal zielgerichtet in den Muskelzellen der Gefäßwände von erwachsenen Mäusen aus. „Das Ausschalten des Ionenkanals hat in der Tat eine Verringerung des Blutdrucks zur Folge“, nennt Christian Hübner das wichtigste Ergebnis, „damit konnten wir erstmals die blutdruckregulierende Wirkung von TMEM16A im lebenden Organismus nachweisen.“ Darüber hinaus zeigten die Wissenschaftler, dass diese Blutdrucksenkung auch bei der zusätzlichen Gabe des gefäßverengenden und damit blutdrucksteigernden Hormons Angiotensin bestehen bleibt.

Der Vergleich verschieden großer Gefäße ergab Erstaunliches: In den Gefäßwänden von großen Schlagadern gab es wesentlich mehr TMEM16A als in mittelgroßen Arterien, und während sich die Hauptschlagader ohne den Ionenkanal weniger kontrahiert, zeigten mittelgroße Arterien nach dem Abschalten des Kanals ein unverändertes Kontraktionsverhalten. In den Gefäßmuskelzellen kleiner und kleinster Gefäße waren die durch den Kanal vermittelten Ströme besonders groß und das Ausschalten des Kanals führte auch hier zu einer verminderten Kontraktion.

Professor Hübner: „Es hat uns überrascht, dass der Ionenkanal in den verschiedenen Abschnitten des Gefäßbaumes eine so unterschiedliche Bedeutung hat. Das unterstreicht aber die Rolle von TMEM16A in der Blutdruckregulation, denn besonders die kleinen Arterien tragen zum blutdruckbestimmenden Gefäßwiderstand bei.“ Das macht den Ionenkanal zu einem interessanten Kandidaten für neue Behandlungsstrategien von hohem Blutdruck.

Originalliteratur:
Heinze C. et al. Disruption of vascular Ca2+-activated chloride currents lowers blood pressure, 2014, Journal of Clinical Investigation, doi:10.1172/JCI70025.http://www.jci.org/articles/view/70025

 

Schlankheitsmittel: Pillen und Pulver wenig geeignet

Die Stiftung Warentest hat 20 rezeptfreien Schlankheitsmittel daraufhin überprüft, ob sie beim Abnehmen helfen können. Für die Tabletten, Kapseln und Pulver ist durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend belegt, dass Nutzer damit dauerhaft ihr Gewicht verringern können. Die Stiftung Warentest bewertet die Mittel daher in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test als wenig geeignet.

Ob Sättigungskapseln, Fatburner oder Fett- und Kohlehydratblocker: Kein Anbieter legte unabhängige Studien vor, die Langzeiteffekte nachwiesen. Für 15 der 20 Mittel im Test ist noch nicht einmal ausreichend belegt, dass sie spürbar beim Abnehmen helfen. Wer glaubt, mit Hilfe von Schlankheitsmitteln abnehmen zu können, liegt falsch. Abnehmen funktioniert generell nur in Kombination mit Bewegung und kalorienreduzierter Ernährung. Das schreiben auch viele Anbieter im Test – aber fast immer nur im Kleingedruckten.

test_Februar_2014Immerhin: Riskante Stoffe wie illegale Appetitzügler enthält keines der Produkte im Test. Schlankheitsmittel können aber Nebenwirkungen haben, wie allergische Reaktionen auf Bestandteile von Bohnen oder Krebstieren. Fettblocker können die Wirkung fettlöslicher Medikamente beeinträchtigen, etwa der Antibabypille. Und Mittel, die im Magen aufquellen, können zu Verstopfung führen.

Die Alternativen zu Schlankheitsmitteln kennt jeder: viel Obst, Gemüse, Vollkorn, wenig Süßes und Fettiges, viel Bewegung. Das Geld für Schlankheitsmittel – eine Tagesdosis kostet zwischen 99 Cent und 4 Euro – lässt sich effektiver in frischen Salat oder ein gutes Fitnessstudio investieren.

Der ausführliche Test Schlankheitsmittel erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen unter www.test.de/schlankheitsmittel abrufbar.

Kritik an Anwendung des Beitragserlasses der Krankenkassen

Gesetzliche und private Krankenkassen setzen den seit einem halben Jahr geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur schleppend um. „Viele Versicherte, die mit einem hohen Beitragsrückstand bei ihrer Kasse in der Kreide stehen und auf einen finanziellen Neuanfang hoffen, hängen in der Luft, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohnehin haben bislang auch nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember letzten Jahres – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantierte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden. „Damit wurde das Ziel des Gesetzes, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern, gehörig verfehlt“, bilanziert die Verbraucherzentrale NRW.

Zum Hintergrund: Seit Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren sammelten viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hohe Schulden an, weil sie die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen konnten. Mit Hilfe des Beitragserlasses können nun säumige Zahler seit 1. August 2013 ihren Schuldenberg bei den jeweiligen Krankenkassen erheblich abtragen. Auch Nichtversicherte konnten ihre Rückstände bis Ende letzten Jahres sogar auf einen Rutsch loswerden. Denn sie hindert die Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen für die nichtversicherte Zeit oftmals daran, erneut unter den Schirm des Krankenversicherungsschutzes zu schlüpfen. „An dieser Grundmisere hat der Beitragserlass für Betroffene ohne Krankenversicherung leider nichts geändert: Die Fünf-Monats-Frist war viel zu kurz. Viele Menschen ohne Krankenversicherung haben dieses befristete Angebot überhaupt nicht mitbekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Aber auch die meisten Krankenversicherten, die einen Berg an Beitragsschulden vor sich herschieben, stehen derzeit noch im Regen, weil die Kassen bislang nicht reagieren. Viele Krankenversicherte wissen immer noch nicht, ob ihnen Beitragsschulden erlassen werden. Diese Hängepartie ist fatal: Solange die Betroffenen in Warteposition verharren und den Beitragsforderungen nicht nachkommen, übernimmt die jeweilige Kasse nur noch dringend notwendige Behandlungskosten. Der Verbraucherzentrale NRW sind auch Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen noch nach Inkrafttreten des Beitragserlasses ungebremst auf ihren Forderungen bestanden, ohne ihren Anspruch mit der neuen Rechtslage abzugleichen. Verwirrung unter den Versicherten stiftet zudem, dass in den Rechnungen der Krankenkassen die genaue Höhe von Säumniszuschlägen und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht klar genug dargestellt werden.

Langfristig wird sich die Situation von säumigen Zahlen oder Nichtversicherten durch den Beitragserlass nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ändern: Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln hierzu gelockert: Beitrags-Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können hingegen ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Nur: „Wer Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen“, rügt die Verbraucherzentrale NRW den halbherzigen Erlass.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Krankenkassen auf, die unklare Situation für säumige Zahler schnellstmöglich zu regeln und bis dahin auf weitere Mahnungen und dem Einziehen von ausstehenden Beiträgen zu verzichten. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass Krankenversicherungen für alle Versichertengruppen bezahlbar sind.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW zu prüfen, ob sich die finanziellen Forderungen ihrer Kasse an der neuen Rechtslage orientieren und somit noch berechtigt sind. Im Zweifelsfall sollten sie von ihrer Krankenkasse eine aktuelle, nachvollziehbare Neuberechnung ihres finanziellen Rückstandes erbeten.

Bei Unsicherheit oder Problemen hilft eine Rechtsberatung fürs Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort.
Kontakthinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

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