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Änderung: Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar wird die elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto eingeführt. Die Einrichtungen der stationären Pflege müssen besser informieren. Das Benotungssystem für Pflegeheime wird sich ändern – weil bislang fast alle „sehr gut“ bewertet werden. Auch Rumänen und Bulgaren, hierzulande gern als Pflegekräfte beschäftigt, werden alle Rechte von EU-Bürgern genießen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht Veränderungen beim Beitrag zur Kranken- und zur Pflegversicherung vor. Außerdem sollen Patienten weniger lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. NRW wartet mit zahlreichen Neuerungen rund um die Pflege auf.

Elektronische Gesundheitskarte

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.

Ausgenommen von der Pflicht zur Gesundheitskarte mit Foto sind Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, die sich nicht fotografieren lassen können (zum Beispiel Bettlägerige). Die bisherigen Karten verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Wer noch ein altes Exemplar ohne sein Konterfei hat, sollte baldmöglichst ein Lichtbild bei seiner Krankenkasse einreichen, damit die neue Karte noch bis zum Jahresende ausgestellt werden kann.

Keinem Versicherten, der Anfang 2014 ohne die neue Karte zum Arzt kommt, wird laut GKV-Verband die Behandlung verweigert. Der gültige Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden. Andernfalls ist der Arzt berechtigt, dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten einer bereits privat bezahlten Arztrechnung, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals die elektronische Versicherungskarte vorliegt.

Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es zum Beispiel ermöglicht, die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online zu aktualisieren. Versicherte sollen künftig freiwillig auch Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder zur Blutgruppe speichern lassen können.

Mehr Transparenz in der stationären Pflege

Ab Januar 2014 müssen Pflegeheime die Pflegekassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich aufbereitet und im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegeeinrichtungen müssen die Daten zur medizinischen Versorgung gut sichtbar aushängen, damit sie für Interessierte nachzulesen sind.

Neue Noten für Pflegeheime

Mit einem neuen Benotungssystem für Pflegeheime wird ab 1. Januar 2014 der Kritik am sogenannten „Pflege-TÜV“ Rechnung getragen: Bislang fassen die Pflegekassen die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Pflegenoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zusammen. Diese Gesamtnote wird anhand von Bewertungskriterien für unterschiedliche Qualitätsbereiche (zum Beispiel zur Pflege und medizinischen Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zur sozialen Betreuung oder zur Verpflegung und Hygiene) ermittelt. Derzeit werden fast alle Heime mit „sehr gut“ bewertet. Zudem erlaubt das Verfahren, zum Beispiel einen schlechten Ernährungszustand der Bewohner durch bürokratische Korrektheit – etwa durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in Aktenordnern – schönzurechnen. Deshalb soll nun beim Benotungssystem nachjustiert werden. Zwar ändert sich am Prüfsystem nur wenig, doch wird die Messlatte für das Prädikat „sehr gut“ ab Januar 2014 höher gelegt. So wird es künftig wohl nicht mehr nur Pflegeheime mit einer „Eins“ vor dem Komma geben, sondern auch gute oder befriedigende Einrichtungen. Außerdem sollen die besonders wichtigen Qualitätsaspekte im veröffentlichten Bewertungsschema hervorgehoben werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Pflegeheime. Bei den ambulanten Pflegediensten bleibt es erst einmal bei der alten Systematik.

Alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet geprüft.

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien

Ab 1. Januar 2014 haben auch Menschen aus Bulgarien und Rumänien alle Rechte als EU-Bürger. Sie können dann ohne Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden. Gesucht sind sie unter anderem als Haushalts- und Betreuungshilfen von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Ab Januar wird Kroatien als jüngstes EU-Mitglied das einzige EU-Land sein, für das noch Beschränkungen beim Austausch von Arbeitskräften und Dienstleistungen gelten.

Koalitionsvertrag von Union und SPD

Krankenversicherungsbeitrag

Vorgesehen ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse in Zukunft von ihren Versicherten wieder den prozentualen Beitrag erhebt, den sie braucht, um ihre Kosten zu decken. Das kann bedeuten, dass jemandem 16,2 Prozent seines Bruttolohns abgezogen werden, während der Kollege nur 15,3 Prozent zahlen muss. Aktuell beträgt der Beitrag für alle gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent. An der derzeitigen paritätischen Verteilung hält der Koalitionsvertrag fest: Von 14,6 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Die aktuell zusätzlichen 0,9 Prozentpunkte bringt allein der Arbeitnehmer auf. Erhöht sich künftig der monatliche Beitrag, geht dies auch voll zu Lasten der Arbeiter und Angestellten.

Termin bei Fachärzten

Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, für gesetzlich Versicherte die Wartezeit auf einen Termin bei Fachärzten zu verkürzen. Dazu sollen sich Patienten mit einer Überweisung zu einem Spezialisten an eine „zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung“ wenden können. Die ist gehalten, einen Termin innerhalb von vier Wochen zu besorgen. Andernfalls muss sie einen in einem Krankenhaus anbieten.

