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An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

Zu Halloween: Ruhig Blut

(ots) – Es scheiden sich die Geister an Halloween. Beides ist übertrieben – der kommerzielle Rummel, aber auch die Angst, dass der importierte Brauch heimischen Traditionen etwas wegnimmt. Wie wäre es mit ein bisschen mehr „Leben und leben lassen“?

Elvis hat den Rock’n’Roll nach Deutschland gebracht – aber wer würde sich ernsthaft darüber beschweren, dass amerikanische Musik hierzulande ihre Anhänger hat? Mit dem umstrittenen US-Brauch verhält es sich ähnlich. Wer das Kürbisfest feiert, muss deshalb nicht automatisch die Fasnet verachten.

Und auch Glaube und Halloween schließen sich nicht aus. Halloween ist der Vorabend zu Allerheiligen, die Auseinandersetzung mit Tod und Vergänglichkeit findet sich hier ebenfalls wieder – wenn auch auf eine makabre Art, die vielleicht nicht jedermanns Sache ist. Und ja, natürlich ist Halloween Kommerz. Aber das sind Muttertag und Valentinstag auch – und trotzdem macht man gern Geschenke.

Quelle: Schwäbische Zeitung

An Halloween nicht kostümiert ans Steuer setzen!

Halloween wird mittlerweile vielerorts auch in Deutschland gefeiert. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene haben Spaß daran, als Hexe, Zombie oder Skelett verkleidet die Halloween-Nacht zu verbringen. Es ist jedoch nicht unproblematisch, wenn man sich derart verkleidet und vielleicht sogar mit Gesichtsmaske ausgerüstet ans Steuer setzt.

Durch die Verkleidung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet sein. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung.

Besonders auf kostümierte Kinder achten!

Autofahrer sollten noch mehr als sonst im Straßenverkehr auf Kinder achten. Viele der kleinen Halloween-Geister sind durch die Kostüme und die aufregende Jagd nach „Süßem“ in der Nachbarschaft weniger aufmerksam und vorsichtig beim Überqueren der Straße. Dazu kommt, dass es bereits am Nachmittag dunkel wird.

Ohne Alkohol ans Steuer!

Auch jetzt gilt natürlich: Ohne Alkohol ans Steuer, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Darüber hinaus drohen strenge Strafen bei Trunkenheitsfahrten: Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. rät:

Unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen, wenn man Halloween kostümiert und mit Alkohol feiern will. Und am „Tag danach“ nicht vergessen: Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Also zunächst vollständig ausnüchtern und erst dann wieder ans Steuer setzen.

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