Qualitätsberichte von Krankenhäusern

Über die Qualität von Krankenhäusern können sich Patienten bereits jetzt anhand jährlicher Berichte informieren. Allerdings erweisen die sich bislang als reichlich sperrige Lektüre. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen sie deshalb „verständlicher“ und „als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden“.

Pflege

Auch im Pflegebereich sollen, „die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher“ gemacht werden. Spätestens zum 1. Januar 2015 soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachte paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Später soll er noch einmal um 0,2 Prozentpunkte steigen, wenn das große Vorhaben „neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff“ abgeschlossen ist. Dahinter verbirgt sich die angestrebte Gleichstellung geistiger Erkrankungen mit körperlichen Gebrechen.

Ambulante Pflege in NRW wird teurer

Nach langen Verhandlungen sieht es so aus, dass Anfang 2014 in NRW die ambulante Pflege nicht mehr nur wie bisher nach sogenannten Leistungskomplexen abgerechnet wird. Pflegebedürftige und deren Angehörige können nun wählen, ob sie stattdessen die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit wünschen. Damit werden die Vorgaben aus der Pflegereform 2012/2013 in die Praxis umgesetzt. Die Sache hat aber einen Haken: Durch das neue System der Zeitabrechnung werden auch die Leistungskomplexe teurer. Daher sollte jeder genau ausrechnen, welche Abrechnungsart für ihn günstiger ist.

Altenpflegeumlage in NRW ändert sich

Jedes Jahr wird neu festgelegt, wie viel Geld die Pflegeeinrichtungen in NRW als Abgabe für die Ausbildung von Nachwuchs-Pflegekräften zahlen müssen. Die Pflegeeinrichtungen können diesen Aufschlag an ihre Kunden weitergeben. Heimbewohner müssen wenigstens vier Wochen vorher über die Preisänderung informiert werden. Bei ambulanten Pflegediensten sollten wenigstens zwei Wochen zwischen Ankündigung und Preisänderung liegen.

Neues „Heimgesetz“ in NRW

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird reformiert und voraussichtlich im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Dann werden auch alternative Pflegeangebote wie beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften von den Behörden überprüft.

Neues „Landespflegegesetz“ NRW

Gemeinsam mit dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) soll auch das Alten- und Pflege-Gesetz NRW Anfang 2014 in Kraft treten und das alte Landespflegegesetz ersetzen. Die Landesregierung kündigt mit dem Gesetz verbesserte Leistungen für pflegende Angehörige und mehr Hilfen im Quartier an. Wann verbesserte Strukturen auch spürbare Auswirkungen für die Bürger zeigen, bleibt abzuwarten.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Kinderhautpflege im Winter

Schnee im Witter: Eltern sollten dennoch mit ihren Kindern ins Freie, raten die nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte. Bewegung an der frischen Luft tut Kindern gut und stärkt die Abwehrkräfte. Wichtig ist aber ein guter Hautschutz.

Kleidung

“Eltern sollten ihr Kind zum Spaziergang nicht so dick einpacken, dass es sich kaum noch frei bewegen kann. Am besten ist die Zwiebeltechnik,” rät Dr. med. Josef Kahl, Sprecher der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte: “Leichte Skiunterwäsche, darüber lange Hose, Langarmhemd und/oder Pulli und Anorak. Dazu Mütze, Handschuhe und Schal. In die wasserdichten Schuhe (imprägnieren vor dem Spaziergang!) gehören Thermosohlen.

Hautschutz

Kinderhaut ist besonders empfindlich. Kälte vermindert die Durchblutung und reduziert die Produktion von Fett. Eltern sollten vor dem Spaziergang Gesicht und Lippen ihrer Kinder mit reichhaltiger Fettcreme schützen, besonders bei „Fahrtwind“ durch Fahrrad, Roller oder Inliner. Gut sind Cremes mit Panthenol, Paraffin, Wollwachs oder natürlichen Ölen. Nachteil: sie lassen sich schlecht verreiben. Was hilft: vor dem Auftragen auf die Kinderhaut die Crème in den eigenen Händen anwärmen und leicht verreiben. Das Auftragen selbst gelingt am besten, wenn man sich dabei hinter das Kind stellt.

Im Kinderwagen

Ein schlafendes Baby kühlt schneller aus als ein waches. Die Körpertemperatur der Kinder lässt sich im Nacken oder am Hals prüfen. Die Haut sollte warm sein, auch an Ohrläppchen und Nasenspitze.

Vorsicht mit Metall

Viele Kinder tragen Ohrringe oder auch Piercings. Wegen der kalten Temperaturen und weil Kinderhaut besonders zart ist, sollten Eltern die Metallgegenstände unbedingt herausnehmen, sonst drohen an den durchbohrten Hautpartien Erfrierungen.
Vorsicht auch beim Klettern auf Klettergerüsten: Die Kinder sollten rutschfeste Handschuhe tragen.

Was tun bei Erfrierungen?

Bei gereizter und geröteter Haut etwa an Händen, Füßen oder Ohrläppchen hilft als Erstmaßnahme die langsame Erwärmung der betroffenen Stellen. Am besten ist dabei die eigene Körperwärme, indem die Kinder zum Beispiel ihre Hände unter die Achseln stecken. Erfrorene Stellen im Gesicht kann man zunächst mit den Händen oder mit den Handschuhen abdecken.

Eltern sollten auf keinen Fall die Haut mit heißem Wasser oder an der Heizung wärmen. Nicht Rubbeln! Besser ist ein Bad in körperwarmem Wasser. Im Zweifel sollten Eltern ihr Kind dem Kinder- und Jugendarzt vorstellen.“

www.kinderaerzte-im-netz.de

Tröpfchen für Tröpfchen …

Manche Mensche stecken sich an, andere bekommen sie durch Zugluft: Die Ursachen einer Bindehautentzündung (Konjunktivitis) können unterschiedlich sein. Die häufigsten Beschwerden sind gerötete Augen, oft brennen, tränen und jucken sie zusätzlich. „Wer glaubt, eine Bindehautentzündung zu haben, sollte auf jeden Fall zum Arzt gehen“, sagt Dr. Steffen Hilfer, Augenarzt im AOK-Bundesverband.

© AOK-Medienservice
© AOK-Medienservice

Bei einer Infektion mit Bakterien oder Pilzen wird der Arzt in der Regel antibiotische Tropfen verschreiben, die jedoch gegen eine Virusinfektion gar nichts nützen würden. Auf keinen Fall sollte man die Bindehautentzündung eigenmächtig mit Salben, Tropfen oder Kamillentee-Waschungen behandeln. Statt Kamillentee eignet sich zum Waschen der Augen am besten eine sterile Kochsalzlösung aus der Apotheke.

 

Bei HIV-Infektion eine Stammapotheke nutzen

Menschen mit einer HIV-Infektion sollten das intensive Beratungsangebot einer Stammapotheke nutzen. „Die medikamentöse Behandlung von HIV ist anspruchsvoll. Das gilt wegen vieler möglicher Wechselwirkungen auch für Erkrankungen, die unabhängig von der Infektion bei HIV-Patienten medikamentös behandelt werden. Apotheker können ihre Patienten nur dann umfassend beraten, wenn sie alle individuell eingenommen Medikamente kennen – egal ob vom Arzt verschrieben oder aus der Selbstmedikation“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In Deutschland leben rund 78.000 HIV-Infizierte, davon werden 50.000 medikamentös behandelt.

Gegen HIV-Infektionen werden immer mehrere Medikamente eingesetzt, da die Kombination die Vermehrung der Viren an verschiedenen Stellen hemmt. Eine Heilung ist nicht möglich. HIV-Patienten müssen also für den Rest ihres Lebens mehrere Tabletten täglich schlucken. Werden die Medikamente nicht immer zuverlässig eingenommen, können Resistenzen entstehen. Diese machen die HIV-Medikation dauerhaft unwirksam. „Studien zeigen: Apotheker können im Alltag entscheidend dazu beitragen, dass ein Patient die vom Arzt gewählte Therapie versteht und konsequent befolgt“, sagt Schmidt.

Bei den gegen HIV-Infektionen eingesetzten Wirkstoffen sind viele Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten möglich. In der Kombination mit rezeptpflichtigen Potenzmitteln können einige HIV-Medikamente zu einem lebensbedrohlichem Blutdruckabfall führen. Auch Wechselwirkungen mit rezeptfreien Medikamenten können den Erfolg der antiviralen Therapie gefährden. Rezeptfreie Antidepressiva mit Johanniskraut dürfen nicht zusammen mit verschiedenen HIV-Medikamenten eingenommen werden, da sonst deren Wirkung gemindert ist. Schmidt: „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Wer HIV-positiv ist, sollte sich vor der Einnahme von rezeptfreien Medikamenten deshalb vom Apotheker beraten lassen.“

Die Krankheit HIV ist nach wie vor tabuisiert. Schmidt: „Patienten können sich darauf verlassen, dass sie in ihrer Stammapotheke diskret beraten werden. Diese chronisch kranken Patienten werden vom Apotheker intensiv begleitet. Das Motto des diesjährigen Welt-AIDS-Tags ‚Positiv zusammen leben‘ ist für uns Apotheker gelebte Realität.“ Für heikle Fragen oder bei der Erstverordnung nutzen viele Apotheken separate Beratungsräume.

www.abda.de

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